Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
Riester Maximalbeitrag
Höchstprämie RiesterRiesterrente - am besten kommissionsfrei
Die Pensionierung der Zusatzrente ist in den letzten Jahren immer mehr flexibel geworden und schließt nun auch die sogenannten Wohnrenten ein. Bei Rentenantritt können 30% des gesamten Kapitals ohne Subvention ausbezahlt werden. Dieser Rückzug ist ebenso wie künftige Pensionen grundsätzlich vollständig zu versteuern. Zusätzlich reduziert der Bezug von 30% zu Anfang der Pension natürlich auch die Monatsrente, die auf Lebenszeit ausbezahlt wird.
Der Restbetrag wird in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet. Grundsätzlich trifft dies auf Versicherungen und Fonds-Sparpläne zu, auch wenn der Ruhestand hier anders gehandhabt wird. Dies ist auch eine der grössten Kritiken an den Fondssparplänen: Ein grosser Teil des Vermögens muss zu Beginn der Pensionierung auf eine Lebensversicherung übertragen werden, um eine lebenslängliche Altersrente ab dem Alter von 1985 zu garantierte.
Nach Ansicht verschiedener Fachleute werden dadurch die Vergünstigungen der Fonds-Sparpläne deutlich zunichte gemacht. Deshalb raten wir Ihnen, sich von Beginn an auf Versicherungen zu verlassen. Der bisher vereinnahmte Riester-Zuschuss wird in der Pensionsphase versteuert - dies wird als Downstream-Besteuerung bezeichnet. Auch bei überbezahlten Riester-Verträgen. Die Eigentümer von Riester-Policen müssen die Abgeltungssteuer nicht befürchten.
Riester-Fondssparpläne werden bei Austritt ebenfalls mit dem individuellen Satz versteuert. Allerdings haben die Anleger auch keinen Einfluß auf die Finanzanlage, da Riester-Fondssparpläne immer gemanagte Finanzanlagen enthalten, um die Prämiengarantie zu garantieren. Pensionäre, die in der GKV obligatorisch versichert sind, müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Riester-Rente abführen.
Privatvorsorge mit staatlicher Förderung
Eine Riesterrente - was ist das? In Deutschland wurden bereits über 16 Mio. Riester-Verträge geschlossen. Bei der Riesterrente handelt es sich um eine freiwillig und unentgeltlich gewährte Zusatzrente, die der Bund mit Zuschüssen für Sparrts und deren Kindern sowie mit Steuervergünstigungen ausstattet. Wer in der gesetzlich vorgeschriebenen Altersvorsorge obligatorisch versichert ist, kann mit der Riesterrente auch eine Privatrente abschließen.
Ein Riester-Sparer kann seine Prämien zu jeder Zeit ändern - oder gar ganz auszusetzen. Die Riester-Rente ist in erster Linie als Zusatzmodul zur staatlichen Altersvorsorge vorgesehen. Die Riester-Sparer können selbst bestimmen, wie hoch ihre Prämien für den Riester-Vertrag sein sollen. Für die volle Auszahlung der Riester-Zulagen ist jedoch ein Eigenanteil von mindestens 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres zu zahlen.
Ein Grundbetrag von 60 EUR muss jedoch zumindest einmal im Jahr in den Riester-Vertrag einbezahlt werden. Ein Riester kann entweder auf einer Pensionsversicherung beruhen oder als Fondsvertrag geschlossen werden. