Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Kündigung Geschlossener Fonds
Auflösung von geschlossenen FondsWelche Bedeutung hat das Verlassen eines Fonds für den Investor?
Mehr und mehr wollen sich die Kapitalanleger von ihren Investitionen in geschlossene Fonds trennen. Ursachen sind vielfältiger Natur, z.B. keine Ausschüttung, Rückforderungen von bereits erhaltenen Auszahlungen, Privathaftung für Fondsverschuldung oder nicht kalkulierbares Steuerrisiko. Im Besonderen stehen die ausscheidenden Aktionäre vor folgenden Fragen: Bis zu welchem Termin gibt es eine Haftpflicht? Entsprechende individuelle Lösungen für diese Fragestellungen resultieren in der Regel erst ab dem gesellschafts- und steuerrechtlichen Wirksamwerden des Austritts.
Prinzipiell ist es möglich, eine Fonds-Beteiligung zu beenden. Die Kündigung hat jedoch den Vorteil, dass nur ein Ausgleichsguthaben ausbezahlt wird. Damit wird dem vielfach geäusserten Bedürfnis der Kapitalanleger nicht entsprochen, sich so zu platzieren, als ob sie sich nie an dem jeweiligen Fonds beteiligen würden. Die Abfindungssalden sind oft so klein, dass sich die Kapitalanleger nur mit beträchtlichen wirtschaftlichen Einbußen von ihren Fondsanlagen trennen können.
Erstens: Ein Investor verlangt Schadenersatz wegen mangelhafter Ratschläge durch den Zwischenhändler. Beides soll die Investition und die Konsequenzen der Fondbeteiligung für den Investor gleichsam "null" machen. Der BGH hat sich ausführlich mit der gesellschaftsrechtlichen Fragestellung befasst, ob ein Rücktritt oder ein sonstiger Rücktritt aus einer Partnerschaft auch rückwirkend gilt.
Dabei hatte der BGH zu berücksichtigen, welche Belange im Vordergrund stehen: die der Öffentlichkeit, vor allem die des Gläubigers einer Kapitalanlagegesellschaft, über die Existenz dieser Firma und ihrer Aktionärsstruktur - oder die schutzwürdigen Belange des Aktionärs, der einen Rückzug verlangt. Das oberste Bundeszivilgericht kam per se zu dem Ergebnis, dass eine nachträgliche Veränderung der Aktionärsstruktur nur in gesellschaftsrechtlichen Ausnahmen möglich ist.
Der Investor hatte eine Teilnahme an einem Immobilien-GbR über das so genannte "Haus-zu-Haus-Geschäft" gezeichne. Aus diesem Grund sollte der Investor für die Verbindlichkeiten des Fonds selbst aufkommen. Gelungene Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder der Geltendmachung eines Widerrufes, auch im Wege einer Handlung, heben daher eine gesellschaftsrechtliche Vermögensbeteiligung nicht nachträglich auf.
Der Investor verlässt das Unternehmen stattdessen erst zum Zeitpunkt der Verkündung des Urteils, des Vergleichs oder der Vollstreckung. Nach dem Gesellschaftsrecht gibt es - wie oben erläutert - derzeit keine Nachwirkung: die Rücknahme: Die gesellschaftsrechtliche Beziehung "Fondsbeteiligung" wird nicht mit der Zeit beendet. Nach dem Steuerrecht ist eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Beratung oder die Geltendmachung eines Widerrufes durch eine Handlung daher in fast allen FÃ?llen nicht mehr wirksam.
Bis zum Vollzug des Ausscheidens verbleibt der Investor somit steuerlich an dem abgeschlossenen Fonds als Anteilseigner. Durch den Rückzug mit Hilfe von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung oder der Geltendmachung eines Widerrufes werden daher die steuerlichen Verlustvorträge kaum beeinträchtigt. Den Anlegern steht es frei, vom Steueramt bindende Auskünfte für die (Nicht-)Rückwirkung zu verlangen. Schlussfolgerung: Gelungene Schadensersatzforderungen aufgrund fehlerhafter Beratung oder der Geltendmachung eines Widerrufes heben Investitionen in geschlossene Fonds nicht nachträglich aktienrechtlich auf, gleichgültig um welche Form der Fondsanlage es sich hierbei handelte - z.B. Risikokapitalfonds.
Das Gleiche trifft auch auf das Steuerrecht zu. Stattdessen verlässt der Investor in fast allen FÃ?llen das Unternehmen gesellschafts- und fiskalrechtlich erst zum Urteils-, Schlichtungs- oder Vollstreckungszeitpunkt. Andernfalls kann der Investor sein Platzierungsziel nicht erreichen, als ob er die Fonds-Beteiligung nie übernommen hätte. In der Sozietät ist er auf die Betreuung vermögender Privatpersonen und die Betreuung von Anlegern in geschlossenen Fonds spezialisiert.
Steuerexperte David Janssen runs the business of kWAG Taxberatungsgesellschaft m. b. (www.kwag-steuer.de). Insbesondere Investitionen in geschlossene Fonds werden steuerlich bewertet. Wurden anleger- und anlageorientierte Beratungen durchgeführt?