Spekulationsfrist

Betrachtungszeitraum

Um den Steuerzugang zu vermeiden, muss bei einem Verkauf also mindestens bis zum Ablauf dieser Spekulationsfrist gewartet werden. Guten Tag, kennt jemand die Spekulationsfrist von Immobilien? Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte über die Spekulationsfrist. Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit "Spekulationsfrist" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Die BFH: Vorsicht bei vorzeitigen Immobilienverkäufen (Spekulationsfrist).

Sensationelles Urteil des Bundesfinanzhofs| Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht für alle Immobilienverkäufe gültig

Nun hat sich auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Trommelschlag geäußert (Beschluss vom 5.3. 2001, Az: IX B 90/00; Abruf-Nr. 010384): Die Ausweitung der Spekulationsfrist bei privaten Grundstücksverkäufen von zwei bis zehn Jahren ist teilweise verfassungswidrig. Sie dürfen seit dem 01.01.1999 Erträge aus der Veräusserung von gemieteten Immobilien in Ihrem privaten Vermögen nur dann einkommensteuerfrei vereinnahmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen Erwerb oder Bau und Veräusserung der Immobilie mindestens zehn Jahre beträgt ( 23 Abs. I Nr. 2 Einkommensteuergesetz[EStG]).

In die Neuregelung hat der Gesetzgeber auch den Immobilienverkauf einbezogen, für den die bisherige Spekulationsfrist von zwei Jahren zum Verkaufszeitpunkt bereits abgelaufen war. Wird dieser innerhalb der Spekulationsfrist veräußert, können Sie den Veräußerungsgewinn umsatzsteuerfrei vereinnahmen. Besonders beleidigt sind die Juroren, dass die neue Verordnung auch für Flächen gilt, für die die Spekulationsfrist von zwei Jahren bereits am 1. Januar 1999 abgelaufen war.

Die Zweijahresfrist lief nach dem "alten" Gesetz am 01.01.1999 für alle 1996 oder früher erworbenen Flächen ab. Das gemietete Wohneigentum wurde am 28. September 1990 erworben und am 21. März 1999 veräußert. Abhilfe: Die Spekulationsfrist von zwei Jahren endete am Tag des Wirksamwerdens der neuen Regelung des 23 Abs. 1a EG.

Das Objekt wurde am Ende des Jahres 1996 erworben und am Ende des Jahres 2000 wiederverkauft. Auch hier lief die "alte" Spekulationsfrist von zwei Jahren am Tag des Wirksamwerdens der neuen Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG ab. Das Objekt wurde am Stichtag des Kaufs am 3. Juli 1997 erworben und am 1. Januar 2001 veräußert.

Abhilfe: Am Anfang des Jahres 1999, als die Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre verlängert wurde, lag die Liegenschaft noch nicht außerhalb der zweijährigen Spekulationsfrist. Eine steuerfreie Veräußerung wäre fruehestens zum Stichtag, dem Tag, an dem die Spekulationsfrist von zehn Jahren ablaufe. Haben Sie " beneficiary " Immobilien verkauft (d.h. Immobilien, für die die zweijährige Spekulationsfrist am 01.01.1999 ausgelaufen ist) und mussten Gewinnsteuern zahlen, sollten Sie Ihre Bescheide auf jeden Fall offen lassen.

Sollte sich die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes in der Hauptsache bestätigen, könnte dies auch dazu führen, dass Sie Objekte, die Sie vor dem 1. Januar 1997 gebaut oder gekauft haben und die Sie zur Zeit noch als Vermieter verpachten, sofort steuerfrei verkaufen können.

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