Riester für Rentner

Rentner-Riester

Riester-Rente: Direkte und indirekte Begünstigte Mit der Riesterrente wird die betriebliche Altersversorgung vom Gesetzgeber mitgestaltet. Durch die individuelle Unterstützung der Riester-Rente durch Zuschüsse und Steuerersparnis will der Bund die Bürger zur persönlichensvorsorge anregen. Aber wer ist Mitglied der Riester-Rente und wer nicht? Grundvoraussetzung für eine Riester-Rente ist die unbegrenzte Einkommensteuerpflicht in der BRD.

Mit der Riesterrente fördert der Gesetzgeber im Detail folgende Personengruppen: Die folgenden Menschen haben dagegen keinen Anspruch auf die Riester-Rente. Dementsprechend sind es diejenigen, die im Zusammenhang mit der Riester-Rente nicht unmittelbar förderfähig sind: Wie kann ich vorgehen, wenn ich nicht unmittelbar berechtigt bin? Nichtberechtigte können jedoch mittelbar von der Riester-Regelung profitieren:

Hat der Ehegatte einen direkten Anspruch auf eine Riester-Rente und hat er eine Riester-Rente geschlossen, kann ein Riester-Vertrag geschlossen werden, der nur durch Zuschüsse gedeckt ist. Dies wird als reiner Bonusvertrag bezeichnet: Der indirekte Begünstigte muss keine eigenen Beitragszahlungen leisten. Die Finanzierung des Riester-Vertrages erfolgt ausschließlich aus den Zuschüssen. In diesem Falle wird von einer Riester-Überzahlung gesprochen, die auch aus steuerlicher Sicht von Interesse ist.

Egal, ob Sie freiwillig oder nicht, jeder Anspruchsberechtigte sollte eine Riester-Rente abschliessen, da Sie praktisch kostenlos eine kleine Privatrente aufbaut. Welche Riester-Rente Sie wählen sollten, können Sie hier im Riester-Rentenvergleich nachlesen. Wie kann ich vorgehen, wenn ich keine Riester-Förderung bekomme?

Sind Sie nicht mittelbar förderfähig, wollen aber eine staatlich subventionierte Alterssicherung bilden, dann ist die Rürup-Rente das Richtige für Sie.

Riester-Rente:

Kein wirklicher Steuervorteil

Riesterrente Was ist der eigentliche Vorteil der höheren Prämie? Fragestellung: Vielleicht sollten Sie sich noch einmal mit dem Stichwort "Riester-Rente" beschäftigen. Die von Ihnen im Text erwähnte Musterkundin mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 2100 EUR bezahlt diese Gebühr überhaupt nicht. Das Land steuert 154 EUR bei. Dieser Grundbonus wird mit dem Monatsbeitrag aufgerechnet.

Der Steuerpflichtige kann also den bereits erhaltenen Bonus nicht mehr in seiner Steuerklärung einfordern. Die Leistungen für Angestellte und Unternehmer machen die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiv und können das gesamte Pensionsniveau erhöhen. Erwiderung: Sowohl der Bonus als auch etwaige zusätzliche Steuervorteile wurden bei den Kalkulationen im Beitrag mitberücksichtigt.

Im Falle der Riester-Steuerveranlagung wird immer zuerst die volle Prämie einschließlich der Freibeträge angewendet. Die Freibeträge (Grund- und ggf. Kindergeld) werden dann vom berechneten Steuervergünstigungsbetrag einbehalten. Die Sparbeträge können von den Zahlungen in einen Riester-Vertrag einbehalten werden.

Bei voller staatlicher Unterstützung müssen die Sparenden nur vier Prozentpunkte des Bruttobetrags des Vorjahres abzüglich des Bonus zahlen. Statt 2100 EUR Maximalbetrag bei einem Ertrag von 52,500 EUR "nur" 1946 EUR oder zukünftig 1925 EUR. Ihre Argumentation ist dann nicht mehr richtig, dass die Steuerrückerstattung für viele Sparende in Zukunft genauso viele Euros niedriger sein wird, wie der Bonus mehr ist.

Die Begründung berücksichtigte natürlich, dass der Sparende nur bis zu 2100 EUR aus eigener Kraft in den Versicherungsvertrag einzuzahlen hat, abzüglich des Grundgeldes von 154 EUR zur Zeit bzw. 175 EUR in der Zukunft und etwaiger Kindergeld. Darüber hinaus gibt es einen möglichen Steuervorteil. Auf den Gesamtbeitrag zum Riester-Vertrag einschließlich der Freibeträge wird der Spitzensteuersatz angewendet.

Daraus resultiert der berechnete steuerliche Vorteil. Angenommen, es werden 2100 EUR einbezahlt. Aus dem Grundbonus kommen entweder 154 oder 175 EUR. In den im Beitrag genannten Ausnahmefällen werden daher von der Steuerrückerstattung exakt diese Zusatzbeträge in Höhe von EUR einbehalten.

Bei sechs Prozentpunkten der Umfrageteilnehmer ist das Motiv der Eigenvorsorge nicht ausreichend bewertet. Achtprozentig geben die Teilnehmer an, dass sie den Verbrauch der Privatvorsorge vorgezogen haben. Achtprozentig geben acht Befragte an, auf das Gebiet der Alterssicherung zu verzichten. Zeitmangel ist für neun Prozente eines der Hauptprobleme. Bei 11 Prozentpunkten der Umfrageteilnehmer fehlen Kenntnisse oder die notwendigen Informationen zum Fach.

Bei 21% aller Umfrageteilnehmer ist ein Mangel an staatlicher Förderung ein Dilemma. Unzureichende Einnahmen und Vermögenswerte sind für 57 Prozente der Umfrageteilnehmer ein Dilemma. Die Berechnung würde bei einem marginalen Steuersatz von 40% so aussehen: 1: Bei 154 EUR zusätzlich: 40 % von 2100 EUR = 840 EUR. Nach Abzug des Bonus resultiert daraus eine wirksame Steuerrückerstattung von 686 EUR.

Bei 175 EUR zusätzlich: 40 % von 2100 EUR = 840 EUR. Nach Abzug des Bonus resultiert daraus eine wirksame Steuerrückerstattung von 656 EUR. In beiden Faellen betraegt die Hoehe des Bonus und des effektiven Steuervorteils 840 EUR. Sie haben uns mitgeteilt, dass es kein pro Riester-Argument ist, dass Firmen-Riester-Verträge künftig nicht mehr krankenversicherungspflichtig sind.

Ein Riester-Vertrag der Firma ist provisionsfrei. Die frühere Krankenversicherungspflicht bei solchen Betriebsrenten war ein Nachteil dieser Form des Sparens, da die Zahlung bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünften erfolgte. In diesem Zusammenhang muss die Entscheidung, ob sich Riester lohnen würde, unabhÃ?ngig von diesem Aspekt getroffen werden. Der neue Krankenversicherungsbeitrag ist kein Pluspunkt der neuen Riester-Verträge.

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