Ein Fondssparplan eignet sich perfekt, um mittel- oder langfristig Geld anzusparen und eine …
Berechnung Rente
RentenberechnungRentabilitätsberechnung
Das beitragsorientierte Kalkulationssystem gilt ab 2012 auch für diejenigen Mitarbeiter, die dem Lohnsystem weiter unterliegen (d.h. Mitarbeiter, die zum Stichtag 30.12.1995 über 18 beitragspflichtige Jahre verfügten). Die Berechnung der den Betroffenen zustehenden Rentenbeträge erfolgt nach dem so genannten "Pro-rata-System", d.h. die Beitragsberechnung bis 2011 erfolgt nach dem Lohnsystem und ab dem Zeitpunkt der Beitragszahlung nach dem Umlageverfahren.
Eine andere Berechnungsmethode wird für diejenigen Arbeitnehmer angewendet, die zum 31.12.1995 weniger als 18 beitragspflichtige Jahre oder keine Beitragszahlungen haben: Die Beitragszahler können die Beitragszahlungen nachweisen: Für erstere wird die Berechnung nach dem Mischsystem durchgeführt, d.h. die Beitragsberechnung bis zum 31.12.1995 wird nach dem Lohnsystem und die ab dem 1.1.1996 nach dem Beitragssystem durchgeführt (es sei denn, der Betroffene hat die beitragsorientierte Berechnungsmethode gewählt).
Für jüngere Mitarbeiter, die zum 31.12.1995 keine Beitragszahlungen geleistet haben, basiert die Berechnung ausschliesslich auf dem beitragsorientierten Tarif. Die Grundlage dieses Systems bilden die Beitragszahlungen während des ganzen Berufslebens. Berücksichtigt werden: das Jahresentgelt der Arbeitnehmer oder das Einkommen der Selbständigen oder der arbeitnehmerähnlichen Arbeitnehmer; die auf der Grundlage des Beteiligungssatzes zu berechnenden Jahresbeiträge (33% für Arbeitnehmer, 20% für Selbständige und der prozentuale Anteil für arbeitnehmerähnliche Arbeitnehmer); die Höhe aller Beitragszahlungen im Einzelnen, d.h.
der Betrag aller Beitragszahlungen, die auf der Grundlage des Kapitalisierungszinssatzes neu bewertet werden; dieser Zinssatz wird an die von der ISTAT festgestellte mittlere fünfjährige Veränderung des Bruttoinlandsprodukts angepaßt; die Höhe der individuellen Beitragszahlungen, die zum Renteneintrittszeitpunkt an den altersbedingten Umrechnungsfaktor anzugleichen sind (siehe untenstehende Tabelle): nach diesem Verfahren wird die Rente im Vergleich zum Durchschnittslohn (oder Einkommen der Selbstständigen) der vorangegangenen Jahre errechnet.
Die Berechnung basiert auf drei Elementen: dem Renteneintrittsalter, d.h. der Summe aller zum Zeitpunkt der Pensionierung anfallenden und dem Versicherten gutgeschriebenen Beitragszahlungen (maximal 40 Jahre) unter Berücksichtigung von Pflicht- und Ersatzbeiträgen sowie freiwilliger, erworbener oder kombinierter Einlagen.
vom Durchschnittseinkommen der vergangenen Jahre auf der Grundlage des jährlichen ISTAT-Index; die jährliche Rendite von 2 % des Einkommens für Pensionen unterhalb der festen Obergrenze (für Pensionen mit Beginn 2013 liegt diese Obergrenze bei 45.530 EUR pro Jahr), diese Rendite nimmt mit zunehmendem Umfang der Rente ab.
Unterschreitet die pensionswirksame Vergütung die oben genannte Obergrenze, heißt das: Bei einem Beitragseintrittsalter von 35 Jahren beläuft sich die Rente auf 70% der Vergütung, bei einem Beitragseintrittsalter von 40 Jahren jedoch auf 80% der Vergütung. Die nach dem Lohnsystem ermittelte Rente ist zweigeteilt: Die Höhe der Rente wird nach dem Lohnsystem berechnet: Aktie A, die sich aus dem am Stichtag des Renteneintrittsalters und dem Durchschnittseinkommen der vergangenen 5 Jahre, d.h. den vergangenen 5 Jahren (=260 Beitragswochen) für Arbeitnehmer und 10 Jahren (=520 Beitragswochen) für Selbständige errechnet.
Teil B, der auf der Grundlage des Renteneintrittsalters ab dem Datum des Rentenbeginns und des Durchschnittseinkommens der vergangenen 10 Jahre (bei lohnabhängigen Personen) bzw. des Durchschnittseinkommens der vergangenen 15 Jahre (bei Selbständigen) ermittelt wird.