Geldmarktfonds 2016

Finanzmarktfonds 2016

Bei Geldmarktfonds gelten bald deutlich strengere Regeln. Die Geldmarktfonds investieren hauptsächlich in Geldmarktpapiere und liquide Wertpapiere mit sehr kurzen Laufzeiten. Juni 2012 (ab 4. Mai 2016). noch bis 29.

November 2012: BAWAG P.S.K. Euro Cash (A), bis 30. Mai 2016: BAWAG P.S.K. EUR Geldmarktfonds (A). Deliusstraße 10-16, 24114 Kiel.

Die Geldmarktfonds - Konsilium

Um die Widerstandsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit dieser Geldmarktfonds zu erhöhen, werden mit der Geldmarktfondsverordnung EU-weite Regeln eingeführ. In erster Linie geht die Regelung auf die Gefahren ein, die sich ergeben können, wenn sich große Anlegergruppen unter engen Marktverhältnissen (d.h. zu Beginn eines Runs) aus Geldmarktfonds zurückziehen, was zu einem Infektionsrisiko in der EU führt.

Ziel der Regeln ist es, einen besseren Anlegerschutz für Geldmarktfonds zu gewährleisten und die Unversehrtheit des Binnenmarktes durch Beseitigung dieser Gefahren zu wahren. Sie wurde vom Ministerrat der EU in Zusammenarbeit mit dem Europaparlament im Wege des normalen Legislativverfahrens ergangen. Der Kommissionsvorschlag wurde am 5. November 2013 als Follow-up der G20-Verpflichtungen zur direkten Regulierung von Geldmarktfonds unterbreitet.

Auf der Grundlage langer Diskussionen im Ministerrat haben der Ministerrat und das Europaparlament am 13. Oktober 2016 eine Übereinkunft über den Entwurf der Richtlinie zustandegebracht. Dieses Abkommen wurde vom AStV am 7. Dezember 2016 bestätigt. Nach der Billigung des Textes durch das EP am 4. Juli 2017 nahm der Ministerrat die entsprechende Regelung am 6. Juni 2017 an.

Außerdem sind in der Haushaltsordnung Vorschriften zur Gewährleistung der Liquiditäts- und Stabilitätslage der Mittel enthalten. Damit sollen die Gefahren vermieden werden, die unter schwierigen Marktverhältnissen zu Instabilitäten im Finanzsystem führen können. Damit werden die geltenden EU-Vorschriften vervollständigt, insbesondere die Richtlinien über die Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren und über die Verwaltung von alternativen Anlagefonds (Richtlinie 2011/61/EU).

Alle Geldmarktfonds, die in der EU aufgelegt, verwaltet und/oder vertrieben werden, unterliegen der VO. Sie stellt Bedingungen an die Struktur des Portfolios von Geldmarktfonds. Außerdem werden in der Richtlinie vorgeschlagen, wie und wie oft Geldmarktfonds ihre Einzelanlagen werten und ihren Inventarwert je Aktie des Geldmarktfonds errechnen. Durch die Erfordernisse in Verbindung mit der Kenntnisse der Investorenstruktur ("know-your-customer"-Verordnung) sollen Geldmarktfonds in die Lage versetzt werden, wesentliche Tilgungen besser vorherzusagen.

Es wurde eine Novellierung eingeführt: Zukünftig werden diese Mittel als "Geldmarktfonds mit einem konstanten Substanzwert für Staatsschuldtitel " eingestuft; sie sind gezwungen, einen Grossteil ihres Vermögens in Staatsanleihen anzulegen. Darüber hinaus wurde eine neue permanente Geldmarktfondskategorie geschaffen, die "Low Volatility Net Asset Value Money Market Funds" (LVNAV).

Die neue Anlagekategorie kann als sinnvolle Ergänzung zu existierenden Geldmarktfonds mit gleichbleibendem Net Asset Value (CNAV-Geldmarktfonds) erachtet werden. Außerdem führt die Regulierung vereinheitlichte Normen zur Erhöhung der Liquiditätsausstattung von Geldmarktfonds ein, um sicherzustellen, dass sie abrupte Tilgungsanforderungen bewältigen können. Gemäß der Regelung müssen Geldmarktfonds der CNAV über 10 Prozent der Vermögenswerte verfügen, die innerhalb eines Tags auslaufen ( "Rückzahlung durch den Aussteller innerhalb eines Tages") und 30 Prozent, die innerhalb einer Frist von einer Woche auslaufen, um abrupte Rückzahlungsansprüche unter erschwerten Marktverhältnissen zu erfüllen.

Geldmarktfonds der VNAV müssen dagegen über 7,5% der innerhalb eines Tags fälligen Aktiva verfügen (d.h. innerhalb eines Tags vom Aussteller zurückbezahlt werden) und 15%, die innerhalb einer Woche fälliger werden, um unter erschwerten Marktverhältnissen abrupte Rücknahmeanforderungen zu erfüllen. Für die Mindestliquiditätsanforderung bei einer wöchentlichen Fälligkeit darf der Prozentsatz der Geldmarktinstrumente oder Anteile anderer Geldmarktfonds 7,5 % nicht übersteigen.

Zur Risikominimierung sind auch einheitliche Regeln für die Diversifikation der Geldmarktfonds erforderlich. Für Investitionen in andere Geldmarktfonds mit einer Sicherheitsklausel zur Vermeidung von "Anlagezyklen" ist in der Richtlinie eine Höchstgrenze von 17,5 % vorgesehen. Um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren, sollten Geldmarktfonds keine externen Fördermittel von Dritten, einschließlich deren Förderern, bekommen.

Nach einer Revisionsklausel muss die EU-Komission nach fünf Jahren einen entsprechenden Durchführungsbericht vorlegen. Außerdem sieht der Richtlinienvorschlag Transparenzregeln für die Bewerbung von Geldmarktfonds gegenüber Anlegern vor. Ferner sind darin Regelungen zur Meldepflicht von Geldmarktfonds gegenüber den verantwortlichen Stellen enthalten. Der überwiegende Teil der Regelungen gilt 12 Monaten nach ihrem Wirksamwerden.

Er bekräftigte, dass Einvernehmen über die Position des Rats zur Geldmarktfondsverordnung besteht. Im Auftrag des Rats einigte sich der Ausschuß der Staendigen Vertreter auf einen Verhandlungsstandpunkt (allgemeine Ausrichtung zu einem Verordnungsentwurf ueber Geldmarktfonds). Er schlug die Einführung einer permanenten Gruppe von Geldmarktfonds mit geringer Schwankungsbreite (LVNAV) vor.

Diese Geldmarktfonds würden nach der Verhandlungsstellung des Rats schrittweise die bisherigen Geldmarktfonds der CNAV ablösen, die innerhalb von 24 Monate nach ihrem in Kraft treten in Geldmarktfonds der LVNAV umzuwandeln wären diejenigen, die 99,5 % ihres Vermögens in Staatsanleihen anlegen; solche mit einer bestimmten Investorenbasis nur außerhalb der EU.

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