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Pfändung Rürup Rente
Verpfändung Rürup-RenteEine Pfändung der Rürup-Rente ist zu jeder Zeit möglich. - Anwaltskanzlei München
Ein mangelnder Beschlagnahmeschutz kann kleinen und mittleren Unternehmen Millionen von Schäden zufügen. Insolvenzsicherung der Grund- oder Rürup-Rente? Die private Vorsorgeeinrichtung Basisren?tenverträge kann bis zu einer Höhe von zwanzigtausend Euro pro Veranlagung pro Kopf und Jahr als steuerliche Auslagen einbehalten. Aufhebung, Ausleihe, Aktivierung, Übertragung, Vererbung bzw. Pfändung sind daher nicht zulässig. Nur im Falle der Pensionierung ab 62 Jahren oder in Ausnahmefällen früher bei Erwerbsunfähigkeit wird nur eine lebenslängliche Rente aus dem gesparten Vermögen ausbezahlt.
Hartnäckig fordern die Versicherungen, dass der Versicherungsvertrag Verwertungsaus?schluss auch dem Kreditgeber verbietet, das eingesparte Vermögen durch Beendigung zu realisieren - damit ist das Vermögen der Rürup-Rente vor der Pensionierung insolvenzfest. Nur dann konnte die Rürup-Rente wie ein Erwerbseinkommen beschlagnahmt werden. Wenn der Insolvenzverwalter erklärt, den Auftrag nicht einzugehen, gilt dies als Aufhebung.
Das BGH-Urteil vom 01.12.2011, Az. 79/11, hat jedoch entschieden, dass der Ausschluss der Verwertung durch die Versicherer immer be?mühte vertraglich nicht die Anfechtbarkeit ausgrenzt. Basisrentenversicherungen (auch bekannt als un?ter unter dem Begriff Rürup-Rente) sind daher von Natur aus nicht durch pfändungsgeschützte Versicherungen abgedeckt. In der Sparphase sind Rürup-Pensionsverträge innerhalb der Limits von be?stimmten nur dann pfändbar, wenn sie in Ausnahmefällen zugleich alle Anforderungen der so genannten pfändungs?geschützten-Pensionsvorsorge nach 851 c ZPO erfüllten.
Ebenfalls nur einen beschränkten Versicherungsschutz bieten, oberhalb dessen das eingesparte Vermögen laut der Zivil?prozessordnung (ZPO) noch vor Renteneintritt beschlagnahmt werden kann - und diese Ränder weit unter den in Rürup-Verträgen begünstigten Beitragszahlungen liegt. Insbesondere die gern veräußerten Rürup-Verträge mit einer höchstzulässigen Einbeziehung einer BU-Rente sind nicht vor Beschlagnahme geschützt, da die BU-Renten, die wesentlich höher sind als die versicherte Alterspension, dann den Erfordernissen einer beschränkten beschlagnahmten Altersversorgung nach 851 c ZPO zuwiderlaufen, weil diese eine erhöhte BU-Rente als die Alterspension spä?tere nicht zulassen.
Den Pfandschutz für Rürup-Verträge beziehen die Versicherungen aus dem vertraglich festgelegten Liquidationsverbot, an das auch angeb?lich durch den Kreditgeber oder Konkursverwalter geknüpft sein sollte. Andernfalls würde es bei der ausdrÃ??cklich nur begrenzten pfändungsge?schützten altersvorsorge nach  851 c ZPO schon allein wegen des Nutzungsausschlusses sogar eine völlig unbegrenzte Pfän?dungsschutz geben, die der Gesetzgeber auch nicht wÃ?nschen und verfassungs?rechtlich darf wegen des Sachschutzes des GlÃ?ubigers nicht einfÃ?hren.
