Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Riester Rente Kostenvergleich
Vergleich der Riester-RentenkostenStudie zu den Ausgaben der Riester-Rente in der Diskussion
Eine Riester-Rente ist mit unterschiedlichen Aufwendungen verbunden. Nach Ansicht von Verbrauchervertretern gibt es viele Provider, die sehr viel Geld ausgeben. Für ein optimiertes Preisangebot ist es empfehlenswert, unterschiedliche Preise mit einem Fachmann zu vereinbaren. Der Verbraucherschutzbund (vzbv) gibt mit einem laufenden Kostenvergleich verschiedener Riester-Renten Interessenten nicht nur einen Einblick in preiswerte Erstversicherer.
Außerdem liefert die Prüfung viel Zündbrennstoff. Dabei wurden die Fiktivwerte mit den konkretisierbaren, möglichst effektiven Kosten für Sparer mit einer gewissen Riester-Rente abgeglichen. Die auf dieser Basis erstellte vzbv-Studie ist für den Hauptverband der Deutschen Versicherungswirtschaft systematisch unhaltbar. Weil die Riester-Rente in der Regel zu hohen Kosten führt, vermutet man in der vorliegenden Arbeit, dass es sich bei den Verbraucherschutzaktivisten offenbar nur um Spielereien handelt.
Ungeachtet des Ansatzes von Verbraucherschützern weist die vorliegende Studie darauf hin, dass Menschen, die mit einer Riester-Rente für die Altersvorsorge Vorsorge machen wollen, auf jeden Fall auf die Höhe der Vertragskosten achten sollten. Die effektiven Aufwendungen der vom Verband geprüften Riester-Rente bewegen sich bei einer Laufzeit von 30 Jahren zwischen 0,56 und 3,10 v. H.
Das bedeutet, dass Hannoversche (Vertragsnummer 0000145), Allianz (006024), Sparversicherung (003882), Familiefürsorge (003857) und Targo (003933) weniger als ein Prozentpunkt ausmachen. Mit einer 40-jährigen Laufzeiten von mindestens 0,44 und höchstens 3,23% ist die Differenz noch groß. Verglichen mit einem günstigen Versorger erhalten die Sparenden weniger Rente.
Daher ist es für Interessenten besonders interessant, mit Hilfe eines Sachverständigen unterschiedliche Riester-Rentestarife zu überprüfen, um die bestmögliche Deckungsvorsorge zu eruieren.
Vorsorge: Risikovergleich für Riester-Sparer
In der Lebensversicherung scheut man sich vor dem Direktvergleich. Das will die Regierung nun vereinfachen und für mehr Rechtssicherheit bei der Riester-Rente Sorge tragen. Dies wird Zeit brauchen - und selbst ein Kostenvergleich kann irreführend sein. Die Riester-Rente hat der Bund in den vergangenen zehn Jahren allein mit über 13 Mrd. EUR Zuschüssen unterstützt.
Allerdings sind viele Lebensversicherungen bei einem eigenständigen Abgleich noch nicht offen. Das beweist auch der neueste Riester-Check von "Finanztest". Knapp die Haelfte der befragten Versicherungen zog sich aus dem Abschluss zurueck und unterbreitete kein entsprechendes Gegenangebot. Die Zeitschrift "Öko-Test", die für ihre Ertrags- und Kostenanalyse gefürchtet ist, setzt deshalb verstärkt auf Undercover-Angebote.
Auf die Ablehnung vieler Versicherungen stoßen Vorwürfe. FDP-Abgeordneter Erik Schweickert wertet es als "Armutszeugnis", dass viele Provider kein Interesse daran haben, ihre Angebote transparent und vergleichbar zu machen. Bundestagsabgeordneter und Pensionsexperte Wolfgang Strenmann-Kuhn betrachtet die Kassen als "informationspflichtig". Matthias Birkwald, sein Kollege von der Linken, schreibt "Finanztest" mit den Worten: "Ohne Offenheit und Aufklärung ist jede Option eine Farce".
Bislang wurde die Riester-Rente wegen ihrer oft verborgenen und oft teuren Ausgaben immer wieder als nicht transparent bezeichnet. Dies kann der Auftraggeber jedoch nicht beurteilen, ein Abgleich ist kaum möglich. Eine verbindliche und einheitliche Produktinformation (PIB) soll zukünftig einen besseren Überblick über die Riester-Rente geben und alle für den Konsumenten wichtigen Angaben, vor allem zu Nutzen, Garantie, Kosten und Risiko, bereitstellen.
Wesentliche Faktoren sind: die Einteilung des Vertrages in eine von fünf vordefinierten Chancen-/Risikoklassen, die Abbildung der Eintrittswahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Wertverläufe sowie die Pflichtangaben zum Preis-/Leistungsverhältnis und zum Leistungserbringung.