Bausparvertrag welche Höhe

Baudarlehensvertrag in welcher Höhe

Was muss ich bei der Wahl der Höhe der Zielvertragssumme beachten? Er wird als Prozentsatz der Zielvertragssumme berechnet. Bei Vertragsabschluss stellt sich jedoch die Frage nach der Höhe der Zielvertragssumme. Die Bausparer schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme in Höhe von "Bausparvertrag gekündigt: Die Höhe der Darlehenszinsen ist bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt und bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert.

bauspartechnische Darlehen

Die Bausparkasse ist eine Sonderform der Baukreditfinanzierung und wird von der Bausparkasse vergeben. Für den Erhalt eines Baudarlehens ist der Abschluß eines Bausparvertrags erforderlich. Dieser Bausparvertrag begründet einen rechtlichen Anspruch des Bausparers auf Vergabe eines Bausparkredits nach Zahlung von bestimmten Sparbeiträgen (§ 1 Abs. 2 Bausparkassengesetz).

Das Bausparen gliedert sich während der Vertragslaufzeit in drei Phasen: Während der Ansparphase entrichtet der Bausparer regelmässig Beiträge (VL, etc.) in seinen Bausparvertrag. Wie hoch diese Einsparungsbeiträge sind, hängt zum einen von der Höhe der Zielvertragssumme und zum anderen vom ausgewählten Zielvertragstarif ab. Beide werden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bausparvertrags ermittelt.

Im Regelfall beträgt die Zielvertragssumme ein Mehrfaches von 500 und darf je nach Sparkasse einen bestimmten Mindestbetrag nicht überschreiten. Der Bauspartarif wird auch von den jeweiligen Sparkassen mitbestimmt. Grundsätzlich bietet eine Sparkasse mehrere Bausparsätze an. Die Preise sind grundsätzlich unterschiedlich: Alle diese Bedingungen sind daher bereits bei Vertragsabschluss des Bausparvertrags fixiert und für die Dauer des Vertrages fix.

Damit ist der Sparer vor Zinsschwankungen abgesichert. Zusätzlich zu den üblichen Sparbeiträgen hat der Sparer die Option, auf seinen Bausparvertrag eine Sonderzahlung zu tätigen. Bausparkunden bekommen unter gewissen Bedingungen Zuschüsse auf ihre Ersparnisse. Einerseits können kapitalbildende Vorteile in einem Bausparvertrag eingespart werden, den der Auftraggeber des Kunden ausbezahlt.

Wenn das steuerpflichtige Einkünfte eines einzelnen Kunden der Bausparkasse höchstens 17.900 pro Jahr betragen (verheiratete Person 35.800 pro Jahr), bekommt er einen staatlichen Arbeitnehmer-Sparbonus von 9% auf einen Höchstbeitrag von 470 (940 für ein verheiratetes Paar mit zwei Angestellten) pro Jahr. Bezahlt der Kunde weitere Beiträge in seinen Bausparvertrag, kann er für diese Beiträge eine Landesbauprämie von 8,8 % bis zu einem Höchstbetrag von 512 (1.024 für Ehepaare/Partner) pro Jahr einbehalten.

Der steuerpflichtige Ertrag darf 25.600 ? pro Jahr nicht überschreiten (verheiratete Personen 51.200 ? zuzüglich eventueller Kinderzulagen pro Jahr). Allerdings wird die öffentliche Unterstützung nur bewilligt, wenn die Zielvertragssumme für Wohnbaumaßnahmen genutzt wird. Der Sparguthaben kann nach dem Ende der 7-jährigen Sperrzeit nicht mehr für Wohnzwecke ausgenutzt werden.

Nach der Ansparphase erfolgt die Vergabephase des Bausparvertrags. Die Allokationsphase ist die Überlassung der Zielvertragssumme an den Bauherrn. Der Bausparsaldo besteht zum einen aus dem gespeicherten Bausparsaldo und zum anderen aus dem Bausparsaldo. Voraussetzung für die Vergabe eines Bausparvertrags sind: Bei der Bewertung wird einerseits die Höhe der eingezahlten Beiträge und andererseits die Zeitspanne, für die der Sparer seine Leistungen dem Bausparvertrag zur freien Verwendung zur Verfügung stellt, mitgerechnet.

Der Bausparvertrag wird umso größer, je größer die Sparleistung im Vergleich zur Höhe der Summe ist, je größer die Bewertungsnummer des Bausparvertrags ist. Eine Garantie für die Zuordnung des Bausparvertrags nach Erreichung der Mindestbewertung besteht jedoch nicht. Entscheidend für die Allokation ist die bestehende Allokationsmasse. Dieser Allokationsfonds besteht aus Spareinlagen, Guthabenverzinsung, Sonderzahlungen und Rückzahlungsbeiträgen aus Baudarlehen.

Das bedeutet, dass die zugewiesenen Bausparsumme den Betrag der bestehenden Zuteilungsmittel nicht überschreiten darf. Weil die Sparverträge mit den größten Bewertungsnummern zuerst vergeben werden, kann es sein, dass der Bausparvertrag die Mindestbewertungsnummer hat. Der Bewertungsbetrag wird zu gewissen Bewertungszeitpunkten bestimmt, die von den Sparkassen abweichend angegeben werden.

