Aktien Versteuern

Anteilssteuern

Die Aktien werden oft als Kapitalanlagen gekauft. Der daraus resultierende Gewinn ist nach deutschem Recht zu versteuern. Beim Verkauf der Anteile werden diese in der Regel direkt vom Gewinn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie Anleger Erträge aus Aktien besteuern können oder müssen und was zu beachten ist. Geld verdienen mit Aktien - eine verlockende Aussicht für viele Anleger.

Börselexikon: Besteuerung von Kursgewinnen | Definition der Besteuerung von Kursgewinnen

Bei den bis zum 31.12.2008 erworbenen Aktien gilt Folgendes: Liegt der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung der Anteile unter einem Jahr, ergibt sich ein zu versteuernder Buchwert. Ab dem 01.01.2009 wurde diese Vorschrift umgestellt. In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Quellensteuer in Kraft gesetzt. Über sie werden die Gewinne der Aktien zu einem Pauschalsatz besteuert. Zusätzlich gibt es den Soli-Zuschlag, der sich auf 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer beläuft.

Daraus ergibt sich ein Zins von 26,375 Prozent ohne Berücksichtigung der Kirchentat. Vor allem vermögenden Personen, die ihre Gewinne versteuern müssen, bringt die Abgeltungsteuer Vorteile. Der pauschale Zins von 25% erlaubt es Anteilseignern mit mittlerem oder hohem Ertrag, Kosten zu senken. Falls Ihr Gehalt niedriger ist, haben Sie das Recht zu wählen.

Ist die Verzinsung der Einkünfte aufgrund der Höhe der Einkünfte niedriger, so steht es Ihnen offen, ob der Aktiengewinn deklariert werden soll oder nicht. Oft werden Aktien erworben, um das Anlagevermögen zu erhöhen. Unabhängig davon, wie lange die Aktien gehalten werden, müssen die Gewinne versteuert werden. Die Gewinnsteuern, für die die Aktien vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind selbstverständlich nach wie vor umsatzsteuerfrei.

Dividende und Verkauf von Aktien Steuer 2018

Aktienhandel wird immer attraktiver. Die Aktien werden besteuert. Bereits seit einigen Jahren sind auch Gewinne aus Aktien steuerpflichtig, d.h. vom Ertrag aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapiertransaktionen werden Steuerabzüge vorgenommen. Daher ist es naheliegend, sich über die Wechselbeziehungen zwischen Wertschriftendepot, Steuer und Aktie zu unterrichten.

Nachfolgend ein kurzer Abriss, welche Rechtsvorschriften nun abgeschafft wurden und wie Erträge aus Anlagevermögen gegenwärtig besteuert werden müssen. Seit 2008 sind die Depotgebühren nicht mehr anrechenbar. Seit 2008 wird in Deutschland die Abgeltungsteuer auf alle Wertpapiererträge erhoben. Das betrifft den Kursgewinn aus der Veräußerung von Aktien.

Aber auch Dividendenausschüttungen, Zinseinnahmen aus verzinslichen Papieren, Zertifikate oder Schuldverschreibungen werden besteuert. Das bedeutet, dass in allen Bereichen des Wertschriftenhandels und der Aktienanlage auf Gewinne und Erträge Steuerabgaben anfallen. Diese werden gutgeschrieben und der Investor bezahlt nur die endgültige Quellensteuer auf den Reingewinn. Der Quellensteuerabzug wurde 2008 eingeleitet.

Die Kapitalertragssteuer soll unter anderem die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erleichtern, aber auch gerechter werden. Zum einen ist die Verrechnungssteuer eine Form der "Gewinnsteuer", da alle Beteiligungserträge besteuert werden müssen. Zum anderen ist sie als Verrechnungssteuer ausgestaltet, so dass sie abzugsfähig ist. Damit wird die Besteuerung von Kapitalgewinnen erheblich erleichtert.

Der folgende Teil erklärt, was in Bezug auf Quellensteuer, Aktien und Einkommensteuererklärungen zu berücksichtigen ist und welche Freistellungsmöglichkeiten bestehen. Wie hoch ist die endgültige Quellensteuer? Erträge aus Beteiligungen müssen besteuert werden. In Deutschland wird dies in der Abgeltungsteuer erhoben. Folgende Erträge sind davon betroffen:

Der Quellensteuerabzug ist als Verrechnungssteuer ausgestaltet. Die Zölle werden also ausbezahlt. Bei Wertschriften wird die Verrechnungssteuer vom Makler unmittelbar an die entsprechenden Steuerbehörden abführt. Infolgedessen muss der Steuerzahler nicht mehr alle Einnahmen individuell in der Einkommenssteuererklärung ausweisen, sondern die Steuern werden automatisiert gezahlt.

Inwieweit ist die Abgeltungsteuer hoch? Ob Zinserträge oder Aktien - die Abgeltungsteuer wird immer zum selben Satz berechnet. Die Steuerquote bezieht sich auf alle Einkünfte aus Vermögen. Kein Einkommen wird wie im Falle des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte besteuert, noch werden andere Sätze angewendet. Dadurch ergibt sich eine bessere Übersicht und der Investor kann besser einschätzen, welche Steuern auf Aktiengewinne in absehbarer Zeit fällig werden.

Wenn Sie die gesamten Kapitalertragsteuerkosten ermitteln wollen, müssen Sie alle Investitionen und Erträge aus Kapitalanlagen mitberücksichtigen. Erfreulicherweise beinhaltet die Erleichterung der Einkommensteuer gesetzgebung auch den automatischen Vorsteuerabzug. Investoren müssen sich nicht selbst um die korrekte Kalkulation und Bezahlung sorgen, der Makler oder die Hausbank selbst. Der Kunde erhält von seiner Hausbank jährlich einen Kontoauszug mit allen Gewinnen, Verlusten, Gebühren und Auslagen.

