Geldanlage in der Schweiz

Investieren in der Schweiz

Die Steuer-CD ist in Frankreich erhältlich. Dann wird das Thema Geldanlage vertieft: Schauen wir uns nun an, wie die Schweizer Haushalte ihr Geld angelegt haben. Doch als Land, in dem es undenkbar ist, sich seine Ersparnisse wegnehmen zu lassen. Eines ist klar: Geld in der Schweiz anzulegen ist immer legal, jeder kann - unabhängig vom Wohnsitz oder Herkunftsland - ein Konto eröffnen.

Die sieben Argumente, warum eine Investition in der Schweiz von Interesse ist

Eurokrise, Wegfall des Bargeldes, bürokratischer Wahnsinn aus Brüssel: Viele Stellen beunruhigen derzeit vor allem die Investoren und veranlassen sie, darüber nachzudenken, ob ihr Geld in Deutschland oder bei einer Bank in guten und sicheren Händen ist. Allerdings weiss ich aus meiner Erfahrung, dass Investoren aus Deutschland vorwiegend in Deutschland oder in den EUR investiert sind.

Investoren sind der Meinung, dass die Gefahren der bekannten Region besser abgeschätzt werden können. Das heißt nicht, dass die Gefahren in Deutschland oder der EU niedriger sind! Vielmehr sind sich die Finanzmarktexperten einig, dass eine Risikodiversifikation - sei es über unterschiedliche Anlagekategorien, über Kreditinstitute oder über die nationalen Rechtssysteme - die Renditen und die Sicherheiten gegenüber einer weniger breit gefächerten Investitionsstrategie erhöhe.

Hier sind sieben gute Argumente, warum eine Investition in der Schweiz für Sie von Interesse sein könnte: Wie bekannt, ist die Schweiz nicht der EU beigetreten. Ein Investment bei den Konföderierten hat daher den Vorzug, dass die EU-Vorschriften dort nicht zur Anwendung kommen. Sie wird - insbesondere gegenüber der EU - als sichere Investitionsstätte betrachtet.

Dagegen hat der Schweizer Frank in den vergangenen zehn Jahren gegenüber dem EUR stetig an Stärke zulegt. Bei Euroskeptikern ist die Investition (eines Teils) ihres Kapitals in Francs eine attraktive Abwechslung. In jüngster Zeit erwägen deutsche und EU-Politiker die vollständige Abschaffung des Bargeldes. In der Schweiz gibt es die 1'000-Franken-Note, die grösste in Europa und die zweitgrösste in der Welt (nach der 10'000-Dollar-Note aus Singapur).

Auch die Schweiz will daran festhalten: Dies wird von der Schweizerischen Bundesbank durchgeführt, wird aber als wenig wahrscheinlich angesehen. Auch wer einen Teil seines Guthabens in bar halten will, wird hier in CHF eine Variante zum Ebro vorfinden. Ungeachtet dessen können Sie bei den meisten schweizerischen Kreditinstituten auch andere Bankkonten wie z. B. EUR, USD oder GBP haben.

Im Klartext: Das schweizerische Bankkundengeheimnis ist steuerlich nicht mehr geschützt. Das Bankengeheimnis für - aus schweizerischer Perspektive - AusländerInnen wird ab 2018 vollständig abgeschafft. Danach werden die Daten mit Deutschland getauscht. Schon heute können die zuständigen Stellen in Deutschland den sogenannten "Kontoauszug" nutzen, um Einsicht in die Bürgerkonten zu gewinnen.

Ohne dass die Bank über diese Fragen unterrichtet wird, geschweige denn der Kontobesitzer selbst. Viele schweizerische Institute achten jedoch mehr auf den Datenschutz als ich viele deutsche Institute kennen. Aus diesen GrÃ?nden sind viele Investoren keine Kunden ihrer Hausbanken (Sparkasse, Genossenschaftsbank....), da die finanzielle Situation "vor Ort" nur nicht bekannt sein sollte.

Mit der Einzahlung des Geldes in der "Alpenfestung" Schweiz fühlt man sich wohl und es gibt kein Risiko, dass am Stammtisch des Bankiers Kundeninformationen getauscht werden. Die Investitionen in Kundenkonten sind in der Schweiz bis zu einem Wert von CHF 100'000. Investitionen über CHF 100'000 werden nicht mehr als "privilegiert" betrachtet und auf der Basis der Insolvenzquote ausgezahlt (die sogenannte "Konkursdividende").

Wertpapiere wie z. B. Anteile oder Gelder werden übrigens als Spezialvermögen (= Vermögen des Kunden) betrachtet und gehen somit nicht in die Insolvenzmasse ein. Und auch hier der klare Tipp gleich zu Beginn: Die Zeit, in der eine Geldanlage in der Schweiz (illegal) mißbraucht wurde, um Steuerzahlungen zu vermeiden, ist endgültig zu Ende.

In der Schweiz will man kein schwarzes Geld mehr! Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz erhebt jedoch keine Steuer auf Kapitalerträge (z.B. Zins- oder Wechselkursgewinne) auf dem schweizerischen Bankkonto. Diese Einkünfte müssen natürlich im Zuge der Steuererklärung in Deutschland deklariert und besteuert werden. Im Falle von Ausschüttungen von Schweizer Anteilen verbleiben bei den lokalen Steuerbehörden 35% Verrechnungssteuer.

In Deutschland würde eine zusätzliche Quellensteuer von 25 Prozent verbleiben - was durch das Doppelbesteuerungsabkommen vereitelt wird. Die bereits abgezogene schweizerische Quellensteuer kann nun in Deutschland mit 15% auf die Abgeltungssteuer verrechnet werden - die verbleibenden 20% können von den schweizerischen Steuerbehörden zurückgefordert werden. Jeder, der dies bereits ausprobiert hat, weiss, dass dies ein komplexes Vorgehen ist (auch wenn es in der Schweiz leichter durchführbar ist als in anderen Ländern).

Einige schweizerische Kreditinstitute stellen ihren internationalen Klienten dies vor. Sie symbolisiert eine lebens- und liebenswerte Gegend, in der Wohlergehen und Geborgenheit selbstverständlich sind. Zudem zählen schweizerische Finanzinstitute zu den sicherste der Welt. Last but not least ermöglicht die einheitliche deutschsprachige Version die Kooperation mit schweizerischen Bänken.

Die Schweiz ist auch für die meisten Deutsche viel leichter zu erreiche.

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