Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Rürup Rente Steuerlich Absetzen
Steuerabzug Rürup-RenteAltersversorgung Zahnmediziner kann mehr von der Mehrwertsteuer abziehen
Dadurch ersparen Sie sich mehr Steuereinnahmen, indem Sie in Ihre Rentenversicherung und in eine Privatgrundrente oder -rente einzahlen. Seit Jänner 2017 wurde der bisher geltende Finanzierungsrahmen (20.000 EUR ledig/40.000 EUR verheiratet) der Grundrente erhöht. Das heißt, Sie können bis zu EUR 23.362 (ledig) / EUR 46.724 (bei gemeinsamer Veranlagung verheiratet) für 2017 als Zuschuss zur Pensionskasse oder als reine Privatrente über die Sonderaufwendungen von der Besteuerung abziehen.
Das reduziert Ihre Steuerbelastung. Zahlungen an das Versorgungswerk Baden-Württemberg für bezahlte Zahnmediziner richten sich nach der Summe des Bruttogehaltes. Die Beitragssätze betragen zur Zeit 18,7% (ab 2017). Mit einer gemeinsamen Investition wurde der Finanzierungsrahmen für die Altersversorgung auf 23.362 für Alleinstehende und 46.724 für Ehegatten (ab 2017) erhöht.
Bis zu dieser Obergrenze können Sie nun weitere steuerlich absetzbare Zahlungen für Ihre Rente leisten. Sie können diese Zusatzrente entweder in die Rentenversicherung oder in eine eigene Grundrente (Rüruprente) einbringen. Mein Aufsatz " Selbstbehalt in die Pensionskasse" sagt Ihnen, welche Varianten es gibt. Mit einer Steuerquote von 35% bekommen Sie eine Steuererstattung von knapp 300 (ab 2017) für einen Zusatzbeitrag von 1000 (als freiwilliger Zusatzbeitrag an die Vorsorgeeinrichtung oder als Zuschuss zu einer Grund-/Rüruprente).
Nach Abzug der Steuer beläuft sich der Betrag daher nur auf ca. 700 ?. Für selbständige Zahnärzte ist die Einkommensschwelle nicht deckungsgleich mit dem Beitragssatz zur Pensionskasse. Wenn Sie sich für eine Basisrente / Basisrente entscheiden: Arrangieren Sie einen kleinen Monatsbeitrag und zahlen Sie jedes Jahr eine an Ihre Bedürfnisse angepasste Nachzahlung.
Das bedeutet, dass Sie nicht jedes Jahr das maximal zu versteuernde Einkommen überschreiten und nicht überbezahlen können. In der Sparphase können Sie den oben erwähnten steuerlichen Vorteil in Anspruch nehmen und die Zahlungen in die Pensionskasse und in eine persönliche Grundrente von der Steuern abziehen. Unglücklicherweise hat der Steuernachteil auch einige Nachteile. Hervorzuheben ist hier vor allem die Nachversteuerung der monatlich gezahlten Rente.
Der Steuerausweis der Pensionszahlungen wird von Jahr zu Jahr umgestellt. In 2017 sind es 74 Prozent und bis 2040 werden es 100 Prozent sein. Mit Steuererleichterungen hilft Ihnen der Bund beim Ausbau Ihrer Vorsorge. Ein Großteil dieser Steuererleichterung wird bereits durch Ihren Pensionskassenbeitrag genutzt.
Seit dem 01.01.2017 wurde der Finanzierungsrahmen erweitert. Die zusätzliche Höhe des möglichen Betrages ermöglicht nun eine zusätzliche Einzahlung in die Pensionskasse oder die Schaffung einer Privatgrundrente. Inwieweit dies für Sie ökonomisch Sinn macht oder ob eine andere Art der Vorsorge mehr Nutzen bringt, kann nur im direkten Kontakt herausgefunden werden.