Befreiende Lebensversicherung

Lebensversicherung befreien

Gutschrift von Leistungen einer befreienden Lebensversicherung auf Rentenzahlungen. Viele übersetzte Beispielsätze mit "Befreiende Lebensversicherung" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. private Pflegeversicherung und befreiende Lebensversicherung. Die Erbschaftssteuer, die Lebensversicherung ist von der Versicherungspflicht befreit. Bei einer befreienden Lebensversicherung ist nur die gesetzliche Rentenversicherung ausgenommen.

Die befreiende Lebensversicherung ist keine umlagepflichtige betriebliche Altersversorgung.

Eine der wenigen Formen, in denen sich Lebensversicherungspolicen, die in unmittelbarem oder mittelbarem Bezug zu einem Beschäftigungsverhältnis geschlossen werden, der Pflicht zur Beteiligung an der Kranken- und Pflegesicherung entledigen können, ist die befreiende Lebensversicherung. Handelt es sich bei einer Freizügigkeitsversicherung auch um eine betriebliche Vorsorge? Das war viel Kapital, da es sich um eine Kapitalleistung aus einer freigestellten Lebensversicherung handelt, die als Ersatz für die gesetzliche Pensionsversicherung aufgenommen wurde, so dass der Mitarbeiter von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit werden konnte.

Eine so genannte Freistellungsversicherung ist keine betriebliche Altersvorsorge im Sinne der 228 und 229 SGB V, auch wenn der Dienstgeber in der Wartezeit einen Beitrag zu den Einlagen geleistet hat. Das SPA betrachtete die betriebliche Altersvorsorge nur als betriebliche Vorsorge oder, wenn sie von Dritten bezahlt wird, von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wie Pensionsfonds oder der Direktversicherungen als eine Art der beruflichen Vorsorge.

Die Tatsache, dass es sich um eine Altersrente handelt, was bei der Kapitallebensversicherung wahrscheinlich der Fall ist, begründet nicht die Betrachtung dieser Altersrente als Betriebsrente. Auch dürfen Rentenversicherungsleistungen aus privaten Rentenverträgen nicht wie gesetzliche Rentenversicherungen oder Betriebsrenten behandelt werden, auch wenn sie eine gesetzliche Altersvorsorge zu ersetzen erscheinen.

Mit Beschluss vom 26. Februar 1968 wurde er von der obligatorischen Rentenversicherung freigestellt. Vorraussetzung für diese Freistellung war damals der Abschluss einer privaten Lebensversicherung (sog. "Freistellungsversicherung") als Nachfolger. Der damalige Dienstherr zahlte 30 vom Hundert der Monatsbeiträge für die Lebensversicherung des verklagten Rente. Dementsprechend hat auch der künftige Dienstgeber des Pensionärs, bei dem er bis zum Eintritt der gesetzlich vorgeschriebenen Altersversorgung angestellt war, eine Pensionsverpflichtung übernommen.

Der Pensionär zahlt neben den Lebensversicherungsbeiträgen auch regelmässig die Pflichtbeiträge zur obligatorischen Pensionsversicherung als freiwilligen Beitrag bis zum Rentenalter. Deshalb bezieht er eine Pension von der Pensionskasse. Darüber hinaus erhalten die Pensionäre eine Betriebsrente von 47 EUR pro Kalendermonat von einem ihrer ehemaligen Dienstgeber und eine Monatszahlung von 44,58 EUR aus einer Betriebsdirektversicherung.

Von diesen drei Vergünstigungen werden Krankenversicherungsbeiträge einbehalten. Zum 1. September 2005 hat der Pensionär eine Kapitalzahlung aus seiner Lebensversicherung in Hoehe von 411.033 EUR erhalten. Nach Auffassung der Krankenkasse ist diese einmalige Vorsorgeleistung eine Mitversicherungsleistung. Auf diese Kapitalzahlung wurden monatlich 492,09 EUR, später 497,60 EUR und neuerdings 521,30 EUR eingenommen.

Das Kapital aus der Lebensversicherung des Antragstellers ist keine betriebliche Altersvorsorge und daher nicht einlagepflichtig. Dies ist eine Lebensversicherung, die der Antragsteller allein abschließt und nicht von einer Institution zur beruflichen Vorsorge bezahlt wird. Der Krankenversicherer bestand darauf, dass eine Lebensversicherungsleistung, die die Freistellung von der Pensionsversicherungspflicht rechtfertigt, als Betriebsrente zu behandeln ist.

Die SPA hat die Meinung der LSG bestätigt und den Kassen ein Ende gesetzt, die die Pflicht zur Beitragszahlung für Rentenleistungen ständig erweitern wollen.

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