Rürup Versorgungswerk

Pensionskasse Rürup

Ab dem ersten in eine Rürup-Rente investierten Euro ist die uneingeschränkte Abzugsfähigkeit nach neuem Recht gegeben. Die freiwillige Zuzahlung in die Rentenversicherung über den üblichen Pflichtbeitrag oder den Abschluss einer zusätzlichen privaten Grundrente hinaus? Verlassen Sie sich auf die Pensionskasse und kündigen Sie den Vertrag? Die Freiberufler sollten sich nicht nur auf ihre Rentenversicherung verlassen. Sind die Altersrenten aus der Rentenversicherung ausreichend?

Privatwirtschaftliche Planung à Ist es sinnvoll, die Vorsorgeleistungen in eine Rürup-Rente umzuwandeln?

Eigene Praxen, Lebens- und Pensionsversicherungen sind für freie Mitarbeiter eine Möglichkeit der Selbstvorsorge. Eine Privatpensionsversicherung arbeitet wie eine Todesfallversicherung. In den meisten Fällen enthalten die Privatversicherungen weitere Bestimmungen wie: das Recht auf Kapitalwahl, den Schutz der Hinterbliebenen, eine Rentengarantie. Bei der Riester-Rente (hauptsächlich für Arbeitnehmer) und der Rürup-Rente (hauptsächlich für Freiberufler) handelt es sich um Sonderfälle der Privatrente.

Die Sondervorteile (Riester-Prämie, Sonderabzugsfähigkeit der Rürup-Prämie) werden durch spezielle Einschränkungen ausgeglichen. Die Riester-Rente hat eine begrenzte Kapitaloption von 30% (private Rentenversicherung: bis zu 100%); bei der Rürup-Rente ist eine Kapitaloption nicht möglich. Auch bei Riester- und Rürup-Renten ist die Vereinbarung von Garantiezeiten begrenzt. Einkünfte aus der Privatrente werden nur mit dem Einkommenssatz besteuert (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand mit 65: 18 %), Riester-Renten müssen immer in voller Höhe und Rürup-Renten nach den Prinzipien des Renteneinkommensgesetzes besteuert werden (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand 2015: 70 %).

In der Anlaufphase werden seit 2005 die Leistungen für eine Basisrente (z.B. Rürup-Vertrag) verstärkt als Sonderaufwand erfasst. Eine lebenslängliche Rentenzahlung ist erforderlich, die Rentenzahlung darf nicht vor dem vollendeten sechzigsten Geburtstag erfolgen und die Leistungen dürfen nicht vererbbar oder abtretbar, verleihbar, verkäuflich oder aktivierbar sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG).

WÃ?hrend die BeitrÃ?ge zu einer klassichen Pensionsversicherung (Kapitallebensversicherung) oder Kapitalversicherung als Sonderaufwand fÃ?r neue VertrÃ?ge nicht mehr abzugsfÃ?hig sind, können BeitrÃ?ge zu RÃ?rup-Versicherungen Ã?ber den Sonderausgaben-Höchstbetrag von 200...000 Euro pro Jahr und Jahr geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer wird der Sonderkostenabzug jedoch um den Arbeitgeberanteil an der GRV ermäßigt.

In der Zwangsvollstreckung und im Konkursrecht waren bisher vor allem die Ansprüche von Anwälten, Medizinern und anderen freien Mitarbeitern gegen ihre berufliche Vorsorge abgesichert. Die klassischen Lebensversicherungen oder privaten Pensionsversicherungen können gekündigt/abgetreten werden und sind somit anhängbar! Für den Selbständigen ergibt sich hier die Frage: Freiwilliger Zuschlag zur Rentenversicherung oder Abschluß einer Rürup-Versicherung?

In der Regel müssen die Versicherten der beruflichen Vorsorge keine Rürup-Rente beziehen, um von der Steuerabzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen zu profitieren. Bei Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen in der Pensionskasse ist die Absetzbarkeit gleichermassen gewährleistet. Der Nachteil eines weiteren Rürup-Vertrags wäre daher die Last der Abschlusskommission und (in der Regel) keine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente.

