Rentenversicherung Bemessungsgrenze

Pensionsversicherung Bemessungsgrenze

Das aktuelle Beurteilungslimit gibt die Antwort. Er bildet die Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, bis zu der der Lohn oder das Einkommen versicherbar ist. Das Wichtigste zum Thema Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG). Die Höhe, die Vorschriften und die Anwendung der Bemessungsgrenze. Mit der jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird der Bruttolohnbeitrag begrenzt.

Grenzwert für gesetzliche Krankenkassen erhöht

Aus diesem Grund wird die Einkommensgrenze für die Krankenkasse im Jahr 2018 umgestellt. Die anderen Berechnungsparameter für die Sozialversicherungen verändern sich ebenfalls. In der Allgemeinen Rentenversicherung (West) beträgt die Bemessungsgrenze ab dem 1. Jänner 2018 6.500 EUR pro Monat bzw. 6.350 EUR pro Jahr. Der Beitragssatz (Ost) erhöht sich auf 5.800 EUR pro Kalendermonat (2017: 5.700 EUR pro Monat).

Der Einkommensgrenzwert ist der Höchstbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden. Bei der Knappschaft werden die Einkommensgrenzen angepasst: Zu 8.000 EUR pro Jahr in den neuen und 7.150 EUR pro Jahr. Die Zahlen resultieren daraus, dass die Gehälter in den neuen und in den neuen Mitgliedstaaten um 2,33% zunahmen.

In der GKV ist die Höchstgrenze der Pflichtversicherung bundesweit festgelegt. Er beläuft sich zum Stichtag auf 59.400 EUR pro Jahr (2017: 57.600 EUR). In der GKV steigt die Einkommensgrenze von 52.200 EUR pro Jahr (2017) auf 53.100 EUR pro Jahr. Wenn Sie mehr als die obligatorische Versicherungsgrenze verdienen, können Sie auf Wunsch eine private Versicherung abschließen.

In der GKV ist die Beitragsbemessungsgrenze auch die Jahreseinkommensgrenze. Bei vielen Werten in der sozialen Sicherheit ist der Referenzwert ein wesentlicher Teil. Beispielsweise dienen sie als Berechnungsgrundlage für die Beiträge für die freiwilligen Versicherten der GKV oder für Selbstständige in der Rentenversicherung. Im Jahr 2018 liegt der Referenzwert in den neuen Ländern bei 3.045 EUR pro Jahr.

Der Referenzwert ist für viele Sozialversicherungswerte wichtig. Im GKV-System wird die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der freiwilligen Versicherten und für den Mindestlohn bestimmt. Sie legt in der Rentenversicherung fest, wie viel die Selbstständigen oder pflegenden Angehörigen zu bezahlen haben. Berechnungswerte in der Sozialversicherung: Diese werden jedes Jahr nachgerechnet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden beeinflusst. Dies gilt für die Renten-, Kranken- und Krankenpflegeversicherung. Im Rahmen der Rentenversicherung entsprechen sie dem Durchschnittsbruttogehalt eines Mitarbeiters.

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