Ein Fondssparplan eignet sich perfekt, um mittel- oder langfristig Geld anzusparen und eine …
Riester Rente Prozent
Prozentsatz der Riester-RenteRiesterrente auch für Studierende und Ehefrauen möglich
Bei der Riester-Rente haben alle rentenversicherten Mitarbeiter und deren Ehegatten Anrecht auf eine staatliche Altersrente. Studierende und Ehefrauen können diese Unterstützung auch in Anspruch nehmen, wenn sie einen Mini-Job machen und 3,7 Prozent des Rentenbeitrags auszahlen. Kommerzielle Unternehmer eines 450 Euro Mini-Jobbers bezahlen pauschale Beiträge zur Kranken- (13%) und Pensionsversicherung (15%), eine Pauschalsteuer (2%) und Abgaben zum Ersatz von Auslagen im Krankheitsfall (0,9%) oder bei Trächtigkeit oder Entbindung (0,3%) des Mini-Jobbers, sowie eine Abgabe im Insolvenzfall (0,09%).
Die gesamten Anschaffungsnebenkosten betragen 31,29 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Krankenversicherung (14,8 Prozent bei Mini-Jobs im Haushalt). Mit einem Netto-Lohn von 450 EUR, also 140,81 EUR. An das Minijobcenter bezahlt der Auftraggeber höchstens 590,81 EUR (7.089,72 EUR pro Jahr). In unserem Leitfaden "So schliessen Sie Ihre Vorsorgelücke" finden Sie wichtige Experten-Tipps zur staatlichen Vorsorge.
Bis zu 450 EUR bekommt der Mini-Jobber bei einem kommerziellen Unternehmer ohne Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Für den Erhalt der Riester-Förderung muss er jedoch auf 3,7 Prozent seines Gehalts verzichtet haben, das der Dienstgeber an das Minijob-Zentrum der gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Mit einem Gehalt von 450 EUR, das sind 16,65 EUR.
Der riesige Mini-Jobber ist immer noch 433,35 EUR Nettopreis (5. 200,20 EUR pro Jahr). Natürlich geht das Ganze auch zu einem geringeren Preis. Die monatliche Mindestbeteiligung an der obligatorischen Pensionsversicherung beläuft sich auf 32,73 EUR. Dies resultiert aus der monatlich festgelegten Mindesteinkommensgrenze von 175 EUR. Der Mini-Jobber muss davon 6,48 EUR bezahlen.
Beträgt das Gehalt des Mini-Jobbers weniger als 175 EUR, muss er einen höheren Beitrag zur Rente zahlen. Bei einem rentenpflichtigen Mini-Job sind Sie direkt förderfähig. Mini-Jobber, die den Arbeitgeberbeitrag erhöhen, müssen als Eigenanteil an der Riester-Rente nur 60 EUR pro Jahr zahlen. Im Gegenzug bekommen sie ab 2017 einen Grundbonus von 154 EUR und ab 2018 bis zu 165 EUR pro Jahr.
Pro Jahr werden 300 EUR berechnet (für vor dem 1.1. 2008 geb ürtige Jugendliche 185 EUR). Studierende und Berufstätige bis 25 Jahre werden zusätzlich zu den regulären Zuschüssen der Riester-Rente mit einem Einmalzuschuss von 200 EUR honoriert.
Die 2008 geborene Miriam W., Tochter zweier Kinder, erhält mit ihrem Mini-Job 450 EUR pro Jahr. Für die vollständige Förderung muss sie vier Prozent davon in einen beglaubigten Riester-Vertrag einbringen. Der Grundbonus von 154 EUR und das Kindergeld für beide Kinder von 300 EUR (= 600 EUR) werden von den 216 EUR einbehalten.
Sie muss als Geringverdiener nur einen Grundbetrag von 60 EUR pro Jahr (= 5 EUR pro Monat) bezahlen, um 754 EUR pro Jahr an staatlicher Förderung für ihren Riester-Vertrag zu erhalten. Bei einem Jahresbeitrag von 60 EUR erhält eine allein erziehende und rentenversicherte Frau eine lebenslängliche Riester-Rente von voraussichtlich 600 EUR pro Jahr ab dem Alter von maximal 63 Jahren, wenn ein Basiszuschlag (165 EUR ab 2018) und ein Kinderzuschlag (300 EUR) für 25 Jahre in den Riester-Vertrag eingezahlt werden (Altersgrenze für die Erstausbildung).
Der Fördersatz liegt bei 89 Prozent. In unserem Leitfaden Die Flexi-Rente vermitteln Ihnen Fachleute die aktuellen Hinweise zum Thema flexibler Ruhestand: Die neuen Möglichkeiten für Pensionäre und Pensionäre.