Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Bilanz
ausbalancierenid="head1">Identifizierung
Grundsätzlich wird der Jahresabschluss eines Unternehmens zu einem gewissen Stichtag (Bilanzstichtag) in Gestalt eines Vergleichs von Vermögenswerten und Vermögenswerten erstellt. Die Vermögenswerte zeigen die tatsächliche Nutzung der verwendeten Finanzmittel, das eingesetzte Geld (Verbindlichkeiten), die Forderungen der Kreditgeber (Fremdkapital) und der Unternehmen (Eigenkapital als Ausgleich zwischen Vermögensgegenstand und Schuldenkapital, d.h. als Restforderung) auf das Vermögens.
Aktiven und Passiven entsprechen dem gleichen Gesamtwert, was sich in der sogenannten Bilanz-Gleichung (Aktiven = Passiven) widerspiegelt. In der Regel ist nur eine reine mathematische, d.h. keine wesentliche Aufteilung zwischen Einzelteilen des Vermögens und des Kapitals möglich (goldene Bilanzregel). Im Rahmen der Bilanzierung sind immer drei Aufgabenstellungen zu klären, abhängig vom Zweck der Bilanz (bilanzielle Ursache):
Aufgliederung von Vermögensgegenständen und Schulden (Bilanzierung nach Sachverhalten; Kapitalisierung, Passivierung); (2) Wertansatz von Vermögensgegenständen und Schulden (Bilanzierung nach Betrag); (3) Struktur (Darstellung) von Vermögensgegenständen und Schulden (Bilanz wird in der Regel in Kontenform erstellt; Soll = Vermögensgegenstand, Haben = Schulden); Bilanzstruktur. 2 ) Hauptmerkmale zur Abgrenzung der Bilanz: I.
Buchhaltungsereignisse: a) Regelmäßige Bilanzen: z.B. Handelsbilanzen (Jahresabschlüsse), Steuerbilanzen b) Spezialbilanzen (unregelmäßig, in der Regel nur einmalig): z.B. Gründungsbilanzen, Umwandlungsbilanzen, Sanierungsbilanzen, Streitbilanzen, Vergleichsbilanzen, Insolvenzstatus, Überschuldungsbilanzen, Teilbilanzen, Kreditstatus (Status). a) Bilanzsumme (Stichtag = Lebensende): Das Gesamtergebnis eines Unternehmens kann im Wesentlichen aus dem Vergleich mit der Gründerbilanz ermittelt werden. b) Teilbilanzen (Stichtag = Lebenszeit): Periodenergebnisse resultieren aus dem Vergleich aufeinanderfolgender Teilbilanzen.
Beispiel: Jährliche Bilanz (Stichtag = Geschäftsjahresende ) oder Interimsbilanz, die tages-, wochen- (z.B. Kontoauszüge der Deutsche Bundesbank), monatsweise oder vierteljährlich erstellt wird und in der Regel der kurzfr. a) Ist-Bilanzen (vergangener, aktueller Bilanzstichtag): Bilanz sind hauptsächlich Ist-Bilanzen aufgrund von Bilanzereignissen b) Plan-Bilanzen (zukünftiger Bilanzstichtag): z.B. Jahres- oder Halbjahresbilanzen, wenn sie als Planungs- und Entscheidungsgrundlage verwendet werden.
a) Bilanzsumme: 5) Empfängerkreis: a) Innere Bilanzen: für den Bilanzersteller, z.B. als Planungs- oder Steuerungsinstrument. b) Äußere Bilanzen: für Dritte (z.B. Steueramt, Anteilseigner, Gläubiger), z.B. als Informations- oder Rechnungslegungsinstrument, auch als Grundlage für Rechnungsabschlüsse (z.B. Gewinnverteilung, Einkommensteuer). a) Gesetzliche Bilanzen: z.B. Jahresbilanzen nach Handels- und Steuerrecht, Spezialbilanzen nach Aktienrecht (z.B. Abwicklungs- und Stiftungsbilanzen).
Die Vertragsbilanzen: z.B. Kreditstatus aufgrund eines Kreditvertrags. c ) freiwillige Bilanzen: z. B. intern budgetierte Bilanz. a) Bestandsbilanz: Die zu erstellenden Bilanzdaten basieren auf einer Inventur, z.B. im Wesentlichen in der handelrechtlichen Jahresabschlussrechnung. b) Buchbilanz: Die Bilanz wird aus den Jahresabschlüssen z. B. bei tagesaktuellen Zwischenabschlüssen erstellt.
a) Einzelbilanz: z.B. Handelsbilanz b) Summenbilanz: additiver Überblick über die Einzelabschlüsse (Unternehmensvergleich). Während die Handelsbücher bereits in der Antike aufbewahrt wurden, entwickelte sich die schlichte Buchhaltung erst im 14./15. Schon damals wurden die Bilanzierungen jedoch nur sporadisch erstellt, und zwar zunächst nur, um die Bestände vollständig geschriebener Titel ohne Inventarisierung auf die nächste umbuchen zu können.
Jahrhunderts wurden erst mit der Weiterentwicklung des Wirtschaftsrechts Regelungen zu Inventar und Bilanz getroffen.