Jugendliche und Schulden

Junge Menschen und Schulden

Teenager und Schulden: Das was das Recht zulässt und was nicht Bereits jetzt verschulden sich viele Jugendliche. Wenngleich es Minderjährigen gesetzlich nicht erlaubt ist, Schulden zu übernehmen, befinden sie sich oft in finanziellen Schwierigkeiten. "Grundsätzlich kann ein junger Mensch nur dann Schulden machen, wenn er voll geschäftsfähig ist, also im Alter von 18 Jahren", sagt Klaus Hofmeister, Chef der Münchner Kommunalen Schuldenberatung. Die Minderjährigen können nicht einmal mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten eine Kreditverpflichtung einnehmen. Praktisch werden junge Menschen weitestgehend beschützt.

Dies bedeutet, dass die Minderjährigen keine Geschäftstätigkeiten ausüben können, für die sie mehr als das ihnen normalerweise zur Verfügung gestellte Kapital aufwenden. In der Tat haben junge Menschen vor allem Probleme mit der Benutzung von Handys, deren Benutzung für sie von enormer Wichtigkeit ist. Ein Mobilfunkvertrag erfordert gesetzlich die Unterzeichnung bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die dann auch für die Haftung einstehen.

Ein Prepaid-Handy wird von uns generell empfohlen: "Der Vermögensschaden ist also auf das Restguthaben begrenzt. Abgesehen von der grössten Handy-Schuldenfalle werden junge Menschen oft von Bekannten und Angehörigen angekreidet. Ein weiterer Grund ist das unverdorbene Erbe, mit dem man sich schon als kleines Mädchen verschulden kann. Allerdings, so der junge Mensch, kann er diese Schulden auf die Summe seines dann bestehenden Guthabens oder Einkommens begrenzen, wenn er volljährig ist.

Das Rollenmodell der Mütter und Väter ist sehr wichtig: "Wie habe ich den Umgang mit dem Kapital erlernt? "Laut Schuldenberatung sollten nicht alle Wünsche des Kindes erfüllt werden. Im Falle von übertriebenem Verbraucherverhalten, wie z.B. schleichendem Markendruck in der Schulzeit, sollten sie sich nicht davor drücken, mit anderen Familienmitgliedern darüber zu reden.

Im Falle einer Überschuldung weist Hofmeister darauf hin, dass alle Verpflichtungen zuerst aufgeführt werden sollten. Jugendliche kommen kaum in die Münchener Schuldenberatung, wenn sie volljährig sind. "Die 18- bis 21-Jährigen haben vergleichsweise wenig Schulden, was die Zeit ist, in der sie sich allmählich entwickeln", sagt Hofmeister. Auch die Schuldenberatung (Sozialreferat, Mathildenstr. 3 a, 80336 München, Tel. 089 \ 233 24 35 3, suldnerberatung. soz@muenchen. de) leistet praktische Hilfe bei der Schuldenerleichterung, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger.

Mit der Arbeiterwohlfahrt und dem DGB wurde das Internet-Portal www.cashless-muenchen.de aufgesetzt. Junge Menschen, aber auch Erziehungsberechtigte und Erzieherinnen und Erzieher erhalten hier Hinweise und Vorschläge für den sinnvollen Einsatz von Bargeld.

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