Sie sollten sich jedoch vorab bei Ihrer Pensionskasse informieren, inwieweit eine Selbstbeteiligung möglich ist. Eine Inventarisierung der Vorsorgesituation ist daher eine unverzichtbare Basis für kompetente Lösungen und eine gute Möglichkeit, dem Kunden eine aussagekräftige Beratung im Rahmen der persönlichen Vermögensplanung vorzuschlagen. Weil Renteneinkünfte aus der Altersvorsorge allein kaum eine hinreichende Altersvorsorge repräsentieren, kann die Vergleichsrechnung vor der aussagekräftigen Basisberatung durchlaufen werden.

Mit Ausnahme der oben erwähnten Angebote können alle Angaben der Einkommenssteuererklärung zugrunde gelegt werden, sofern sich zwischen der Abgabe dieser Meldung und der aktuellen Lage keine nennenswerten Änderungen ergaben. Der Beitrag zur Rürup-Rente ist als Pensionsaufwand anrechenbar. Die freiwilligen Beitragszahlungen an die Pensionskasse werden für steuerliche Zwecke gleichgestellt. Der Beitrag zur Rürup-Rente ist als Pensionsaufwand anrechenbar.

Beitragszahlungen zur PKV können dagegen in der Sparphase nicht besteuert werden, sondern müssen in der Pensionsphase nur auf ihren Einkommensanteil angerechnet werden. Die Rürup-Rente wird in der Einbringungsphase zu einer weiteren Steuererleichterung von 1.900 Euro im Jahr 2013 führen. Bei der Altersvorsorge dagegen führen die günstigeren Steuern der Privatrente zu einer Steuerminderung von rund 2.600 Euro pro Jahr.

Wird das Renteneinkommen dynamischer, steigt dieser Vorsprung von Jahr zu Jahr. In der Sparphase entsteht zunächst ein Steuervorteil für die Rürup-Rente, der durch den Steuernachteil während der Rentenlaufzeit schrittweise aufzehrt. Die Gewinnschwelle ist dann erreicht, wenn beide Varianten gleich sind, weil der Nutzen der Rürup-Rente erodiert ist.

Eine Rürup-Rente würde noch lange die günstigere Variante bleiben. Praktisch zu beobachten ist der Hinweis des Vermögensberaters, die Beitragszahlungen an die Pensionskasse im Alter von sechzig Jahren einzustellen, die gesparten Beträge statt dessen in eine Rürup-Rente zu einzahlen und die - natürlich geringere - Pensionskassenrente fünf Jahre früher zu erhalten.

Mit der zusätzlichen Liquiditätszufuhr durch die Vorruhestandsregelung kann dann ein freier Zugang zum Vorsorgevermögen aufgebaut und damit die individuelle Beweglichkeit gesteigert werden. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung bei gleichzeitigem Fortbestand der Erwerbstätigkeit gegeben sind. Der Wegfall weiterer Beitragszahlungen in die Pensionskasse und Rentenzahlungen ab 2014 wird bereits in diesem Jahr zu einem Zufluss von liquiden Mitteln führen.

Das in den Jahren 2014 bis 2108 eingesparte Prämienvolumen wird in eine neue Rürup-Versicherung angelegt. Der Vorruhestand aus der Pensionskasse wird nicht in die neue Rürup-Pension einbezahlt und ist kostenlos zu haben. Die Pensionszusage ab 2018 besteht aus zwei Komponenten: der Pension aus der Pensionskasse und der Rürup-Pension.

Damit eine Rentabilitätsanalyse überhaupt Sinn macht, muss der Leistungsanspruch aus der Rürup-Rente geringer sein als die Reduktion der Pensionskassenrente (hier: 360 Euro pro Monat). Was wäre der Break-even-Punkt, wenn die Pension Rürup nur 200 Euro pro Kalendermonat statt 700 Euro pro Kalendermonat betragen würde? Auch hier wäre die Variante mit Rürup noch billiger, da der Break-even-Punkt in der Folgezeit zu weit ist.

Die Einzahlung von Beiträgen in die Pensionskasse bis zum Alter von 60 Jahren kann daher nur dann sinnvoll sein, wenn der zusätzliche Rabatt, den der Kunde in Kauf nehmen muss, wesentlich über den im Beispiel angenommenen 18% liegt (360 EUR Minderung von 2000 EUR Pensionsanspruch).

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