Der Ausschluss der Verwertung soll in engem Rahmen dafür sorgen, dass der Rentensparer wirklich nur sein Vermögen als lebenslängliche Rente erhält und nicht schon früher ver?brauchen haben kann. Aber wenn der Staat Hartz IV oder andere Sozial?leistungen bezahlen müßte, gegebenenfalls auch Prozeßkostenhilfe, kann er den bisherigen Konsum des Rürup-Kapitals durch außerordent?liche kündigen, wie in der Begründung zum Gesetz zur beschlagnahmungsgeschützten Alterssicherung explizit vermerkt.
Eine außerordentliche Kündigungs?recht kann, wie dort erläutert, unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Ablehnung von Hartz IV-Leistungen wegen des Rürup-Kapitals, auch bei einem vertraglich geregelten Kündigungsverzicht nicht zu ausgeschlos?sen werden. Natürlich kann man auch von Beschlagnahmeschutz mit nur eingeschränktem Beschlagnahmeschutz reden, denn der Ausdruck bedeutet nicht die vollständige unbeschränkte Beschlagnahmesicherheit.
Im BGH wird von öffentlichen (steuerlichen) Pensionen (z.B. § 851 d ZPO) gesprochen. Nach der Definition des AltZertG bedeutet dies jedoch nur die Riester-Rente, auch wenn viele Ver?sicherer die Rürup- oder Basisrente wol?len hinzufügen möchten. Der Rürup wird nicht als "steuerbegünstigt" angesehen, sondern nur die Beiträge sind hier als Sonderaufwand teilabzugsfähig.
Der BGH -Urteil bestÃ?tigt somit, dass er die RÃ?rup-Rente unter den beschlagnahmten VersicherungsvertrÃ?gen nicht anruft und jeden Beschlagnahmeschutz durch den Gesetzgeber â?" und damit bei EinfÃ?hrung von RÃ?rup bzw. Basisrente â?" vor 2007 ablehnt über?haupt, dass diese erst in der Sparphase vollstÃ?ndig beschlagnahmbar ist. Der Pfandschutz im entsprechenden Gren?zen findet auch nur dann Anwendung, wenn er zugleich alle Anforderungen des 851 c ZPO erfüllte.
Dem Bundesgerichtshof zufolge hatte der Bundesgesetzgeber zum Zeitpunkt der Rürup-Rente noch nicht einmal an einen Beschlagnahmeschutz geglaubt. In der Privatlebensversicherung kann voll?streckt genutzt werden, sofern diese nicht speziellen Pfändungsschutzregelungen wie § 850 b I Nr. 4 ZPO, § 850 c II ZPO unterliegen. 599 (typische Todesfallleistung - Versi?cherungen), sind durch 850 b ZPO gegen Beschlagnahme abgesichert.
Für Versicherungspolicen zur Absicherung der persönlichen Vorsorge ist eine Deckungsrückstellung nach 851 c ZPO vollständig abgesichert, mit der regelmä?ßig eine Alterspension von höchstens rund 1000 Euro bilden kann ? monat?lich Das dafür benötigte maximale Eigenkapital zu Beginn der Pensionierung verbleibt pfändungssicher, für junge Menschen in Etappen wesentlich geringer. Immer wieder betonten die Obersten Gerichte, dass es jedem kostenlos ist Bun?desbürger, vor allem den Selbständigen, Altersver?sorgung in die deutschen Rentenversicherungen (freiwillig) einzu?bezahlen oder etwa in eine Pensionskasse, wenn das Gesetz einen Pfandschutz in der Pfandphase einräumt.
Nichtsdestotrotz können Konkursverwalter und/oder Kreditgeber im Auszah?lungsphase auch darauf zurückgreifen, soweit das pfändungsfrei erwirtschaftete Mindesteinkommen (summiert) über?schritten - ggf. gelten auch die nicht viel höher angesetzten Grenzwerte für das Erwerbseinkommen. Zu solchen Lösungsansätzen für den Mittelstand gehören jedoch nicht die typischen Grundlagen bzw. Rup-Rente, auch wenn Versi?cherungsvermittler die Gesetzeslage und der BGH außer Acht lassen.