Weil die Geldanlage in einzelne Aktien nur etwas für erfahrene Anleger ist, sollten private …
Schuldenabbau ohne Privatinsolvenz
Entschuldung ohne PrivatinsolvenzFrüher stand ich vor einem wahren Riesengebirge voller Schulden.
Privatinsolvenzen verhindern - kompetente Unterstützung Ihrer Schuldenerleichterung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt
Wir können auch ohne Konkursverfahren Ihre Lage erheblich bessern. So können wir sicherstellen, dass Sie innerhalb eines genau festgelegten Zeitraums verschuldungsfrei werden. Eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Kreditgebern ist die beste Möglichkeit. Wir sind ein erfahrener und erfahrener Ansprechpartner, der die erforderlichen Maßnahmen plant, die richtigen Gespräche für Sie führt und so die optimale Problemlösung für Sie sicherstellt.
Einzelschritte zur Vermeidung von Privatinsolvenzen: Die Arbeiten beginnen auch hier mit der Einholung aktueller Forderungslisten von den Kreditgebern, um den genauen Forderungsbetrag zu eruieren. Den genauen geschuldeten Betrag teilen wir dem Kunden mit. Ausgehend von den individuellen finanziellen Verhältnissen wird eine genau auf den Kunden zugeschnittene Abrechnung erstellt.
Der Ratenbetrag oder die einmalige Zahlung wird natürlich mit dem Kunden individuell vereinbart. Zunächst wird mit den Kreditgebern oder Inkassounternehmen ein Kosten- und Zinsstop für unsere Kunden verhandelt; die Ansprüche werden auf einen exakt festgelegten Wert festgelegt. In einem zweiten Prozessschritt wird die Forderungshöhe verhandelt. Oft gibt es beträchtliche Möglichkeiten - oft verzichtet der Kreditgeber auf bis zu 70% seiner Ansprüche.
Lehnen die Kreditgeber das Abfindungsangebot ab, ist der nächste Arbeitsschritt die Erstellung von kreditorenspezifischen Angeboten, die exakt im rechtlichen Umfeld liegen. Eine außergerichtliche Einigung hat für Sie folgende Vorteile: Das bedeutet, dass das Schuldenportfolio nicht weiter wachsen wird und Sie nicht mehr mit überflüssigen Zinsaufwendungen und Honoraren belastet werden. Mit Ihren Kreditgebern führen wir für Sie Verhandlungen über den Schuldenerlass.
Ein Schuldenabbau von bis zu 70% ist in der Realität möglich! Geldbußen und Geldbußen, für die es ansonsten keine Restschuldbefreiung gibt und die der Kunde stets in voller Höhe zu zahlen hat, sind ebenfalls verhandelbar; auch hier können Kreditgeber auf kleine Teilbeträge verzichten oder zahlen. Teilzahlungen können über unser Vertrauenskonto abgewickelt werden, d.h. wir führen die Zahlung in Treuhand durch und verteilen die Monatsraten an die Kreditgeber.
Dies erleichtert unseren Kunden den Weg zur Schuldfreiheit. Die Kunden sind nach längstens 6 Jahren frei von Schulden - auch ohne Insolvenz. Eine außergerichtliche Einigung ist ein erforderlicher Vorgang bei der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens. Bei Nichtzustandekommen des Vergleichs werden wir damit die Voraussetzung für ein anschließendes richterliches privates Konkursverfahren geschaffen.
In unsere Gläubigerverhandlungen fließen unsere langjährigen Erfahrungen und unser fundiertes juristisches Fachwissen ein. Vielfach diskutieren wir die Situation mit den Kreditgebern individuell und handeln stur im Sinn einer für Sie vorteilhaften Regelung. Wenn Sondergläubiger wie z. B. Steuerbehörden beteiligt sind, wissen wir ganz konkret, auf welche besonderen Merkmale wir achten müssen.
Selbst wenn Sie nur eine niedrige Quote bieten können, ist der Wunsch nach einem Abgleich nie hoffnungslos. Unsere Sozietät ist seit mehr als fünf Jahren von Kreditgebern in ganz Deutschland ausgezeichnet. Weiterführende Information zum Themenkomplex Privatinsolvenz: