Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Umfinanzierung Vorfälligkeitsentschädigung
Refinanzierung VorfälligkeitsentschädigungAnwalts-Flatrate
Vor einigen Jahren haben wir bei der Hausbank A zwei Kredite mit unterschiedlichen Festzinskonditionen für ein eigenes Haus abgeschlossen. Wir haben das nicht angenommen und mit der Hausbank diskutiert. Im Nachhinein riet uns die Hausbank, den gesamten Kredit, also auch den zweiten Teil, der noch 6 Jahre läuft, bei einer anderen Hausbank zu refinanzieren.
In diesem Falle hat uns die BayernLB angeboten, noch Verhandlungen über die Verhängung der Vorfälligkeitsentschädigung zu führen. Anschließend haben wir eine korrespondierende Refinanzierung vorgenommen und eine Darlehenszusage der Hausbank B entgegengenommen. Wir haben von der Hausbank A ein Gebot über 6.500,00 Vorfälligkeitsentschädigung bekommen. Dann schickte B. ein Devisenzertifikat an A.
In der Wertstellungsbestätigung der Hausbank A sind die entsprechenden Rückzahlungswerte und die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung angegeben. Unglücklicherweise wurde in diesem Fremdwährungszertifikat auch ein negativer Zahlungsverlauf verzeichnet, der von uns sofort abgelehnt wurde. Anschließend erstellte die Hausbank A einen neuen Wertstellungsnachweis für die Hausbank B, der die entsprechenden Rückzahlungswerte und ein richtiges Zahlungshistorie enthält, jedoch keine Vorauszahlungsvergütung/Betrag.
Die Refinanzierung wurde dann abgeschlossen. Wir haben die Kündigungsermächtigung von der Hausbank A bekommen, die vollstreckbare Grundpfandrechte notariell beglaubigen und die Rückzahlungswerte für die beiden Teile des Darlehens an die Hausbank A überweisen lassen, die auf der Valutaurkunde aufscheinen. Jetzt das Problem: Nachdem die Hausbank A das Kreditvolumen beglichen bzw. refinanziert hat, haben wir ein Anschreiben mit dem folgenden Wortlaut erhalten: Der Rückzahlungsbetrag für das abgelaufene Kreditvolumen ist hier ersichtlich.
Neben dem Rückzahlungswert erscheinen hier wieder der Wert der Vorfälligkeitsentschädigung sowie Aufwendungen für die "notarielle Unterschrift" in der Höhe von 248,22 ?. Hier wird die gesamte Forderung erneut aufgelistet, die Vorfälligkeitsentschädigung rechtskräftig festgestellt und zugleich angedroht, dass, wenn wir nicht alles vollständig zahlen, das Kreditvolumen unter den vorherigen Voraussetzungen fortgesetzt wird.
Diese müssen/sollten wir als Zustimmungserklärung unterschreiben und an die Hausbank A zurückschicken. Jetzt unsere Frage: Müssen wir die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, obwohl die Refinanzierung bereits abgelaufen ist, die Vorfälligkeitsentschädigung im neuen Valuta-Zertifikat nicht mehr erwähnt wurde und die Löschgenehmigung auch an die Hausbank B gesandt wurde? Danach wurde es ausbezahlt.
Und wenn wir den Rückzahlungsbrief nicht unterzeichnen? Der Grund für die Ermittlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist in Ihrem Falle unbestritten. Die einzige Fragestellung dabei ist, ob das Vorgehen der Banken letztendlich zu einem Erlass der ursprünglich gemeldeten Vorfälligkeitsentschädigung geführt hat, weil die Banken die Vorfälligkeitsentschädigung im zweiten Valuta-Zertifikat nicht mehr erwähnen und eine Löschgenehmigung erteilt haben.
Ein Forderungsverzicht nach 397 BGB ist prinzipiell nur durch einen Kaufvertrag möglich. Es kann auch durch implizites Handeln geschehen. In diesem Fall hat sich die Rechtssprechung auch mit den FÃ?llen befasst, in denen der GlÃ?ubiger Schuldtitel etc. zurÃ?ckgibt ohne gleichzeitig die Forderungen ausdrÃ?cklich durchzusetzen.
