Besteuerung Rürup Rente

Steuern Rürup-Rente

Zahlungen sind nach der Schritt-für-Schritt-Regelung für den Eintritt in die nachgelagerte Besteuerung steuerpflichtig. Die Rürup-Rente wurde ebenfalls in diese Übergangsregelung einbezogen. Die Steuerbelastung steigt auch für Rürup-Rentner von Jahr zu Jahr. Der Besteuerungsbeginn erfolgt mit Eintritt des Versicherungsfalles und ist derzeit unterschiedlich gestaffelt. Nachversteuert werden die Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen, in diesem Fall die Rürup-Rente.

Steuerberater-Tipp: Steuervorteil Rürup-Rente

Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde eine neue Form der betrieblichen Altersversorgung, die so genannten Rürup-Rente, geschaffen. Ganz anders ist es bei der Rürup-Rente, dass sie nicht nur von den Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann, sondern dass dies nun auch für Selbstständige ohne Einschränkungen möglich ist. Vor allem für Selbstständige wurde die betriebliche Altersversorgung bisher vom Staat vollständig ignoriert und erlebt nun die lange fällige Steuerveranlagung.

Die Rürup-Rente ist aber auch für Mitarbeiter mit einem höheren Gehalt ein Modell zur Nutzung von Steuervorteilen. Die Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem eigentlichen finanziellen Bedarf kann nicht nur gefüllt werden, sondern die Beitragszahlung kann bereits in der Sparphase für Steuerzwecke einbehalten werden. Die Besteuerung der Rente zu einem anderen Zeitpunkt wird auch durch den Steuerzuschuss während der Auszahlung interessanter.

Beispielsweise erlaubt das Renteneinkommensgesetz den steuerlichen Abzug von Versicherungsbeiträgen für die private Altersversorgung bis zu einem Maximalbetrag von EUR 40.000 für Alleinstehende und EUR 40.000 für Ehen. Bis 2025 erhöht sich der steuerabzugsfähige Teil dann um 2 % im Jahr.

Obwohl bei der erstmaligen Auszahlung der Rente im Jahr 2005 noch 50 Prozent der Rente besteuert werden müssen, wird sie ab 2006 bereits mit 52 Prozent besteuert werden müssen, und so weiter. Die Rürup-Rente eröffnet jedoch die Chance, durch den verstärkten Abzugs von Versicherungsprämien wirksam Steuer zu ersparen. Die Steuerentlastung, d.h. der steuerliche Vorsteuerabzug von Versicherungsprämien, reduziert letztendlich die Steuerbelastung. Doch nicht jede Art der persönlichen Vorsorge wird bevorzugt.

Sie muss eine Pensionsversicherung sein - die nur in Form von Monatsrenten für den Rest des Lebens ausbezahlt wird - die erst im Alter von sechzig Jahren ausbezahlt wird. In diesem Fall wird diese Altersversorgung aber beispielsweise nicht auf das Hartz IV Arbeitsentgelt angerechnet und kann während der Sparphase nicht verpfändet werden, d.h. sie ist vor unbefugtem Zutritt geschützt.

Im Todesfall des Beitragszahlers werden die Rentenanwartschaften auf den Ehepartner und dann auf die Anspruchsberechtigten übertragen. Bis 2019 prüft der Gesetzgeber, ob die frühere oder die neue Steuerbehandlung der Versicherungsprämien besser ist.

In diesem Fall wären die Pensionen jedoch später voll zu versteuern. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Bezug einer Rürup-Rente die steuerliche Situation genau anzusehen und gegebenenfalls eine fundierte Privatvorsorge zu formulieren.

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