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Investieren Geld AltersvorsorgePrivatvorsorge: Für die Altersvorsorge einsparen
Alle sind bei der AHV pflichtversichert, und Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von mindestens 21'150 CHF entrichten Beiträge an ihre Pensionskasse. Aber reicht das für den Erhalt im hohen Lebensalter? In der Verfassung sind die Eckpfeiler der Altersvorsorge festgeschrieben. Artikel 111 besagt: "Der Verband ergreift Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge.
Sie stützt sich auf drei Säulen: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Selbstversorgung. "Mit anderen Worten: Nicht nur die AHV und die betriebliche Altersvorsorge sollen die dritte und vierte Lebensphase abdecken: Eine dritte Stütze ist die Selbstversorgung - die dritte Stütze. Mit der AHV, der ersten Stütze, sollen nur die Grundbedürfnisse gedeckt werden.
Neben der zweiten Säule, der betrieblichen Altersvorsorge, soll auch nach der Rente der übliche Lebensstandard aufrechterhalten werden. Die dritte Säule, die Selbstversorgung, soll dazu dienen, Versorgungslücken zu schließen und andere Notwendigkeiten zu finanzieren: Reise, ein neuer Wagen, aber auch Pflegekosten. Ziel ist es, die Altersvorsorge für Frauen zu verbessern, die wegen ihrer Familien (teilweise) ihre Arbeit aufgeben.
Für Singles gilt eine maximale Monatsrente von CHF 2350, für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner von CHF 3525. Der zweite Pfeiler ist im BVG (Bundesgesetz über die betriebliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) verankert, das nur Mindestleistungen vorgibt. Es sind jedoch nur Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von mind. 21'150 CHF pflichtversichert. Ihr Gehalt ist bis zu CHF 84'600. Der Zuschlag beinhaltet einen höheren Gehalt.
Der viel diskutierte Mindestzins (Rendite auf das eingesparte Kapital) und der Umrechnungskurs ( "Prozentsatz des jährlichen ausgezahlten Vermögens an die Rentner") gilt auch nur für die Pflichtbeiträge. Der Zinssatz darf also unter 1,75 Prozentpunkten und der Umrechnungskurs unter 6,8 Prozentpunkten sein. Die Frage, ob die beiden Pfeiler den Wohlstand im hohen Lebensalter sicherstellen können, ist angesichts der finanziellen Probleme der AHV und der rückläufigen Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge ungewiss.
Daher wird es immer notwendiger, dass jeder seine eigene Vorsorgelösung findet: Die dritte Säule trennt zwischen eingeschränkter (3a) und freier (3b) vorsorgen. In der 3. Säule sind alle Arten des Privatsparens (Bankkonto, Aktie, Anleihen etc.) enthalten. Pfeiler 3a wird vom Staat mit Steuervergünstigungen subventioniert - ist aber streng geregelt:
AHVpflichtige können die 3. Säule nur in Anspruch nehmen. Der Jahresbeitrag ist begrenzt: CHF 6768 für die in einer Pensionskasse versicherten Mitarbeitenden, 20 prozentig (höchstens jedoch CHF 33'840) für diejenigen ohne Pensionskasse.