Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Kurssicherung
KursgarantieMan unterscheidet zwischen der operativen Kurssicherung und dem strategischen Währungsmanagement.
Man unterscheidet zwischen operativem Kurssicherungsgeschäft und dem strategischen Währungsmanagement. Als Teil der betrieblichen Kurssicherung werden Cashflows gegen ein Währungsrisiko abgesichert. Beispiel: Einem deutschen Ausführer steht eine Forderungen in US-Dollar gegenüber, die in drei Monate fällig sind. Bis dahin würde eine Wertsteigerung des Euros den Forderungswert mindern. Der Wechselkurs kann durch den am Devisentermingeschäft verkauften Ausführer in der Größenordnung der US-Dollar-Forderung abgesichert werden.
Mit einem Swapkurs von Null würde ein möglicher Kursverlust (Gewinn) aus der geöffneten Stellung durch den Kursgewinn (Verlust) aus dem Forwardgeschäft voll ausgeglichen. Als Alternative zum Devisentermingeschäft als Sicherungsinstrument kann der Ausführer Währungsoptionen einsetzen, die ihm ein hohes Mass an Beweglichkeit bei geringem Verlustpotential bieten.
Begriffsbestimmung: Hedging| Börsenglossar
Dazu markieren Sie den ersten Buchstaben des gewünschten Begriffes. Sicherung eines erzielten Preisniveaus durch korrespondierende Abschlüsse am Options- oder Futuresmarkt. So kann ein Fond zum Beispiel durch Währungssicherungsgeschäfte vor Kursverlusten geschützt werden. Dabei werden die Aufwendungen für diese Vorgänge dem Vermögen des Sondervermögens entzogen und damit die mögliche Wertsteigerung belastet. Gewinne reines Geld!
Die Stuttgarter Wertpapierbörse vergibt unter allen Beteiligten der Investorenbefragung Clubgold im Wert von über 1000 EUR.
Währungsabsicherung - Wirtschaftsenzyklopädie
Hedging ist ein Prozess, der darauf abzielt, das Wertverlustrisiko aufgrund von Preisschwankungen zu reduzieren oder zu eliminieren. Unter Kurssicherung versteht man, dass die am Aussenhandel beteiligten Import- und Exportfirmen Massnahmen zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken (Verschlechterung der Wechselkurse) einleiten. Beispiel: Ein deutsches Unternehmen muss innerhalb von 3 Wochen 100.000 US-Dollar für ausländische Waren ausgeben.
Zur Absicherung von Verlusten aus dem Grundgeschäft verpflichtet er sich, den US-Dollar für später und dann innerhalb von 3 Monate nach Zahlungseingang unverzüglich zum Terminkurs zu kaufen. a) ein EUR-Darlehen aufzunehmen, b) es zum unmittelbaren Erwerb des korrespondierenden Fremdwährungsbetrages auf dem Spotmarkt zu nutzen (hier 5 Mio. US $), c) die Fremdwährungen bis zur Zahlungsfälligkeit zu verzinsen, d) seine Auszahlung aus dem Fremdwährungssaldo am Fälligkeitstag zu tätigen, e) die Amortisation des ?
Sollte ein deutsches Unternehmen eine Dollar-Abwertung gegenüber dem EUR nicht vollständig ausschließen, so wird es einem solchen Abwertungsrisiko, das sich aus den Abwertungsverlusten seiner zukünftigen US-$-Forderungen (z.B. 1 Mio. US-$ in 3 Monaten) ergeben kann, wie nachfolgend dargestellt begegnen: a) ein Dollarkredit aufgenommen wird, b) der sofortige Kauf am Spotmarkt (Umtausch in EUR), c) die Zwischenverzinsung des EUR-Betrages, d) die Rückzahlung des $-Darlehens bei Endfälligkeit durch die entsprechenden US $-Forderungen, e) die Liquidation der EUR-Investition.
- Forderungswertverkäufer, der Rückzahlungen und/oder Zinsen in Fremdwährung zu tätigen hat und eine Wertsteigerung der Fremdwährung gegenüber ihrer Hauswährung fürchtet (vgl. dazu auch: Ø1989, S. 1239). In der Summe sollte die Absicherung aus der Perspektive des Ausführers ( "Gläubigers") Erlösminderungen und Kostenerhöhungen aus der Perspektive des Einführers ("Schuldners") entgegenwirken.
In der Sicherungsentscheidung ist im Detail enthalten, welcher Wert, mit welchem Finanzinstrument, ab wann, für welchen Zeitabschnitt (' vgl. dazu auch: Spitzenreiter 1989, S. 1239). Sicherungsinstrumente (Kurssicherung im Sinne von) sind (vgl. § 1244-1247, 1989 ): 1st Vertragliche Wechselkurssicherungsmaßnahmen, wie z.B. Rechnungsstellung in Inlands- oder Fremdwährung, die Abschluss von Kurssicherungen.
Hedging-Klauseln dienen der Absicherung von Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten durch Neubewertung des im Originalvertrag ausgewiesenen Preises auf Basis des Kurses an einem zukünftigen Bilanzstichtag. Devisenoptionen hingegen geben dem Berechtigten in der Regel das Recht, die Zahlungswährung bei der Fälligkeit der Außenstände zu ermitteln.
Sicherungsgeschäfte wie Devisentermin-, Devisenoptions-, Devisenswap-/Zinsswapgeschäfte (Swav-Geschäfte), oder Devisenkonten. Spezielle Formen der Kurssicherung wie Führung und Lagerung, Forderungsverkauf (Factoring; Forjaiting), Abzinsung von ausländischen Wechseln (Wechselkredit) und Akkreditivverhandlungen (Dokumentenakkreditive). Die Währungsabsicherung ist für den Exporteur und Importeur besonders wichtig, da unvorhergesehene Wechselkursänderungen die Ertragsaussichten von vereinbarten und durchgeführten Außenhandelsgeschäften erheblich beeinflussen können.
Die Devisenterminmärkte werden in den meisten Fällen über Outright-Futures abgesichert. Zum Beispiel kann ein Ausführer, der in sechs Monate erwarten kann, die Bedingungen für diesen Umtausch (insbesondere den Wechselkurs) bereits durch den Verkauf des Devisentermingeschäfts bestimmen. Eine Absicherung ist auch ohne Terminmärkte möglich, z.B. durch finanzielle Absicherung.
Darüber hinaus bestehen viele weitere Absicherungsmöglichkeiten: die Abzinsung von Fremdwährungswechsel, der Vertrieb von kurz- oder mittel- bis langfristig fälligen Forderungen in Factoringform (auf der Grundlage einer Globalzession) oder das Forfaitieren, die Devisenkursversicherung über die staatseigene Hermes Kreditversicherung AG und die neu entwickelten Devisenoptionsgeschäfte.