Renten Höchstbetrag 2016

Pensionen maximal 2016

Wir alle sind von der Rentenfrage betroffen. 22.03. 2016 | Manfred Klokenstein | 2 Antworten. für die Rürup-Rente 2015: Im Jahr 2015 betrug der Höchstbetrag für Alleinstehende noch 22.

im Jahr 2016 beträgt der Rürup-Renten-Sonderaufwand maximal 82 % der in die Verträge eingezahlten Beiträge. im Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 .

Altersversorgung der AHV/IV bleibt ab sofort auf aktuellem Niveau

So hat der Schweizerische Nationalrat entschieden, den aktuellen Status der AHV-Versorgung per 1. Januar 2017 beizubehalten. Wenn die Lohn- und Preistendenzen dies zulassen, werden die Renten der ersten Säulen umgestellt. Im Jahr 2017 ist dies nicht der Fall. 2. Auch ohne Rentenanhebung werden die auf Basis der Mindestrente AHV/IV berechneten Kennzahlen auf dem aktuellen Niveau sein.

Im Regelfall überprüft der Schweizerische Nationalrat alle zwei Jahre, ob eine Änderung der Renten der AHV/IV sinnvoll ist. Aus der negativen Wertentwicklung des Landesindex der Verbraucherpreise und der schwachen Lohn- und Gehaltsentwicklung ergibt sich derzeit ein gemischter Index, der eine Korrektur der IV. Zuletzt wurden die Renten der AHV/IV auf den Stand vom Januar 2015 angehoben. Das Minimum der Altersrente bleibt CHF 1'175.00 pro Kalendermonat (bei voller Beitragsdauer), das Maximum liegt bei CHF 2'350.00 pro Kalendermonat.

Die Mindestrente der AHV bildet die Basis für die Ermittlung der sonstigen Vorsorgeleistungen und Umlagen.

Steuererklärungen der Rentner: Inwiefern kann die Rentenbesteuerung vermieden werden? - Friedrich Borrosch

Die Steuerbehörden haben mit dem Alterseinkommensgesetz den empörendsten Schritt in die Tasche der Pensionisten getan, mit der schwachen Rechtfertigung, die Rentenbesteuerung an die der Renten auszugleichen. Der zu versteuernde Rentenanteil liegt seit 2005 bei mind. 50%. Seit 2005 ist der zu versteuernde Teil für jede neue Rentnerkohorte um 2% pro Jahr gestiegen.

Neue Rentner im Jahr 2016 müssen nun 72% ihrer Rente besteuern. Das Alterseinkünftegesetz sieht unter anderem vor, dass alle Erhöhungen zu 100% versteuert werden. Erreicht wurde dies durch einen Trick: Zu Rentenbeginn legt das Finanzamt einen lebenslangen Rentenzuschuss fest. Alles, was den Rentenzuschuss überschreitet, einschließlich künftiger Rentensteigerungen, wird durch diesen Betrug voll versteuert.

Inwiefern kann die Rentenbesteuerung vermieden werden?

Das wird sich 2017 ändern

Die Grundfreibeträge erhöhen sich um 168 EUR auf 8.820 EUR. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern erhöht sich der Beitrag auf 17.640 EUR. Das Kindergeld pro Kinde beläuft sich bisher auf 7.248 EUR, im nächsten Jahr wird es um 108 EUR erhöht. Diese Summe ist für den Elternteil pro Kinder und Jahr ihres Verdienstes weiterhin frei.

Und auch das Erziehungsgeld wird um zwei Euros pro Person und pro Tag erhoeht. Bei den ersten beiden Kindern sind es 192 EUR pro Kalendermonat, bei dem dritten 198 EUR. Schon ab dem vierten Lebensjahr gibt es 223 EUR. Zu Beginn des Jahres 2017 wird sie um 10 auf 170 EUR pro Monat anwachsen.

Sie wird sich jaehrlich verringern - im naechsten Jahr auf 20,8 Prozentpunkte des Bruttolohnes, aber auf maximal 988 Millionen DM. Im Übrigen sind die Pensionäre, jedenfalls diejenigen, die im nächsten Jahr in Rente gehen, einer höheren Steuerbelastung ausgesetzt. Auf 74% der Bruttorente müssen sie Steuerfreiheit haben. Bei denjenigen, die schon längere Zeit im Rentenalter sind, bleiben die bisherigen Tarife gültig.

Die Tarife werden so geändert, dass einige Steuern nur auf höhere Einkünfte einwirken. Bei Alleinstehenden mit einem steuerpflichtigen Erwerbseinkommen von 8.821 EUR beträgt der tiefste Satz dann 14 %. Bei steigendem Ertrag erhöht es sich auf 42% für ein jährliches Ergebnis von 54.058? und mehr.

Der Pauschalbetrag erhöht sich für jede weitere im Haus wohnende Personen von 329 auf 337 EUR. Sollte ein/e KindIn nicht in die neue Sprachschule kommen und somit Unterricht benötigt werden, können diese bis zu einem Höchstbetrag von 1.882 EUR bis zu 1.926 EUR ab dem Monatsfebruar abgezogen werden. Laut Steuerzahlerbund können für 2017 höchstens 8.820 EUR abgezogen werden, 168 EUR mehr als für 2016.

Ausgaben für die Altersversorgung, zum Beispiel für Beitragszahlungen an die Pensionskasse oder an Vorsorgeeinrichtungen, können ab dem nächsten Jahr besser abzugsfähig sein. Nach Angaben des Steuerzahlerbundes gelten Höchstbeträge von 23.362 EUR, wobei höchstens 84% in Abzug gebracht werden können. Für Arbeitnehmer, die in die staatliche Altersversorgung eingezahlt werden, wird jedoch der Arbeitgeberbeitrag steuerfrei von den Pensionsaufwendungen einbehalten.

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