Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Ordergebühren Vergleich
Gebührenvergleich bestellenKalkulation der Auftragsgebühren
In der Regel berechnen die Makler neben den eigentlichen Ordergebühren auch die vom Handelsplatz abhängigen Honorare sowie externe Honorare. Wir haben in unserer Übersicht die Gesamtkosten eines Xetra-Handels mit einem Auftragsvolumen von ? 1.500 berechnet. Für die Ausführung der Aufträge berechnen die Börsen und Börsenplätze verschiedene Ausführungskosten. Makler hingegen geben diese Aufwendungen an ihre Kundschaft weiter - entweder 1:1 oder in Gestalt von Flatrates für den Handel.
Zahlreiche Makler erheben Handelsplatzgebühren und geben auch externe Aufwendungen an die Kundschaft weiter. Die Marktpauschalen verhalten sich in diesem Falle wie verdeckte Ordergebühren. Im Regelfall sind die marktabhängigen Entgelte in den Preis- und Leistungsregistern gut verborgen. a. ) Externe Kosten: Dies sind in der Regel Istkosten, d.h. Istkosten, die vom Handelszentrum an den Makler weitergegeben werden.
Allerdings entstehen beim Börsenhandel an der Xetra-Börse auch Entgelte (z.B. Xetra-Clearing, Jahreskosten für die Brokeranbindung usw.). Im Regelfall werden diese Aufwendungen vom Makler pauschal an den Auftraggeber weiterberechnet. b.) Marktabhängige Gebühren: Je nach gewähltem Handelsort berechnen die Makler zusätzliche Kommissionsgebühren.
Mit diesen Entgelten sollen die von den Börsenplätzen berechneten Entgelte gedeckt werden. Für Makler wird eine gemischte Kalkulation verwendet, da die Trading Center ihre Preise in Anlehnung an das Auftragsvolumen berechnen. In der Regel berechnen Makler jedoch einen Pauschalbetrag, der von der Auftragsgröße abhängt. Faustformel: Für Börsen wie Xetra, Tradegate und die Präsenzbörsen sind die Zusatzgebühren größer als für außerbörsliche Börsen.
Schlussfolgerung: Die Höhe der Ordergebühren, der ortsabhängigen Gebühren und der externen Kosten ergibt die eigentlichen Auftragskosten pro Handel. Damit es nach dem ersten Handel nicht zu unliebsamen Überaschungen kommt, sollten die Ordergebühren immer auf Vollkostenbasis errechnet werden. Mit Beginn des Jahrs 2018 und dem in Kraft treten der MiFID II müssen die vollen Kosten pro Handel von den Maklern VOR jedem Handel nachvollzogen werden.