Zulagen Riester

Riester-Boni

Erhalten Sie die Zulagen, die Ihnen oder Ihrer Familie zustehen? Neben der Jahresmeldung finden unsere Kunden auf dieser Seite, die die staatlich geförderte Riester-Rente abschließt, hilfreiche Informationen und die notwendigen Unterlagen zur Beantragung von staatlichen Zuschüssen. Die meisten Sparer vergessen, die staatlichen Zuschüsse für ihre Riester-Verträge zu beantragen oder Änderungen zu melden und verlieren dadurch Geld. Sprung zu Welche Zulagen zahlt der Staat und wie hoch sind sie?

Riester-Bonus von vielen Anlegern zurückgefordert

Das Land verlangt von bis zu 1,5 Mio. Riester-Sparern rund eine halben Mrd. EUR zurück. Der Bonus wird zunächst in einem einheitlichen Vorgehen ausgezahlt. Die Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA) setzt auf die Informationen in den Anträgen. Im Jahr 2010 hat die ZfA die Riester-Zuschussanträge aus den Jahren 2005, 2006 und 2007 geprüft und unter anderem mit der Pensionskasse und den Familienfonds verglichen.

Fazit: Rund 10 % der Riester-Verträge waren nicht oder nur teilweise förderfähig. Bei der Kapitalauszahlung verfällt der Bonusanspruch auch rückwirkend, wenn das Kapital nicht in eine neue Riester-Versicherung reinvestiert wird. Wenn die Gelder nicht mehr für den Renteneintritt zur Verfügung stehen, schliesst der Bund den Subventionsfonds und zieht die Zulagen zurück.

Eine Vielzahl weiterer Beispiele sind vorstellbar, die zum Ausfall der Förderfähigkeit beitragen könnten. Weil dann die Verpflichtung zur Meldung dieser Veränderungen an den Provider auftritt. Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung können beispielsweise keinen Zuschlag erhalten. - Abschaffung des Kindergeldes: Das Kindergeld von bis zu 300 EUR pro Jahr ist an den Anspruch auf Kindergeld gekoppel.

Bei Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen des Kindergeldes werden die Zulagen erstattet. Infolgedessen ändert sie sich von der direkten Förderfähigkeit und muss einen Eigenanteil von 60 EUR pro Jahr abführen. Wenn sie das nicht tut, hat sie ihren Bonus verloren. Für den vollen Bonus müssen die Bausparerinnen und Bausparer mind. 4 % ihres im vergangenen Jahr rentenversicherten Bruttoverdienstes (maximal 2.100 ? abzüglich des Bonus) in ihre Riester-Versicherung einbringen.

Erhöht sich das Ergebnis, muss dementsprechend mehr gezahlt werden, um den vollen Bonus zu haben. - Arbeitslosengeld: Um das Arbeitslosengeld nicht zu verpassen, muss ein Eigenanteil von mindestens 60 EUR pro Jahr gezahlt werden. - Umzüge: Ist durch einen Wechsel ein anderer Familienfonds verantwortlich, muss dieser dem Provider mitgeteilt werden. Ist der Ehegatte nicht beitragspflichtig und bezahlt daher keine Rentenversicherung, hat er dennoch Anrecht auf eine Riester-Rente, ohne selbst Beitragszahlungen leisten zu müssen.

Grundvoraussetzung: Der andere Gesellschafter hat direkten Anspruch auf Leistungen und bezahlt seinen eigenen Anteil in einen Riester-Vertrag. Sollte die Förderfähigkeit später wegfallen, gelten dennoch die Riester-Verträge selbst. Der Riester-Sparer kann die bereits erreichten Gewinne und Mehrwerte beibehalten. Es werden nur die Staatszulagen wiedereingefordert. Wenn die ZfA feststellt, dass der Bonus zu unrecht ausgezahlt wurde, informiert sie den Betreiber des Riester-Vertrags und reklamiert den Bonus von ihm.

Die Anbieterin ist ihrerseits dazu angehalten, den Riester-Sparer einmal im Jahr über den Status seines Accounts und ausdrücklich auch über eine allfällige Rückvergütung seitens der ZfA zu unterrichten. Der Riester-Sparer kann in diesem Falle bei der ZfA über seinen Provider die Festlegung der Vergütung innerhalb eines Kalenderjahres nach Erteilung der Auskunft durch den Provider anstreben.

Im Falle des Wegfalls der Entschädigung kann gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Finanzamt eingelegt werden.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema