Deutsche Rentenversicherungsanstalt

Rentenversicherungsträger

Verwaltungsbezirke, Deutsche Rentenversicherungsanstalt, Senioren und Berater. In der Regel ist es üblich, Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich einzureichen, insbesondere wenn es sich um einen Rentenantrag handelt. Berufsausbildung zur Fachkraft für soziale Sicherheit im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (m/w/d). Informationen: Deutsche Rentenversicherung Westfalen Hinweis: Eine Rentenberechnung kann nur direkt von der Deutschen Rentenversicherung oder der Knappschaft-Bahn-See durchgeführt werden. Rentenversicherung Nordischer Sozialer Medizinischer Dienst.

Pensionsversicherung/Altersvorsorge

Damit Sie von vornherein, d.h. mit Eintritt des Rentenanspruches, in den Genuss der Altersrente kommen können, ist es notwendig, frühzeitig eine Altersrente zu beantragen, da die gesetzliche Altersvorsorge nur auf Gesuch hin erfolgt. Bewerbungen werden von unterschiedlichen Gremien angenommen, die auch die notwendigen Formulare und Hilfen bereitstellen.

Verantwortlich ist die Deutsche Pensionsversicherung. Welches sind die erforderlichen Dokumente? Gegebenenfalls sind Dokumente erforderlich. Der Zugang zu den Pensionsanträgen und die damit zusammenhängende Hilfestellung beim Füllen und Vervollständigen der Antragsformulare sind kostenlos. Der Eintritt in die Pension ist abhängig von einem fristgerechten Gesuch. Es kann daher ratsam sein, den Gesuch informell - z.B. per Telefon oder E-Mail - einzureichen, um eine eventuelle Abgabefrist einhalten und den frühestmöglichen Eintritt in den Ruhestand zu erwirken.

Sie müssen jedoch immer sofort die vollständig ausgefüllten Antragsformulare und die benötigten zusätzlichen Nachweise einreichen. Bisher wurden Renten ab dem Alter von 60 Jahren gezahlt (reguläre Altersgrenze). Nähere Angaben finden Sie im Netz auf den Internetseiten der Pensionskasse. Achtung: Daten können nur über das Netz gebucht werden!

Gewaltsame Befreiungskonflikte

Anwälte, die als Anwälte in Firmen arbeiten, müssen weiter hart mit der Deutsche Rentenversicherung um eine Freistellung streiten. Oft wird ihre Arbeit nicht als die eines Anwalts erkannt. Entgegen den Vereinbarungen mit der Arbeitsgemeinschaft für Berufsständische Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) und der BDA - jüngst in einem Rundbrief der Berufsgenossenschaften vom 23. Dezember 2010 dargelegt - werden jedoch vermehrt auch eindeutige Verfahren zurueckgewiesen.

Dies betrifft vor allem rechtliche Aktivitäten in anderen Unternehmensbereichen als der juristischen Abteilung, insbesondere in den Unternehmensbereichen Human Resources und Compliancer. Im Jahr 2009 entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) zugunsten der Wirtschaftsanwälte und legte damit wesentliche Weichenstellungen vor (vom 29. Oktober 2009, Aktenzeichen L 8 KR 189/08).

Damit wurden die vier für eine Freistellung notwendigen Eigenschaften, d. h. die Gestaltung von Recht, Rechtsprechung, Rechtsbeistand und Rechtsmediation, untermauert. Bei der LSG Nordrhein-Westfalen in Essen sind derzeit zwei Prozesse um "moderne Gesellschaftsrechtler" hängig - ein Assistent eines Direktors und ein Rechtsanwalt, der selbstständig medizinische Grossschäden mit einem Versicherungsunternehmen abrechnet.