Ist der Bausparvertrag vergeben, erhält der Kunde nach der gewohnten Kreditprüfung zusätzlich zu seinem einbezahlten Sparkredit das zugesagte Bausparguthaben. Der Darlehensbetrag ist die Summe aus Zielvertragssumme und Ansparguthaben. Nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Bausparkassengesetzes darf das Kreditvolumen nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Zu den Wohnungsmassnahmen gehören: Diese Kreditkonditionen werden bei Vertragsabschluss festgesetzt und basieren auf dem ausgewählten Spartarif. Auch die Höhe der Rückzahlungsbeträge richtet sich nach dem Bausparvertrag. Die Höhe der Monatszinsen und Tilgungsbeiträge wird in der Regel in je 1000 Euro Zielvertragssumme bzw. in Tausend Euro der Zielvertragssumme ausgewiesen.

Zins- und Tilgungszahlungen betragen in der Regel zwischen 4 und 11 Mio. Euro der Zielvertragssumme. Der Bausparvertrag über EUR 50000 wurde um 40 Prozentpunkte gespart. Der Kredit beläuft sich somit auf 60 % = EUR 30000. Es wurde eine Monatszins- und Tilgungszahlung von 7 pro Mio. der Zielvertragssumme beschlossen.

50000 x 7 pro Tausend = 350 Euro monatlicher Zinssatz und Rückzahlung für einen Kredit von 30000 Euro. Damit wird das Baudarlehen als annuitätisches Tilgungsdarlehen getilgt, der Anteil der Zinsen in der Monatsrate sinkt während der Laufzeit und der Rückzahlungsanteil erhöht sich dementsprechend. Aufgrund des vergleichsweise höheren Rückzahlungsniveaus werden Baudarlehen in deutlich kürzerem Zeitrahmen getilgt als z. B. Rentenkredite mit einer jährlichen Tilgungsrate von 1 vH.

In obigem Beispiel sind dies ca. 9,5 Prozentpunkte Rückzahlung im ersten Jahr (abhängig von der Art der Ratenverrechnung). Damit verbindet das bauspartechnische Darlehen eine feste Zinsvereinbarung mit einem besonderen Rückzahlungsrecht. Die bauspartechnischen Darlehen sind in der Regel durch nachgeordnete Hypotheken auf inländische Immobilien unterlegt. Gemäß 7 Abs. 1 Bausparkassengesetz beträgt die Kreditgrenze für die Bausparkassen 80 v. H. des Beleihungswerts.

Somit steht der erste Platz bis zu 60 vom Beleihungswert für die Sicherung eines Hypothekendarlehens eines anderen Kreditinstituts zu. Gemäß 7 Abs. 3 Bausparkassengesetz kann das Bauspardarlehen auch mit so genannten Ersatzbesicherungen besichert werden. Bei Krediten bis zu einem Betrag von EUR 1.000 kann die Bausparkasse gemäß 7 Abs. 4 Bausparkassengesetz i.V.m. 6 Abs. 1 BausparkVO auf Sicherheiten gemäß 7 Abs. 4 Bausparkassengesetz verzichtet, wenn sich der Kreditnehmer dazu bereit erklärt, auf Antrag Hypotheken zu schaffen und seine Immobilien während der Laufzeit des Darlehens nicht zu veräussern oder in sonstiger Weise zu verpfänden.

Bei Krediten bis zu einer Höhe von EUR 100.000 kann die Sparkasse auf die Bestellung von Sicherheit in voller Höhe verzichtet werden ( 7 Abs. 4 Bausparkassengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BausparkVO). Es kann in der Realität passieren, dass ein Bauherr schon vor der Vergabe der Baukosten Kapital benötigt, um zum Beispiel eine Immobilie zu einem besonders vorteilhaften Kaufpreis kaufen oder dringend notwendige Reparaturmaßnahmen durchführen zu können.

Der Bausparkunde hat im ersten Falle bereits alle Voraussetzungen für die Zuordnung geschaffen, aber die Bewertung ist noch nicht hoch genug. Hier kann die Sparkasse oder ein anderes Institut dem Sparer eine Übergangsfinanzierung anbieten. Dieser Kredit wird zu marktkonformen Bedingungen gezahlt und nach Vergabe des Bausparvertrags getilgt. Der Kreditnehmer bezahlt während der Dauer des Überbrückungskredits nur die vereinbarte Verzinsung.

Der Kredit wird erst nach Rückzahlung durch den zugewiesenen Bausparvertrag zurückgezahlt. Im Regelfall ist der Bausparvertrag nicht ausreichend gespart. In diesem Fall übernimmt die Wohnungsbaugesellschaft oder ein anderes Institut die Vorausfinanzierung der Zielvertragssumme. Die Bausparerin oder der Bausparer behält den Bausparvertrag bei und bezahlt nur die vereinbarte marktübliche Verzinsung des gewährten Kredits.

Mit der Vergabe des Bausparvertrags wird die Vorauszahlung zurückgezahlt.

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