Finanzmarktförderungsgesetz

Finanzmarktfördergesetz

Finanzplatzförderungsgesetz (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz). Finanzplatzförderungsgesetz (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz). Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit dem "Finanzmarktförderungsgesetz" - Deutsch-Englisches Wörterbuch und Suchmaschine für deutsche Übersetzungen. Das bisherige Finanzmarktrecht als Vorläufer. Bemerkungen zum Börsengesetz im Anschluss an den Diskussionsentwurf zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz.

Inhaltverzeichnis

Der erste " Finanzmarktförderungsgesetz " vom 21. Dezember 1990 (BGBl. I S. 266) führt den offiziellen Langbezeichnung "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Finanzmärkte" und hat die Bestimmungen über Investmentgesellschaften und ausländische Investmentanteile ab diesem Zeitpunkt geändert. Mit dem " Zweiten Finanzmarktförderungsgesetz " vom 26. Juni 1994 (BGBl. I S. 1749) wurde ab dem ersten Augusts 1994 bzw. ab dem ersten Jänner 1995 ein Insiderdelikt eingeführt.

Darüber hinaus wurde das BAWe mit Hauptsitz in Frankfurt am Main errichtet (seit 2002 verschmolzen mit der BaFin). Das" Dritte Finanzmarktförderungsgesetz" vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) führt seit dem Jahr 1998 zu einer Änderung des Börsengesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und des Aktiengesetzes.

Mit dem " Vierten Finanzmarktförderungsgesetz " vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 2010) wurden das Börsen- und das Effektenhandelsgesetz zum 31. Dezember 2002, auch unter dem offiziellen Titel "Gesetz zur Weiterentwicklung des Bundesfinanzplatzes", im Wesentlichen geändert. Dadurch sollen die Finanzinstitute mehr Spielraum erhalten und gleichzeitig der Schutz der Anleger erhöht werden.

Finanzmarktförderung - Wirtschaftlexikon

Die Insider-Richtlinie der EU ist eine Implementierung der Insider-Richtlinie und zielt auf die Schaffung eines Bundesaufsichtsamts für den Effektenhandel ab. Im Jahr 2002 wurde ein neues Gesetz (4. FMFG) erlassen, dessen Bestimmungen z.B. im Aktien-, Gesellschafts- oder Börserecht umgesetzt wurden. Im Jahr 1998 fand in der dritten Fassung des Gesetzes eine grundsätzliche Reformierung statt.

Konkret wurden die Vereinfachung des Börsenzugangs für Gesellschaften, die Verkürzung der Verjährungsfristen für Fehlberatungen bei Wertpapierinvestments von 30 auf 3 Jahre (Verjährungsfrist), die Aufnahme von Quoten- und nennwertlosen Aktien (Aktiengattungen), die Liberalisierung des Unternehmensbeteiligungsgesetzes (UBG) und die damals neue BAW (heute: BaFin ) reguliert.

Das Finanzmarktförderungsgesetz ist das WpHG, das unter anderem die Insiderverordnung, Meldepflichten für Änderungen des Anteils der Stimmrechte an kotierten Aktiengesellschaften und Wohlverhaltensregeln für Wertpapierdienstleister beinhaltet. Mit dem dritten Gesetz vom 24. März 1998 wurden insbesondere das Börsen- und Effektenhandelsgesetz sowie das Kapitalanlage- und Investmentgesetz geändert. Die fortschreitende Finanzmarktliberalisierung sollte für die innovativen Firmen Wagniskapital mobilisieren und nicht zuletzt die deutsche Geld- und Kapitalmärkte im Rahmen des EU-Binnenmarktes und im weltweiten Vergleich stärken.

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