Die Sozialgerichtshöfe (SG) Köln und Aachen erteilten die Freistellung nach Beweisaufnahme, die Deutsche Rentenversicherung wurde jedoch angefochten. Lassen Sie mich noch einmal auf den Hintergund zurückkommen: Für die angestellten Anwälte mit einem sogenannten "Nicht-Juristen-Arbeitgeber" ist es gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI möglich, ihre Beitragszahlungen zur gesetzlichen Altersvorsorge nicht in die DRV, sondern in ihre Pensionskasse einzahlen.

Immer mehr Rechtsanwälte tauschen zwischen Kanzleien und Firmen. Vorraussetzung für die Freistellung in der Pensionsversicherung für den Syndikusanwalt ist jedoch eine "juristische Tätigkeit" im Betrieb. Im Jahr 2005 erarbeitete der DRV gemeinsam mit der ABV-Arbeitsgruppe ein Faltblatt, das die typische berufliche Aktivität eines Anwalts im Betrieb anhand von vier Punkten beschreibt: rechtliche Beratung, rechtliche Entscheidung, rechtliche Strukturierung und rechtliche Mediation.

Diese Eigenschaften eines Mitarbeiters, der für ihn als Rechtsanwalt tätig ist, muss der nichtjuristische Unternehmer eines Anwalts nachweisen. Das muss, und diese Forderung ist richtig, durch eine genaue und detaillierte Darstellung erfolgen, die nicht nur die Festlegung der vier Eigenschaften widerspiegelt. Die Überprüfung sollte zunächst über die vier Eigenschaften erfolgen. Auch dies wird vom DRV den Vereinen immer wieder bekräftigt.

Einerseits geht die DRV in vielen Fällen noch von einem überholten Rechtsverständnis der Unternehmensjuristen aus. Andererseits ist sie auch nicht gewillt, klare Sachverhalte zu erkennen und sich mit den Argumenten von Gesellschaftsrechtlern auseinandersetzen. Zudem lassen sich Angaben wie: "Die Aktivität erfordert nicht unbedingt eine Befähigung als Volljurist" feststellen, obwohl der Auftraggeber vorsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragt und dessen Arbeit als Rechtsanwalt bestätigt hat.

Ein anderer Wortlaut lautet: "Es kann davon ausgegangen werden, dass im Rechtsgebiet Ihrer Arbeit solide juristische Kenntnisse des xxx-Rechts erforderlich sind. Andererseits gibt es viele Voraussetzungen (z.B. Betriebsratsverhandlungen, ökonomische Verantwortung usw.), die von juristischer Bildung unabhÃ?ngig sind und keinen Zusammenhang mit typischer juristischer TÃ?tigkeit haben.

Entscheidend ist jedoch, dass sich die DRV trotz der Einigung mit den Vereinen nicht an die vorgeschriebene Abfolge der ersten Prüfung der vier Charakteristika ihrer rechtlichen Aktivitäten halten wird. Der Verweis auf Stelleninserate, Stelleninserate, Organisationsdiagramme, schlüsselwortartige Tätigkeitsbeschreibungen etc. reicht hier nicht aus. Außerdem wurde beklagt, dass im Betrieb das Vier-Augen-Prinzip festgeschrieben sei, d.h. der Rechtsanwalt müsse immer mit einem anderen Sachbearbeiter unterzeichnen.

Natürlich hat die DRV erneut gegen die Freistellung Einspruch erhoben, aber sie ist noch nicht gerechtfertigt. Die Argumentation des Fallarbeiters wird auch von Juristen in der Versicherungsbranche häufig verwendet, auch wenn die Einordnung in den Tarifvertrag nichts mit der eigentlichen Aktivität zu tun hat. Unglücklicherweise rechtfertigen die Wirtschaftsanwälte ihre Bewerbungen oft nicht gründlich und überlassen sich nicht der Vertretung durch fachkundige Anwälte (man sollte ja auch nicht in eigenen Sachen vorgehen).

Im Großen und Ganzen ist jedoch zu wünschen, dass die Sozialgerichtshöfe das Auswahlverfahren so schnell wie möglich abschließen.

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