Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Geschlossener Investmentfonds
Abgeschlossener InvestmentfondsFunktionieren von geschlossenen Investmentfonds
Eine spezielle Anlagekategorie stellen abgeschlossene Investmentfonds dar, bei denen Investoren wirkliche Unternehmensbeteiligungen an einer Investmentgesellschaft eingehen. Mit dem Beteiligungserwerb werden Investoren zu Aktionären. Damit haben Sie als Investor in einem abgeschlossenen Investmentfonds wirkliche Eigentumsrechte. Zahlreiche abgeschlossene Investmentfonds werden als Gesellschaft mit beschränkter Haftung angeboten. Es handelt sich um eine Partnerschaft, bestehend aus einem persönlich haftenden Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung und einem persönlich haftenden Gesellschafter mit beschränkter Haftung, d.h. in Form der Einlagen.
Investoren werden im Zuge ihrer Teilnahme Kommanditaktionäre, während der Initiator des Sondervermögens grundsätzlich als persönlich haftende Gesellschafterin agiert - in diesem Fall jedoch in der rechtlichen Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wobei auch seine Haftbarkeit de facto begrenzt ist. Weshalb "Geschlossener Fonds"? Die Investmentfonds werden in der Einstiegsphase des Investmentfonds aufgelegt. Diese sind das Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft.
Mit der Aufnahme des Zielkapitals wird der Fond aufgelöst - das erläutert den Begriff "geschlossener Fonds". Dann ist eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich. In der Folge ist es nur noch im Zuge der Übernahme einer vorhandenen Investition möglich, Fondsinvestor zu werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Altinvestor sein Investment abgeben und "verkaufen" möchte.
Dabei ist der Fond nicht darauf begrenzt, nur mit Beteiligungskapital zu arbeiten. Anlagen in abgeschlossene Investmentfonds bilden keine handelbare Anlage. Bei vorzeitiger Veräußerung ist der Investor an seine Investition in den meist länger laufenden Anlagefonds geknüpft. Anlagen in abgeschlossene Investmentfonds bilden keine handelbare Anlage. Noch vor wenigen Jahren waren offene Investmentfonds kaum reglementiert.
Auf EU-Ebene ist Ende 2010 die so genannte Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds - kurz AIFM-Richtlinie - in Kraft gesetzt worden. Dementsprechend gibt es eine ganze Anzahl von Sonderregeln für die geschlossenen Anlagefonds - neu: die alternativen Anlagefonds. Bei einer Mindestanlagesumme von weniger als EUR 20000 muss auch das Risiko gestreut werden - es reicht also nicht aus, nur in ein Projekt zu stecken.
Zu den weiteren Innovationen zählen die Investment Kommanditgesellschaft und die Investment -Aktiengesellschaft als spezielle Rechtsformen geschlossener Investmentfonds. Investitionsfonds und die Gefahren, fundware GmbH.