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Wohnungskauf
HauskaufWohneigentumsverkauf | AK Kärnten
Bei der Anschaffung fallen zunächst die zusätzlichen Kosten des Kaufvertrags wie die Grunderwerbsteuer (3,5% des Kaufpreises) und die Registrierungsgebühr im Kataster des neuen Besitzers (1,1%) an. Für die Darlehensfinanzierung fallen Mehrkosten an. Weitere Kosten, die Ihnen ständig entstehen können, sind vor allem Beiträge für Restkreditversicherungen und Kontoführungskosten.
Der Hausverwalter muss jedem Eigentümer bis zum 30. Juni jeden Jahres eine ausführliche Erklärung zukommen lassen. 2. Bei Beanstandungen des Wohnungseigentümers kann er den Vergleich durch den Geschäftsführer beim Amtsgericht prüfen und dabei die entsprechenden Defizite feststellen. Oftmals unterschreiben Menschen, die eine Immobilie suchen, ein Angebot, eine Immobilie bei einem Immobilienmakler zu mieten oder zu kaufen und denken, dass sie ohnehin ohne Probleme kündigen können.
Die vertragliche Erklärung (Angebot, Kaufvertrag, Mietvertrag, etc.) müssen Sie am Tag der ersten Inspektion des Vertragsgegenstandes abgeben. beim Erwerb einer zu vermietenden Wohnung an einen Ausländer. Sie müssen den Rücktritt innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich erklären. Der Widerrufszeitraum von einer Woche läuft erst ab, wenn Sie eine Abschrift Ihrer Auftragserklärung und eine entsprechende Mitteilung über Ihr Widerrufsrecht vorliegen haben.
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch einen ganzen Tag nach dem ersten Besuch.
Hauskauf
Mit dem Erwerb einer Wohnanlage erhält der Erwerber nicht nur das Eigentumsrecht an der Immobilie, sondern auch einen Teil des ganzen Gebäudes und des Grundstücks, auf dem das Objekt steht. Alle Eigentümer der Wohnungen sind Miteigentümer des Grundstücks und des Gebäudes. Alleiniges Vermögen der jeweiligen Eigentümer ist nur die Immobilie selbst und die dazugehörigen Tiefgaragen, -räume oder Tiefgaragenplätze (sog. Sondereigentum).
Einzelne Wohneigentümer können besondere Nutzungsrechte erhalten. Das" Grundgesetz" der Stockwerkeigentümer ist die so genannte Aufteilungserklärung. In ihr sind Vorschriften vor allem über die Bewirtschaftung der Wohnanlagen und die Aufteilung der daraus resultierenden Aufwendungen enthalten. Vor der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags sollte dem Erwerber einer Wohnungseigentumswohnung diese Aufteilungserklärung ausgehändigt werden. In der Regel werden die Verwaltungs- und Unterhaltskosten der Anlage durch Abgaben gedeckt.
Daher sollte sich der Besteller vor Vertragsabschluss auch darüber unterrichten, wie hoch das monatliche fällige Eigenheimgeld ist, ob eine Instandhaltungsrückstellung zur Deckung der Reparaturkosten entstanden ist und ob Zahlungsrückstände vorlagen.