Was ist eine Rürup Rente

Rürup-Rente - Was ist das?

Ihnen ist die Rürup-Rente zu kompliziert? Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte, private Basisrente mit staatlicher Förderung in Form eines erhöhten Sonderausgabenabzugs. Der dritte Teil der neuen Einmalrente gibt Antworten. Freiberufler und Selbständige, die keinen Anspruch auf eine Riester-Rente haben, können mit der Rürup-Rente ihre Rentenlücke im Alter schließen. Laufzeit: Steuerbegünstigte, privat finanzierte Rente.

Wie hoch ist die Rürup- oder Sockelrente?

Im Jahr 2005 wurde vom Bundesgesetzgeber im Rahmen des AltEinkG die Grundrente, auch Rürup-Rente oder Rürup-Rente oder Rürup-Rente (nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup) bezeichnet, durchgesetzt. Es war und ist dem Gesetzentwurf bekannt, dass die gesetzlichen Rentenversicherungen im hohen Lebensalter nicht mehr ausreichen. Deshalb wurde die so genannten Rürup-Rente unter der amtlichen Laufzeit der Grundrente geschaffen.

Die Rürup-Rente wurde unter anderem deshalb eingeführt, weil es bis dahin keine staatliche Förderung der Altersversorgung für Selbstständige und freie Mitarbeiter gab. Die Riesterrente ist für Arbeitnehmer und Bedienstete seit 2001 eine staatliche Alterssicherung, nicht aber für Selbstständige.

Mit dem Inkrafttreten der Rürup-Rente wurde diese Kluft geschlossen und eine staatliche Form der Altersvorsorge geschaffen, die aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beitragszahlungen besonders für Hochverdiener, Selbstständige, freie Mitarbeiter und Staatsbeamte von Interesse ist. Die Rürup-Rente ist trotz der öffentlichen Unterstützung eine voll finanzierte Rente, die nichts mit dem Umlageverfahren und den Schwierigkeiten der Rentenversicherungen zu tun hat.

Damit hat der Gesetzgeber eine neue steuerliche Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige, Freie und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Hinsichtlich der Flexibilität der Produkte hat der Gesetzgeber die Rürup-Rente und die gesetzliche Rente einander angeglichen. Die Zahlung ist nur als Rente möglich und als Hinterbliebener können Sie wie in der obligatorischen Pensionsversicherung nur Ehegatten und kinderberechtigte Personen einbeziehen.

Rürup-Pension - leicht gemacht

Diese Rürup-Rente ist eine staatliche Privatrente, die in erster Linie für Selbständige bestimmt ist. Es wird auch "Basisrente" bezeichnet, weil es auf der gesetzlichen Pensionsversicherung basiert. Die eingesparten Mittel müssen in eine lebenslange Rente ausbezahlt werden. Es ist nicht möglich, eine Zahlung auf einmal zu leisten, auch nicht für einen Teil des Vermögens.

Einziger Ausnahmefall: Wenn so wenig gespart wird, dass nur eine Mindestrente von weniger als 30 EUR pro Kalendermonat ("Kleinrente") ausbezahlt wird. Bei Rürup-Renten können die Beträge als Sonderaufwand von der Besteuerung abgezogen werden, die spätere Rentenzahlung muss jedoch besteuert werden. Allerdings gibt es eine zweifache Einschränkung beim Abzug der Beitragszahlungen an Rürup: Zum einen gibt es Höchstbeträge für Sonderaufwendungen, die unter anderem für die Höhe der Beitragszahlungen zur gesetzlichen Pensionsversicherung und zur Rürup-Rente Anwendung finden.

So können die gesetzlichen Rentenversicherten dementsprechend weniger Beitragszahlungen von der Besteuerung abziehen. Zum anderen können gegenwärtig (2017) nur 84% der Beitragszahlungen von der Besteuerung abgezogen werden; dieser Anteil wird bis 2025 auf 100% steigen. Die Rürup-Renten müssen im Gegensatz dazu zurzeit nicht vollständig besteuert werden. Diejenigen, die 2017 in Rente gehen, müssen nur 74% ihres Rürup-Beitrags zahlen.

Bis 2040 ist dieser Anteil auf 100 % gestiegen. Hier gibt es eine Besonderheit: Der Freibetrag der Rente wird im Jahr des Rentenantritts fixiert und ist dann lebenslänglich gültig. Jeder, der 2017 in den Ruhestand geht und eine Rürup-Rente von 10.000 EUR bezieht, muss davon 7.400 EUR abführen. Der Restbetrag von 2.600 EUR ist nicht steuerpflichtig - und wird für alle zukünftigen Jahre als Freibetrag angesetzt.

Ein zukünftiger Rentenanstieg muss daher in voller Höhe besteuert werden, da sich der Freibetrag nicht gleichzeitig erhöht.

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