Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Dws Aktienfonds
Die Dws AktienfondsDer Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS SJB FondsEcho.
Bei den in diesem Handbuch gemachten Aussagen handelt es sich nicht um eine Anlageempfehlung, sondern nur um eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ausstattungsmerkmale.
Bei den in diesem Handbuch gemachten Aussagen handelt es sich nicht um eine Anlageempfehlung, sondern nur um eine kurze Zusammenfassung der Hauptmerkmale des Anlagefonds. Alle Informationen zum Investmentfonds finden Sie in den wichtigsten Informationen für den Anleger und im Vertriebsprospekt, der durch den jeweils aktuellen testierten Geschäftsbericht und den entsprechenden Semesterbericht erweitert wird, sofern dieser später als der vorherige liegt.
Diese können Sie bei Ihrem Betreuer, der Firma Deutscher Vermögensverwaltung Investment Gesellschaft mbH, Mainz Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main und bei luxemburgischen Investmentfonds bei der Deutschen Vermögensverwaltung S.A., Nr. 1, Bd. Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, kostenfrei in Papierform oder in Papierform beziehen. Nur in Jurisdiktionen, in denen ein solches Anbieten oder Verkaufen erlaubt ist, dürfen die in diesem Sondervermögen emittierten Aktien zum Erwerb oder zur Veräußerung angeboten werden.
Der Anteil dieses Sondervermögens darf nicht zum Erwerb oder zur Veräußerung an oder für eigene Zwecke von US-Bürgern oder in den USA wohnhaften US-Personen abgegeben werden. Das vorliegende Handbuch und die darin enthaltene Information dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt werden. Der Vertrieb und die Publikation dieses Dokuments sowie das Anbieten oder der Vertrieb der Aktien können auch in anderen Jurisdiktionen Einschränkungen unterliegen.
D-60329 Frankfurt am Main, D-60329 Frankfurt am Main und bei luxemburgischen Investmentfonds bei der Gesellschaft Deutscher Vermögensverwalter S.A., Nr. 1, Bd. Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg.
Verfahrensweise
Entwicklungen der internationalen Börsen und Anlagewährungen gegenüber dem EUR, Entwicklungen der internationalen Kapitalmarktzinssätze, Änderungen in der Wirtschaftspolitik (Wettbewerbsregeln, Deregulierungen, Steuern). Erhöhte Preisrisiken im Aktien-, Zins- und Währungsraum sowie Kreditrisiken, die zu eventuellen Kursverlusten im Kapitalmarkt führen können. Ziel dieses Portals ist es, alle Anleger gleichzeitig und in gleicher Weise über den Anlagefonds zu unterrichten.
Die Wertpapierdienstleister, die Anlagedienstleistungen nach der MiFID II-Richtlinie 2014/65/EU (Markets in Financial Instruments Directive) erbringen, müssen ab dem 1. Juli 2018 einige neue Anforderungen an den Vertrieb von Anlagefonds nach den entsprechenden Umsetzungsgesetzen in den Mitgliedsstaaten der EU erfüllen.
Nach den neuen Vorschriften müssen Wertpapierdienstleister den Markt für jedes von ihnen verkaufte Finanzierungsinstrument identifizieren, prüfen und präziser ausweisen. Die MiFID II bringt auch neue Offenlegungsanforderungen hinsichtlich der Ausgaben mit sich, die darauf ausgerichtet sind, die Transparenz der Ausgaben für die Investoren sowohl auf der quantitativen als auch auf der qualitativen Seite zu erhöhen.
Demnach müssen Wertpapierdienstleister dem Anleger alle anfallenden Aufwendungen, d.h. sowohl für die Wertpapierdienstleistungen als auch für das Produkt, offen legen. Sie sind zusammenzufassen und sowohl ex vor ( "ex ante", d.h. vor dem Erwerb eines Produktes durch den Kunden) als auch teilweise ex-post in der Lagerhaltung auf Jahresbasis zur Verfuegung zu stellen.
Unterstützt wird dieser Vorgang durch die zur Deutsche Vermögensverwaltung gehörenden Asset-Management-Gesellschaften, die den Wertpapierdienstleistern die entsprechenden Angaben zur Erfüllung ihrer neuen rechtlichen Pflichten zur Verfügung stellen. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit werden im Folgenden auch die Zielmarktdaten und die wesentlichen Angaben zu den Kosten der Produkte nach MiFID II für den jeweiligen Anlagefonds aufgeführt.
Nachfolgende Angaben erfolgen auf Freiwilligkeit sbasis und können für sich allein nicht ausreichen oder angemessen sein, um einem potentiellen Investor eine fundierte Investitionsentscheidung zu erleichtern, ohne weitere Erklärungen und Zusatzinformationen, d.h. vor allem die in den jeweiligen Verkaufsdokumenten des Anlagefonds enthaltenen Angaben (z.B. Prospekt, wichtige Anlegerinformationen).
Es wird daher dringend geraten, die Verkaufsdokumente vor jeder Investitionsentscheidung aufmerksam zu studieren und den Investmentberater zu konsultieren, besonders wenn er irgendwelche Zweifel hat. Der Ausweis der aktuellen Erzeugniskosten kann von den Kostenangaben in den relevanten Vertriebsunterlagen des Sondervermögens (z.B. die wichtigsten Anlegerinformationen) differieren. Denn die Angabepflichten für Betriebskosten und Entgelte auf der Ebene der Produkte gehen nach den neuen MiFID II-Regeln über die für Asset-Management-Gesellschaften geltenden Angabepflichten innerhalb ihres Regulierungsrahmens (d.h. die OGAW-Richtlinie oder die AIFM-Richtlinie bzw. ihre jeweilige nationale Umsetzungsgesetzgebung) hinaus.
So sind die voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Anlagefonds nicht in der Darstellung der aktuellen Anschaffungskosten in den von der Managementgesellschaft erstellten materiellen Investoreninformationen enthalten. Nach MiFID II muss ein Wertpapierdienstleister diese Aufwendungen jedoch als Teil der Produktkosten frühzeitig offen legen, bevor ein potenzieller Anleger eine Investitionsentscheidung trifft. Infolgedessen können die Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Erzeugnis, im Folgenden "Gesamtbetriebskosten des Erzeugnisses" genannt, von den Verkaufsdokumenten des Sondervermögens aufgrund von Abweichungen in der Berechnungs- und Offenlegungsmethode variieren.
Gesamtbetriebskosten des Produktes0,673% p.a. davon Betriebskosten0,540% p.a. davon Transaktionskosten0,133% p.a. davon Mehrkosten ("erfolgsabhängige Vergütung")[2]0,000% p.a.