Eu Rente

Eu-Rente

Rentenversicherte haben Anspruch auf eine EU-Rente. Er ersetzte die bisherige Invalidenrente. Gesuch um Weiterzahlung einer Rente. Pension für Bergleute über den Verfallmonat hinaus. Die Gehälter aus EU-Renten sind jedoch niedrig, und die Bedingungen sind oft nicht erfüllt.

Anforderungen an die Invalidenrente

Im Jahr 2001 wurden die Voraussetzungen für den Bezug der Invalidenrente letztmalig geändert. Inwieweit Sie bei Erwerbsminderung Rechtsschutz haben, ist seitdem vom Jahr der Geburt abhängig. Bewerber, die vor dem 31.12.1960 geboren sind, bekommen in der Regel die Invalidenrente, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht mehr in einem qualifizierten oder vergleichbaren Berufsstand tätig sein können.

Junge Bewerber - ab dem 01.01.1961 - bekommen nur dann die vollständige EM-Rente, wenn sie in keinem der Berufe mehr als drei Arbeitsstunden pro Tag haben. Wenn Sie mehr als drei bis maximal sechs Arbeitsstunden pro Tag leisten können, bezahlt die Pensionskasse nur die Hälfte der Invalidenrente. Sind Menschen aufgrund einer berufsbedingten Erkrankung oder eines schwerwiegenden Unfalls nicht oder nicht mehr arbeitsfähig, gewährt die Versicherungsgesellschaft den Versicherten eine vollständige oder teilweise Invalidenrente und, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, eine vollständige oder teilweise Invalidenrente.

Seit 2001 ist das derzeitige Rentensystem der EM in Kraft, für den Erhalt einer Invalidenrente bestehen die folgenden Bedingungen: Die Bewerberin/der Bewerber kann höchstens sechs Arbeitsstunden pro Tag (reduzierte EM-Rente) oder drei Arbeitsstunden (volle EM-Rente) leisten. Die Antragstellerin hat bereits seit fünf Jahren Beitragszahlungen an die Pensionsversicherung geleistet (sog. Wartezeit). Der Gesuchsteller hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor dem Antrag auf Minderung der Erwerbsfähigkeit für einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren in die Pensionskasse einbezahlt.

Nachwuchskräfte müssen wissen, dass sie in den ersten fünf Jahren als rechtlich Versicherter keinen Anrecht auf die EM-Rente haben, es sei denn, sie sind von einer der nachfolgend aufgeführten Ausnahmeregelungen (Arbeitsunfall, Berufskrankheiten und andere) erfasst. Hinweis: Die Wartefrist ist nicht nur für jugendliche Neueinsteiger, sondern auch für alte Selbständige, die wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.

Am häufigsten sind Menschen, die einmal rechtlich versichert waren, sich dann selbständig gemacht haben und aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind, um über das Alter von vierzig oder fünfzig Jahren hinaus wieder eine Arbeit aufzunehmen. Haben sie vor der Selbständigkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren in die Pensionskasse einzahlen lassen, brauchen sie aus dem neuen SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis noch weitere drei Jahre mit kontinuierlicher Zahlung, um den Rentenanspruch auf eine EM-Rente zu erwirken.

Vor 1960 geborene Kohorten werden als behindert betrachtet, wenn sie den von ihnen erworbenen oder einen vergleichbaren Berufsstand nicht mehr ausübbar sind. Ab 1961 wird jede Aktivität als sinnvoll angesehen: vom Techniker zum Portier wäre daher ein folgerichtiger Schachzug. Die Bauingenieurin, die früher hauptberuflich auf der Baustelle klettern konnte, ist heute Sachbearbeiterin, beschäftigt vielleicht sechs Arbeitsstunden pro Tag, bekommt ein niedrigeres Honorar als zuvor (ebenfalls auf Stundenbasis) und bekommt auch die Hälfte der Europameisterschaftsrente.

Wären sie zu diesem Zeitpunkt unversichert, hätten sie in den zwei Jahren vor dem Versicherungsfall für die Dauer von wenigstens einem Jahr Beitragszahlungen leisten müssen. Die gleiche Regel findet nach Beendigung der Ausbildung oder des Studiums Anwendung, wenn die vollständige Minderung der Erwerbsfähigkeit vor Ablauf des sechsten Beschäftigungsjahres auftritt.

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