Basisrente Nachteile

Grundrente Nachteile

Nicht nur die Basisrente hat Vorteile. Nachteile der Grundrente finden Sie hier. Die Nachteile einer Basisrente mit BU. Die Basisrente hat Nachteile für den Kunden. Eine wichtige Form der staatlich geförderten Altersvorsorge ist die Rürup-Rente oder Basisrente.

Die Nachteile der Basisrente

Altersversorgung Rürup-Pension, welche Rürup-Pension? Ein möglicher Grund dafür ist der nach wie vor restriktive Ansatz der Grundrente, die in engem Zusammenhang mit der staatlichen Altersversorgung steht. Schließlich sind die steuerlichen Anreize für eine Rürup-Pension an eine ganze Palette von Bedingungen geknüpft. Es muss eine lebenslängliche Lebensrente vereinbart werden, die erst ab dem Alter von mindestens sechzig Jahren gezahlt wird.

Die Basisrente kann im Unterschied zur Riester-Rente nicht aktiviert werden, während der Riester-Sparer bei Beginn der Auszahlung noch über 30 % des angesparten Vermögens verfügt, wenn er dies möchte. Unvererbbar, transferierbar, kapitalisierbar usw. Eine Rürup-Rente ist nicht überführbar oder erblich, sondern wird ausschliesslich an die versicherte Person selbst während ihrer Lebenszeit ausbezahlt.

Die Witwen- und Waisenrenten, wie die gesetzlichen Renten per se, bestehen in dieser Form bei der Rüruprente nicht. Jedoch kann die Versicherten eine weitere Hinterbliebenenversorgung für ihren Ehegatten oder ihre Familienangehörigen einrichten. Der Ehegatte bekommt dann im Falle des Todes eine lebenslängliche Hinterbliebenenversorgung, die Waisenleistung wird bis zum Alter von mindestens fünfundzwanzig Jahren ausbezahlt.

Die beiden Pensionen sind in der Regel 100 prozentig der Garantie. Manchmal kann aber auch eine geringere Witwen- und Waisenrente als weitere Hinterbliebenenversorgung bezogen werden. Bei Zusatzmodulen wie der Hinterbliebenen- und/oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung muss der Beitrag weniger als 50 % des Gesamtbeitrags zur Grundrente erreichen. Doch vor diesem hintergrundbeschränkenden Charakter der Basisrente ist es für den Versicherten nahezu selbstverständlich, dass er seine Rürup-Police nicht verleihen oder veräußern darf, wie es beispielsweise bei der traditionellen Kapitalversicherung möglich ist.

Im Falle einer Basisrente hat die Versicherten keinen Anrechtsanspruch. Die bis dahin angesammelten Mittel werden weiterhin mit Zinsen belastet und im hohen Lebensalter als lebenslängliche Altersrente ausbezahlt, die nachvollziehbar wesentlich geringer ist. Liegt die Altersrente jedoch unter 24 EUR pro Monat, ist es möglich, die Rentenzahlung bei Erreichen des Rentenalters in einem einzigen Satz auszuzahlen, wie ein Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Industrie (GDV) mitteilt.

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