Berlin Direkt Versicherung Erfahrung

Direktversicherungs-Erfahrung in Berlin

und versehentlich verschiedene Versicherungspolicen abschließen: Sie ist eine Tochtergesellschaft der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Die Berlin Direkt Versicherung bietet günstige Online-Reiseversicherungen wie Reiserücktrittsversicherung und Reisekrankenversicherung. Ändern Sie Ihre Kfz-Versicherung ist sehr einfach. Stiftung Warentest Reise*versicherung: Vorsicht, Abo-Falle!

Reiseversicherungen - Achtung, Abo-Falle! - Depesche

"Das Portal bekräftigt seine "klare Empfehlung" für das Premium-Versicherungspaket für Reisende bei Stornierung, Reiseabbruch, Erkrankung und Gepäckverlust. Die Vertragsbedingungen und Preise sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Produktinformationsblatt ersichtlich.

Nur ganz am unteren Rand, im Kleingedruckten und mit zwei Sternen gekennzeichnet, werden die Stornobedingungen erörtert. Bei der " Premium-Jahresreiseversicherung " sichert der Reisende nicht nur den reservierten Aufenthalt ab, sondern schließt auch einen Jahresvertrag ab. Genauso ärgerlich: Die im BD24-Versicherungspaket enthaltene Reiserücktrittsversicherung und Reiserücktrittsversicherung haben je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 20 %.

Für die Reisekranken- und Gepäckversicherung ist ein Selbstbehalt von 100 EUR pro Versicherungsfall zu entrichten. Versicherungskunden finden außerhalb von Reisebuchungsportalen kaum solch ungünstige Vertragsbedingungen vor. Kündigt der Versicherungsvertrag mit BD24 nicht einen ganzen Kalendermonat vor Ende des Versicherungsjahres, wird er automatisch um ein weiteres Jahr gekündigt. Beispielsweise bezahlen Personen bis 64 Jahre im ersten Jahr 19 EUR, im zweiten Jahr aber wenigstens 39 EUR.

Je nach Reisepreis bezahlen sie bis zu 339 EUR im zweiten Jahr, wenn sie den Reisevertrag nicht fristgerecht auflösen. Das Hamburger Verbraucherzentrum (VZHH) hat die HanseMerkur Tochter BD24 wegen dieses Abo-Betrugs verklagt. Die Versicherung habe nicht genügend über die Stornobedingungen aufgeklärt, erläutert Konsumentenschützerin Kerstin Becker-Eiselen. Aus diesem Grund wurde der Versicherungsvertrag für viele Versicherte unbeabsichtigt um ein weiteres Jahr verschoben.

Die BD24 wehrt sich gegen die Vorwürfe: Die Stornobedingungen sowie die Prämienhöhe sind detailliert dargestellt und stehen vor und nach der Reservierung zur Verfügung. Dies war auch die Ansicht der Berliner Kammerrichter und wies die von der Verbraucherberatungsstelle erhobene Klageschrift ab (Az.: 91 O 111/15). Die Kündigungsfristen koennten die Konsumenten bereits beim Ueberfliegen der Versicherungsbedingungen anerkennen, so das Gericht.

Jeder, der ein Reisebuchungsportal aufsucht, möchte in erster Linie Reisen reservieren und keine Reiseversicherung absichern. Die Präsentation auf den Online-Reiseportalen hat sich nicht verändert, aber zumindest reagieren BD24 auf Reklamationen von Verbrauchern und Verbraucherschützern. Die Versicherungsgesellschaft betont nun klar die Abschnitte über Vertragsverlängerungen und Kündigungsbedingungen im Versicherungsvertrag.

Darüber hinaus benachrichtigt BD24 nun alle Versicherten per E-Mail etwa fünf Wochen vor der Vertragsverlängerung, dass ihr Versicherungsvertrag bald erneuert wird. Dies würde es den Kundinnen und Kunden ermöglichen, ihre Verträge bei entsprechendem Anlass fristgerecht zu beenden. Daher sollten Sie Ihr E-Mail-Postfach im Blick haben und regelmäßig den Spam-Ordner überprüfen.

Sie sollten die Kündigungs- und Widerrufserklärung gegenüber dem Adressaten in schriftlicher Form, d.h. per Telefax, E-Mail oder per Post versenden. In der Betreffzeile des Briefes vermerken, dass es sich um eine Stornierung handele und Ihre Versicherungsnummer angeben. Die Verbesserungen von BD24 genügen der Konsumentenzentrale Hamburg nicht. Nach wie vor melden Verbraucherbefürworter eine nach wie vor hohe Zahl von Reklamationen über den Online-Versicherer.

Sie haben gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Auch die Konsumentenberatungsstelle BD24 hat wegen unzureichender Widerrufsbelehrung gewarnt. Bei einer Reisebuchung über das Netz besteht keine Notwendigkeit, den Versicherungsschutz zu überstürzen - eine Reiseversicherung muss nicht bei der Reservierung abgeschlossen werden. Wenn Sie eine Versicherung über das Netz abschließen, müssen Sie auch damit rechnen, dass die Versicherungsbedingungen und Angaben des Versicherungsunternehmens ausschließlich per E-Mail verschickt werden.

Was Sie beim Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung beachten sollten, erfahren Sie in unserer speziellen Reiserücktrittsversicherung.

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