Rürup Rente im Ausland Beziehen

Ausländische Rürup Pension Zeichnung

Die Rürup-Rente: Kann ich meine Rente im Ausland beziehen? Gibt es die Möglichkeit, staatliche Unterstützung durch die Rürup-Rente, die Basisrente, im Ausland zu erhalten? Ist meine Rente im Ausland oder in Deutschland steuerpflichtig? und die private Rente sowie die Riester-, Rürup- und Betriebsrenten sind beschränkt steuerpflichtig. a) Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und andere (Rürup-Rente).

Rürup-Rente im Ausland erhalten

Das Rürup-Rente (auch Grundrente genannt) wendet sich in erster Linie an Menschen, die in Deutschland nicht der allgemeinen Versicherungsverpflichtung unterworfen sind. Hierzu gehören vor allem Selbständige und Selbständige, aber auch gut verdienende Arbeitnehmer können für das hohe Lebensalter vorzusorgen. Die Rürup-Rente im Ausland ist problemlos möglich. Anders als bei der Riester-Rente erhält der Sparende während der Sparphase keine staatliche Förderung, die im Falle einer Abwanderung erstattet wird.

In Rürup werden nur Steuervergünstigungen eingeräumt, die auch nach der Pensionierung bestehen blieben. Die Rürup-Rente kann als Sonderausgabe bis zu einem Betrag von maximal 22.172 EUR (Alleinstehende) bzw. 44.344 EUR (Verheiratete) pro Jahr abgezogen werden[1] Die Rürup-Rente eröffnet vor allem Hochverdienern die Möglichkeit, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Das Rürup-Rente ist Teil der Grundversorgung für Selbständige und wird wie die gesetzlichen Rentenversicherungen (für Arbeitnehmer) nachversteuert. Das bedeutet, dass während des Erwerbslebens die Rürup-Rente und im höheren Lebensalter das daraus resultierende Renteneinkommen zu versteuern ist. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei Rürup keine staatliche Förderung, sondern nur "Steuervorteile".

Nach dem Einkommensteuergesetz ( 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG)[2] verbleibt dieser besondere Ausgabenabzug auch im höheren Lebensalter, sofern die Beiträge an ein in der EU/EWR ansässiges Versichererunternehmen ausgezahlt wurden und die Gesellschaft berechtigt ist, in Deutschland Geschäfte zu tätigen. Bei ausländischen Rentnern ist nur die Frage, in welchem Staat die Rürup-Rente zu versteuern ist.

Ausländische Pensionäre können im In- und Ausland steuerpflichtig sein. Für die steuerliche Beurteilung ist ausschlaggebend, ob das Empfängerland ein DBA mit Deutschland abgeschlossen hat. In den USA lebende Pensionäre werden in ihrem Heimatland unmittelbar besteuert (sog. Wohnsitzprinzip). Allerdings können die Abkommen zur Doppelbesteuerung von Staat zu Staat sehr unterschiedlich sein, so dass je nach Bestimmungsland auch ein Teil der Rente in Deutschland besteuert werden muss.

Bleibt ein Pensionär in Deutschland, wird die Rente in Deutschland besteuert.

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