Rürup für Angestellte

Der Rürup für Mitarbeiter

Die Rürup-Rente lohnt sich für die Mitarbeiter? Sie ist nach dem Ökonomen Hans-Adalbert Rürup benannt. Die Riester-Rente kann von Selbständigen nicht in Anspruch genommen werden, aber die Arbeitnehmer können die Rürup-Rente sehr wohl in Anspruch nehmen. Aber auch Angestellte oder Beamte können die Rürup-Rente nutzen. Grundrente, Rürup-Rente, Grundrente oder Rürup-Rente.

Proportionale Versteuerung in der Auszahlungsphase

Die Rürup-Rente kommt nicht nur den Selbständigen zugute, denn auch Arbeitnehmer, die in die gesetzlichen Rentenversicherungen eingezahlt werden, können von Steuervorteilen Gebrauch machen. In der Einkommenssteuererklärung können die Beträge für die gesetzlichen Rentenversicherungen und für die Rürup-Rente unter "Vorsorgeaufwand" ausgewiesen werden und mindern das zu versteuernde Ergebnis. Der Doppelbetrag bezieht sich auf Ehegatten, die für steuerliche Zwecke gemeinschaftlich veranlagt werden.

Dieser Betrag ist an den maximalen Beitrag für die Knappschaft gebunden und steigt bei Anhebung der Einkommensgrenze für die gesetzlichen Rentenversicherungen selbsttätig an. Der Beitrag für die Rürup- und die gesetzlichen Renten sind pro rata temporis abzugsfähig. Dabei wird der Arbeitgeberbeitrag für die gesetzlich vorgeschriebene Altersversorgung einbehalten. In der Sparphase bauen Sie mit Ihren Einzahlungen Vermögen auf, das später (in der Auszahlungsphase) für eine Lebensrente verwendet wird.

Wenn Sie Ihre Lebensrente erhalten, ist sie pro rata mit Ihrem individuellen Satz steuerpflichtig.

Pension für Mitarbeiter?

Bei der staatlichen Rürup-Rente handelt es sich um eine vom Wirtschaftswissenschaftler und Namensvetter Bert Rürup entwickelte Privatrente. Von den Steuervergünstigungen sind vor allem Selbständige und Selbständige betroffen. Es gibt aber auch die Rürup-Rente für Mitarbeiter. Derselbe Steuervorteil besteht für sie wie für Selbständige und Selbständige. Die Rürup-Rente wird jährlich um zwei Prozentpunkte erhöht.

Vor Inanspruchnahme der Rürup-Rente muss jedoch berücksichtigt werden, dass vom maximalen steuerabzugsfähigen Anteil (aktueller Satz zur Pensionsversicherung ) ein Abzug von 19,9 % vorgenommen wird. Hat also ein einzelner Mitarbeiter eine Rürup-Rente mit einem maximalen Jahresbeitrag von 20.000 EUR (verheirateter Mitarbeiter 40.000 EUR) vereinbart, fliesst diese vollständig in den Rürup-Vertrag ein.

Allerdings werden 19,9 % vor Steuerabzugsfähigkeit in Abzug gebracht, woraufhin der entsprechende Steuersatz (68 % im Jahr 2009 ) für die Steuermeldung errechnet wird. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter, der 60.000 EUR pro Jahr erwirtschaftet, bezahlt 19,9 % seines Bruttoverdienstes in den gesetzlichen Fonds, also 11.940 EUR. Diesen Teil des Betrages rechnet er von den 20.000 EUR ab, die er von Rürup als Sonderausgabe abziehen kann.

Die restlichen 8060 EUR werden der Rürup-Rente gutgeschrieben. Davon kann er derzeit nur 68% verkaufen, also nur 5480 EUR. In diesem Zusammenhang sollten die Arbeitnehmer vor Vertragsabschluss überprüfen, ob sich der vom Gesetzgeber angebotene Steuervorteil für sie auszahlen wird. Eine Rürup-Rente wird als Lebensrente angesehen und kann wie die gesetzlichen Rentenversicherungen nur in Monatsbeträgen ausgezahlt werden, längstens ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres.

Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass die im Pensionsalter gesparten Beträge ausschliesslich für die Altersversorgung und nicht für andere Aufgaben eingesetzt werden.

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