Amtlicher Handel

Offizieller Handel

Der amtliche Handel: Der amtliche Markt ist eines der von der EU regulierten Marktsegmente an den deutschen Börsen. An den deutschen Börsen ist der amtliche Handel das umsatzstärkste Marktsegment. ("amtlicher Markt") Börsensegment der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere. Mit der Zulassung zum amtlichen Handel werden die höchsten Zulassungsanforderungen an den Emittenten gestellt. Das Börsenlexikon Amtlicher Handel: Hier finden Sie die Erklärung des Börsenbegriffs Amtlicher Handel.

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Bisher war der Freiverkehr (ehemals auch Amtlicher Handel) bis zum 11. September 2007 ein durch das deutsche Börsengesetz geregeltes Teilsegment. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Regulierte Markt mit dem Regulierten Markt verschmolzen und alle in diesen Bereichen befindlichen Titel wurden in das neue Regulierte Marktsegment überführt. Der überwiegende Teil der an den Aktienbörsen gehandelt en Aktien wurde am offiziellen Handelsplatz gehandelt.

Anders als im außerbörslichen und regulierten Handel wurden nur offiziell gelistete Titel aufgenommen. Eine Gesellschaft musste einen Prospekt mit Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung und Geldflussrechnung für einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren einreichen. Die Gesellschaft musste mind. 10.000 Stückaktien ausgeben.

Der Anteil der Aktie musste in der Öffentlichkeit mind. 25 Prozent erreichen (§ 9 Abs. 1 BörsZulV). Die Gesellschaft musste unverzüglich über Sachverhalte mit wesentlichen Preisfolgen informieren (Ad-hoc-Publizität). Nach der Zulassung bestand die Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen und Quartalsberichten für die ersten sechs Monaten eines Geschäftsjahres (§ 3 BörsZulV).

Die erwartete Marktkapitalisierung der neuen Emission musste mind. 1,25 Mio. Euro erreichen (§ 2 BörsZulV). Die Emittentin muss seit drei Jahren als Gesellschaft bestehen und einen Jahresabschluss für drei Wirtschaftsjahre veröffentlicht haben. Antrag auf Zulassung ( 48 BörsZulV): Bewerber waren der Aussteller und ein Begleiter des Emittenten.

Offizieller Handel

Die amtlichen Märkte gehören zu den von der EU geregelten Segmenten an den Wertpapierbörsen in Deutschland. Die Gesellschaften unterstehen vor allem einer strikten Veröffentlichungspflicht. Die Zulassungsvoraussetzung ist unter anderem, dass die Gesellschaft seit wenigstens drei Jahren existiert, dass der erwartete Marktwert der einzulassenden Anteile oder ggf. das Grundkapital der Gesellschaft wenigstens EUR 1,25 Mio. ist.

Der Streubesitz muss mind. 10.000 Stück und der Streubesitz 25 v. H. sein.

Begriffsbestimmung: Amtlicher Markt der Börse| Börselexikon

Das Segment "Amtlicher Handel" ist das größte Börsensegment mit den höchsten Umsätzen an den Wertpapierbörsen in Deutschland. Voraussetzung für die Börsenzulassung ist, dass die Gesellschaft über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage umfassend informiert ist. Gegenüber dem regulierten oder außerbörslichen Handel sind die Zulassungsbedingungen vergleichsweise hoch (nur bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein).

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