In diesem Fall konzentriert sich die Gesetzgebung auf die Gegebenheiten des Einzelfalls, verlangt aber eindeutig die Anerkennung eines Rechtsgeschäfts, um einen Anspruch geltend machen zu können. Die Löschgenehmigung wurde gegen Einlösung des Valutadatums erwirkt. Die Verwendung der Löschgenehmigung war daher nicht an die Bezahlung des VEs gebunden. Diese Verhaltensweise ist nicht der aktuellen Bankenpraxis entsprechend, da die Freigabe von Sicherheit in der Regel nur gegen Bezahlung der vollen Forderungen, d.h. Valutadaten und Nebenansprüche, erfolgt.
Dies deutet bereits darauf hin, dass die Hausbank den Anspruch nicht mehr durchsetzt. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die Banken die CE bereits gelistet hatten und damit nachgewiesen haben, dass sie im Zuge der Rücknahme auch die Zahlung der CE verlangen. Dies deutet auch darauf hin, dass die Banken das Zahlungsmoral im zweiten Brief nur korrigieren wollten, es aber in Bezug auf die CE auf dem gleichen Niveau lassen wollten.
Letztendlich deutet vieles darauf hin, dass die Hausbank nicht darauf verzichtet hat. Weil es nicht klar ist, aus welchem Grunde dies geschehen soll, wenn in dem Brief vorher auf das CE verwiesen wurde. Letztendlich wird ein Richter dieses Vorgehen als einen fahrlässigen Fehler ansehen, der nicht auf den Inhalt einer Verzichtserklärung zurückgeführt werden kann.
Mit anderen Worten, aus einem Irrtum der Banken kann kein Nutzen erwachsen. Wir sollten jedoch den Eindruck gewinnen, dass die Sache abgeschlossen ist und die Banken auf die CE verzichten. Dies könnte der Ausgangspunkt für einen Ausgleich sein, da die BayernLB auch unter den gegebenen Umständen kein erhöhtes Rechtsstreitinteresse hat.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes kann eine Hausbank in ihrer Preisliste keine Gebühr für die Vergabe einer Kündigungsermächtigung für Grundpfandrechte festlegen. Eine Kündigungsermächtigung ist keine Leistung der BayernLB an den Darlehensnehmer, sondern erfüllt seine eigene Pflicht nach § 1144 BGB. Prinzipiell muss die Hausbank auch die Verwaltungskosten für die Kreditbearbeitung aus den im Darlehensvertrag festgelegten Zinsen - bzw. einer allgemeinen Abwicklungsgebühr - erstatten.
Lieber Kollege Monsieur Michel, zunächst einmal danken wir Ihnen für Ihre Beurteilung des Sachverhalts der Vorfälligkeitsentschädigung. Wichtig ist in diesem Kontext jedoch die Fragestellung, welche Folgen es haben könnte, wenn wir den Brief "Vorzeitige Darlehensrückzahlung" (Inhalt in der Umfrage beschrieben) danach nicht unterschreiben. Kann eine Stornierung wirklich erfolgen oder könnte die Hausbank die kausalen Kreditraten auszahlen?
Das Pfandrecht an Grundstücken sollte der Hausbank nicht mehr zustehen. Es wird davon ausgegangen, dass sich Ihre Aussage zur Gewährung einer Widerrufserlaubnis auf die in Rechnung gestellten Gebühren von 248,22 Euro oder? Dabei erhebt die Hausbank eine Bearbeitungspauschale von ? 100,00. Lieber Frager, eine Stornierung kommt nicht in Frage, da die Genehmigung zur Stornierung nicht unter der Bedingung erteilt wurde, dass die CE bezahlt wurde.
Falls Sie den Brief nicht unterschreiben, wird die Hausbank Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Es besteht kein vertragliches Kreditverhältnis mehr mit der Hausbank, aber die Hausbank hat eine Klage gegen Sie.