Weil die Geldanlage in einzelne Aktien nur etwas für erfahrene Anleger ist, sollten private …
Kündigung Rürup Versicherung
Stornierung Rürup VersicherungBerufsunfähigkeits- und Rürup-Rente (Basisrente)
Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine der bedeutendsten Versicherungsarten. Weil der rechtliche Rahmen gegen den Ausfall von Arbeitskräften bei Weitem nicht ausreicht. Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auch eine der kostspieligsten Formen der Altersvorsorge. Andererseits führt der Wegfall der eigenen Arbeit ohne angemessene Versorgung oft zu einem völligen wirtschaftlichen Verfall für den Betreffenden und alle, für die er die wirtschaftliche Haftung hat.
Ein Berufsunfähigkeitsschutz stellt sicher, dass der letzte praktizierte Berufsstand in Zukunft aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausübbar ist. Es wird erwartet, dass die Beschränkung von Dauer ist (in der Realität heißt das wahrscheinlich mehr als etwa 6 Monate). Die Versicherung zahlt im Falle eines Versicherungsfalles die vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen. Der Betrag der geplanten Pension soll etwa 70-100% des laufenden Jahresüberschusses ausmachen.
Für viele Anbieter ist der Höchstbetrag prozentual limitiert, weshalb eine Versicherungssumme von 100% nicht immer möglich ist. Das heißt, Sie würden keine Pension erhalten, wenn Sie einen anderen, gleichwertigen Berufsstand ausübten. Entscheidend: Wenn ein solcher Berufsstand besteht, der Versicherungsnehmer aber keine Arbeit gefunden hat, bekommt er trotzdem keine Pension!
Eine BU-Versicherung kann ohne Rürup-Rente nur in sehr geringem Umfang als "sonstiger Vorsorgeaufwand" abzugsfähig sein. Sind alle Krankenkassenbeiträge von den Krankenkassen bezahlt worden, können bis zu 2400 EUR pro Jahr veranschlagt werden. Die Rürup-Rente mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung kann jedoch bis zu einer Summe von jährlich rund 20000 EUR in Anspruch genommen werden.
Vorraussetzung ist, dass der Beitragssatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Beitragshöhe zur Altersversorgung nicht überschreitet. Im Regelfall heißt das nur, dass der Versicherte einen Fragenkatalog auszufüllen hat. Bestimmte Erkrankungen können zu erhöhten Beitragszahlungen oder möglicherweise zur Absage durch die Versicherung führen. Eine Rürup-Rente kann natürlich auch ohne Berufsunfähigkeitsschutz bezogen werden.
Der Betrag der BU-Versicherungsbeiträge richtet sich vor allem nach der angestrebten Monatsrente im Falle eines Versicherungsfalles, dem Eintretensalter und dem Ist-Zustand. Wird die Basisrente von Rürup gekündigt, läuft oft auch die BU-Versicherung aus ( (genauer: wenn der Rürup-Vertrag beitragsfrei ist, weil eine Kündigung nicht möglich ist). In der Regel ist eine neue BU-Versicherung dann kostspieliger oder der Versicherungsnehmer bekommt aus Gesundheitsgründen keinen neuen Versicherungsvertrag mehr.
Durch die Vollabzugsfähigkeit der Beitragszahlungen einer BE-Zusatzversicherung entsteht im Schadenfall eine Steuerschuld für die BE-Rentenzahlungen. Die BU-Rente wird nach dem selben System wie die Rürup-Rente berechnet. Die bei Erwerbsunfähigkeit ermittelten steuerpflichtigen Anteile gelten auch nach der Pensionierung und damit für die Rürup-Rente immer. Tritt beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeit im Jahr 2011 ein, müssen 62% der Pensionszahlungen auf Lebenszeit besteuert werden (siehe letztes Kapitel in: