Immobilienfonds Haltedauer

Fonds Haltedauer

Die Gesetzesänderung zwingt neue Investoren, sich über einen langen Zeitraum zu halten. und Kapitalgewinne nach einer Haltedauer von weniger als zehn Jahren. Die Mindesthaltedauer beträgt nur zwei Jahre. Nach einer Haltedauer von einem Jahr bleiben die Wertsteigerungen steuerfrei. von der comdirect übernommen und eingehalten.

Immobilienspezialfonds - Die Steuern werden für kleine Anleger teuerer - Finanzanlage

Die Einkünfte aus der Veräußerung von Fondsanteilen an Offene Immobilienfonds werden ab dem nächsten Jahr versteuert; bisher waren diese Einkünfte nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei. Als Gegenleistung kann jeder Staatsbürger ab 2018 einen Steuerfreibetrag von 100.000 EUR in Anspruch nehmen. Es werden keine Abgaben bis zur Hoehe dieses Einkommens gezahlt.

Kleine Sparer können nachteilig sein, weil der Bund die Mittel in Zukunft an der Quellensteuer anlegt. Die deutschen Immobilienfonds müssen ab dem Stichtag des Jahres 2018 auf gewisse Inlandserträge aus dem Sondervermögen 15 Prozentpunkte versteuern. Bislang wird der Investor vom Finanzministerium zur Zahlung von Barmitteln aufgefordert, nicht aber von deutschen Anlegern. Mit anderen Worten, die Steuer wird an der Quellensteuer erhoben.

Zukünftig müssen die Mittel für Ausschüttungen, Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften versteuert werden, sofern es sich dabei um die inländischen Erträge des Sondervermögens handelt. Lediglich drei Euros mehr Steuerbelastung für kleine Investoren? Bei den privaten Sparern erhöht sich die Steuerbelastung "per Saldo nicht", so die BVI. Kleine Anleger, die wenig oder gar keine Steuer bezahlen, wie etwa Pensionäre, werden trotzdem berechnet, wenn der Bund seinen Beitrag unmittelbar aus dem Fond abführt.

Nach BVI-Angaben will das Bundesministerium der Finanzen diese Befürchtungen ausräumen, und zwar mit der Behauptung, dass ein üblicher Kleininvestor nur drei Euros mehr pro Jahr kostet. Noch nicht ganz: Wer z.B. als Pensionär wenig besteuert, wird in diesem Jahr noch davon profitieren, dass die pauschalierte Kapitalertragssteuer von den Sparern in Form von 810 EUR für Alleinstehende bzw. 1.602 EUR für Ehepaare "absorbiert" wird.

Diese wird am kommenden Tag enden, da das Finanzamt den Fond und nicht mehr den Investor versteuert. Außerdem muss der Fond 15 % Körperschaftsteuer von den Mieteinnahmen und Einkünften aus Eigenheimverkäufen abziehen, bevor der erste EUR dem Investor zufließt. Immobilienfonds müssen zukünftig auch dann Steuern auf Veräußerungsgewinne zahlen, wenn die Immobilie mehr als zehn Jahre gehalten wird; eine Übergangsregelung entlastet den Fond etwas von der zusätzlichen Steuerbelastung.

Für Ihre Orientierung: Auf der Stufe des privaten Anlegers sind in diesem Jahr noch Einkünfte bis zu einem Vermögen von rund 50.000 EUR je nach Höhe der Ausschüttung und des Familienstandes steuerfrei. 2. Geringverdiener, insbesondere Pensionäre mit einem Verdienst von bis zu 8.820 Paaren (Paare bis zu 17.640 Euro) können sich noch gegen die Besteuerung von Kapitalerträgen wehren (Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes).

Denn der Fond wird versteuert und nicht mehr der Ersparte. Der BVI-Verband stellt Informationen zu Steuerfragen für Immobilienfonds in einer Informationsbroschüre (PDF) zur Verfügung.

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