Auf diese Weise können Sie exakt nachvollziehen, welche Beträge einbehalten wurden und in welchem Umfang Quellensteuer gezahlt wurde. Der Hauptvorteil der neuen Abgeltungsteuer besteht darin, dass der Verlust steuerlich verrechnet werden kann. Die Aktien sind keine ständige Anlage, sondern sind permanenten Fluktuationen unterworfen. Durch die Neuregelung des Steuerrechtes können diese Einbußen nun ausgeglichen werden.

Zu diesem Zweck werden diese von der Hausbank im "Loss Offset Pot" zwischengespeichert. Zum Beispiel: Jemand macht 1000 EUR Profit und 400 EUR Schaden durch den Verkauf von Aktien. Dieser Betrag wird angerechnet und es müssen letztendlich nur 600 EUR abführen. Bei Bestandsverlusten kann er jedoch nur durch Bestandsverluste auszugleichen sein. Hierzu müssen die entsprechenden Kreditinstitute eine Verlustbescheinigung erstellen und das Steueramt muss dann alle Schäden und Erlöse aufrechnen.

Die Abgeltungsteuer hat zwar die Besteuerung von Börsengewinnen erleichtert, aber es gibt einen nicht einfachen Bereich: die Auslandsinvestitionen. Wenn Sie auch mit internationalen Titeln handeln oder Anteile an internationalen Firmen haben, gibt es einige Besonderheiten zu berücksicht. Fließt das Einkommen in ein Wertpapierdepot in Deutschland, unterliegt es wie die deutschen Kapitalanlagen der pauschalen Quellensteuer.

Nicht alle Erträge und spekulativen Gewinne waren bis 2008 steuerpflichtig. Die Aktiengewinne mussten nur besteuert werden, wenn sie innerhalb eines Jahrs nach dem Erwerb des Titels wieder mit einem Gewinn veräußert wurden. In der Zwischenzeit werden auf den Verkauf von Aktien ungeachtet der Haltefrist Abgaben fällig, sofern durch den Verkauf ein Veräußerungsgewinn erlangt wurde. Sie können jedoch in zwei verschiedenen Ausführungen mindestens die Quellensteuer einsparen.

Dadurch ist es möglich, unversteuerte Zinserträge oder sonstige Kapitalerträge zu erwirtschaften. Das Limit beträgt 801 EUR (Paare 1602 EUR). Zur Befreiung solcher Zinserträge, die Gewinne aus Aktien und Dividendeneinnahmen umfassen, muss ein Befreiungsauftrag für das Wertpapierdepot erteilt werden.

Wenn ein Kreditinstitut einen Befreiungsauftrag erhält, zahlt es bis zum Erreichen der im Befreiungsauftrag festgelegten Obergrenze keine Abgeltungsteuer. Dem Investor ist es freigestellt, welche Banken er einen Befreiungsauftrag ausstellt und in welcher Größenordnung. Der Gesamtbetrag von 801 oder 1602 EUR darf nicht übersteigen.

Eine solche Befreiungsanordnung ist unmittelbar nach Eröffnung eines Wertpapierdepots sinnvoll, da alle Erträge unmittelbar besteuert werden. Die Quellensteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchliche Steuer. Wenn Sie einen niedrigeren Personalsteuersatz haben, können Sie eine andere Steuermethode aussuchen. Werden diese der Hausbank vorgelegt, wird keine Abgeltungsteuer gezahlt.

Vielmehr muss das Einkommen wie bisher in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden. Diese werden dann mit dem geringeren Personalsteuersatz besteuert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie weiter die Quellensteuer bezahlen und dann eine günstigere Steuerprüfung anstreben. Zu diesem Zweck wird in der Regel die pauschale Quellensteuer entrichtet, das Einkommen wird aber auch in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen. Die Steuerbehörde überprüft dann, welche Steuer für den Investor vorteilhafter ist, und danach werden die Gewinne der Kapitalanlage besteuert.

Eine Abgeltungsteuer wird im günstigsten Falle erstattet. Wer Aktien erwerben und veräußern will, entwickelt in der Regel ausgeklügelte Konzepte. Damit Sie am Ende des Jahres die richtige Schlussfolgerung aus Ihren Investitionen treffen können, sollten Sie auch die Quellensteuer mit einkalkulieren. Gerade bei Auslandsinvestitionen kann eine eventuelle doppelte Besteuerung rasch zu einem falschen Ergebnisbild führen.

Für den Aktiengewinn galt bis zur neuen Verordnung im Jahr 2008 eine Sonderregelung. Die privaten Kapitalgewinne mussten besteuert werden, wenn sie unter eine festgelegte Frist fielen. Die Aktien unterliegen dieser Regel nur, wenn der Investor eine festgelegte Haltedauer nicht einhält. Aktien, die für einen kürzeren Zeitraum im Besitz waren, mussten besteuert werden. Zum einen ist zu berücksichtigen, dass die Steuer nur dann erhoben wird, wenn die Gewinne aus Aktien innerhalb eines Jahrs nach dem Kauf der Papiere anfallen.

Zudem wurde eine Befreiungsgrenze von 512 EUR angewandt. So lange diese Obergrenze nicht unterschritten wurde, waren Kursgewinne nicht steuerpflichtig, nur wenn die Kursgewinne größer waren, wurde der ganze Gewinn steuerpflichtig. Die Optionsscheine wurden vollständig steuerpflichtig, während die Kursgewinne dem Halb-Einkommensverfahren unterliegen und nur zu 50 Prozent steuerpflichtig sind. Im Jahr 2008 wurde die Steuer auf Wertpapiere aufgehoben, um eine vereinfachte Versteuerung von Aktien zu erlauben.

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