Entgeltumwandlung Krankenkassenbeiträge

Abgegrenzte Vergütung Krankenversicherungsbeiträge

) und müssen Krankenkassenbeiträge und Lohnsteuern zahlen. Freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung fallen ebenfalls unter diese Regelung. Niemand wurde von der Krankenkasse oder dem Versicherungsträger nach der Gesetzesänderung davon in Kenntnis gesetzt. Er erhält eine Altersrente und ist als Rentner Mitglied der Krankenkasse A.

Betriebliche Altersversorgung: Dies ist, was die Konsumenten über das neue Recht wissen müssen.

Der so genannte Deferred Compensation im Bereich der beruflichen Vorsorge (bAV) soll für Mitarbeiter und Unternehmer an Attraktivität gewinnen. Neben den fünf bestehenden Betriebsrentenmodellen kann das Sozialpartner-Modell mitverfolgt werden. Für die Unternehmen entfällt die Gewährung von fixen Renten. Ein Teil der auf die Mitarbeiter entfallenden Sozialversicherungsbeiträge muss vom Unternehmer getragen werden. Bei der Subventionierung von Geringverdienern erhält der Unternehmer Unterstützung vom Staat.

Mit der gesetzlichen Neuregelung soll eine stärkere Nutzung der Betriebsrenten sichergestellt werden. Inwieweit die neuen Angebote der Betriebsrente dann für die Mitarbeiter besser sind als die bestehenden Vereinbarungen, lässt sich nicht durchgängig beantworten. Das Fördersystem findet Anwendung auf die ab dem Jahr 2018 abgeschlossenen Arbeitsverträge; die Fördersumme selbst wird erst ab dem Jahr 2019 ausgezahlt; Der Arbeitgeberzuschuss ist für die bestehenden Betriebsrentenverträge erst ab dem Jahr 2022 verbindlich.

Im Sozialpartner-Modell haftet der Dienstgeber nicht mehr für die versprochene Pension. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass mehr Betriebe und vor allem kleine und mittelständische Betriebe aufgrund der für Unternehmer vorteilhafteren Haftungsregelungen eine Betriebsrente einführen. Vorsorgeeinrichtungen, die Betriebsrenten bieten, können keine Garantie für Arbeitgeberleistungen übernehmen: Inwieweit dies letztlich zu einer erhöhten Verzinsung und damit zu mehr Pension führen kann, ist jedoch von der Kapitalmarktentwicklung und der Anlagekompetenz der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung abhängig - daher sind auch Ausfälle denkbar.

Hinweis: Mitarbeiter, die eine betriebliche Altersversorgung mit Bürgschaft wollen, können anstelle des neuen Systems eine der bisher praktizierten Methoden wie die direkte Versicherung auswählen. Das heißt, die Mitarbeiter sichern nach dem neuen Sozialpartnermodell einen Teil ihres Lohnes, solange sie nicht einwenden. Bisher mussten die Mitarbeiter selbst für eine betriebliche Altersversorgung tätig werden.

Mit der Umstellung auf das "Opt-out" soll die Streuung der beruflichen Vorsorge erhöht werden. Eine Steuererleichterung erhält der Unternehmer, wenn er die Sparbemühungen seiner einkommensschwachen Arbeitnehmer unterstützt. Bei Arbeitnehmern, die weniger als 2.200 EUR monatlich verdient haben, können 30 % des Sparbeitrages auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. Mit einem Arbeitgeberzuschuß zwischen 240 und 480 EUR pro Jahr sparen Sie 72 bis 144 EUR pro Jahr.

Wichtiger Hinweis: Es gibt keine rechtliche Pflicht für Unternehmer, diesen Zuschlag zu zahlt. Für Niedrigverdiener hat es sich bisher kaum gelohnt, eine Betriebs- oder Privatvorsorge zu treffen, da sie auf die Grundversicherung angerechnet werden kann. Weil sowohl die Rente aus der betrieblichen Altersversorgung als auch die Riester-Rente 1:1 im Rahmen des Anspruchs auf eine Basisrente im hohen Lebensalter verrechnet wurden. Künftig wird es einen Zuschuß für subventionierte Sparmodelle in Höhe von 100 EUR plus 30 % der höheren Zusatzpensionen, höchstens jedoch die halbe Norm für Singles (204,50 EUR im Jahr 2017) gibt.

Der Grundbonus erhöht sich von 154 auf 175 EUR. Ausserdem wird der so genannte Doppelbeitrag für die Riester-Rente gestrichen. Früher mussten die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherten den gesamten Beitrag auf die Riester-Rente abführen. Deshalb haben sich Riester-Verträge im Unternehmen bisher kaum ausgezahlt. Spart der Arbeitnehmer im Zuge der Betriebsrenten (Entgeltumwandlung), so muss er auf diesen Teil seines Gehalts keine Steuer und Sozialabgaben bis zu einem Maximalbetrag abführen.

Dafür müssen sie aber später die ausbezahlte betriebliche Altersversorgung besteuern. Die gesetzlichen Versicherten müssen auch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge der Kranken- und Pflegeversicherung selbst auf die Rente abführen. Das sind derzeit je nach Krankenversicherung etwa 20 Prozentpunkte. Auch in der Sparphase sichert das Traditionsunternehmen seinen Anteil - in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung liegt dieser derzeit bei rund 19,5 %.

Früher waren die Unternehmen jedoch nicht dazu gezwungen, diese Einsparungen an die Mitarbeiter weiterzuleiten. Zukünftig müssen zumindest 15 vom umgerechneten Beitrag zur beruflichen Vorsorge an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung ausbezahlt werden. Inwieweit diese 15 Prozentpunkte letztendlich 1:1 im Arbeitsvertrag des betreffenden Mitarbeiters enden, richtet sich jedoch nach der genauen tariflichen Ausgestaltung. Zudem müssen die Unternehmer diese 15 Prozentpunkte nur dann einbringen, wenn die Sozialversicherungspflichtgrenze nicht durchbrochen wird.

Im Jahr 2017 werden dies 4.350 EUR pro Monat für die Krankenkasse und 6.350 EUR pro Monat sein. In der Praxis heißt das: Wer mehr als 6.350 EUR im Monat verdient, muss keine Sozialbeiträge einsparen und somit keinen Zuschuß auszahlen. Achtung: Bei der Umstellung des Arbeitsentgelts oberhalb der Einkommensschwelle werden auch keine Sozialbeiträge gespart, der Mitarbeiter muss aber dennoch die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung auf die betriebliche Altersversorgung abführen.

Privatversicherte Personen speichern in der Ansparphase keine Kranken- und Pflegeversicherung im Zuge der Entgeltumwandlung, müssen aber - sofern sie als Pensionäre weiter als Privatversicherte tätig sind - keine Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Anstelle von vier Prozentpunkten der Einkommensschwelle in der Rentenversicherung (West) können die Mitarbeiter künftig acht Prozentpunkte umsatzsteuerfrei einsparen.

Die Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen bleiben jedoch innerhalb der bisher geltenden Obergrenze von vier Prozentpunkten. Wenn Sie bereits einen Betriebsrentenvertrag haben, wird sich vorerst nichts ändern. Es besteht daher keine Verpflichtung der Mitarbeiter, den vorherigen Arbeitsvertrag fristlos zu beenden oder von den Beiträgen zu befreien.

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