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Gewerbetreibende
HandwerkerGewerbetreibenden
Handelsunternehmen sind beispielsweise Dienstleistungs-, Handels-, Handwerks-, Industrie- und Produktionsunternehmen. Handwerker sind Händler und Kleinhändler. Insofern ist unter dem Recht jedes Unternehmen zu verstehen, das einen nach seiner Art und seinem Anwendungsbereich wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmensbetrieb anstrebt. Bei Fehlen der Eigenschaft des in gewerblicher Form gegründeten Geschäftsbetriebes ist die Kaufmannsstellung gegeben, wenn der Gewerbetreibende seinen Beruf oder seine Gesellschaft in das Firmenbuch eingetragen hat (§ 2 Abs. 1 HGB).
Das Unternehmen ist die Bezeichnung, unter der das Unternehmen betrieben und unterzeichnet wird (§ 17 Abs. 1 HGB). Diese müssen ihr Unternehmen in das Firmenbuch eingetragen haben. Diese müssen Gewerbesteuern zahlen. Gemäß 19 Abs. 1 S. 1 des Mehrwertsteuergesetzes (UStG) ist eine Person ein Kleinunternehmen, wenn ihr Jahresumsatz zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer im abgelaufenen Geschäftsjahr 17 500 EUR nicht überschritten hat und im aktuellen Geschäftsjahr nicht mehr als 50 000 EUR zu erwarten sind.
Gemäß 141 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 4 der AO bestehen für Wirtschaftsunternehmen, die in einem Geschäftsjahr einen Umsatz von nicht mehr als 500.000 â? Von der Gewerbeertragsteuer sind Sie auf Gesuch hin freigestellt, wenn Ihr Jahresüberschuss unter 24.500 EUR liegt ( 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Abgabenordnung[AO]).
Von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind sie, wenn der im Vorjahr erzielte Jahresumsatz zuzüglich der anfallenden Steuern 17 500 EUR nicht übersteigt und im aktuellen Geschäftsjahr 50 000 EUR nicht übersteigt, sich aber für die Mehrwertsteuer entscheiden kann ( 19 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG)). Sie können sich als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer auf freiwilliger Basis in das Firmenbuch einschreiben.
Das Ergebnis ist, dass Ihr Unternehmen dann als Handelsunternehmen betrachtet wird. Als Firmenname können Sie einen originellen Namen auswählen, die Firmenbuchnummer macht Ihr Geschäft mit potentiellen Käufern professionalisiert und Ihre Partner können sich im Geschäftsverkehr auf die Vorschriften des HGB verlassen. Soll Ihre Aktivität kommerziell klassifiziert werden, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der für Ihren Geschäftssitz verantwortlichen Gewerbebehörde eintragen.
Diese teilt dies dem Gewerbeamt, dem Steueramt, der Industrie- und Handwerkskammer oder der Handwerkskammer und dem zuständigen Berufsverband mit.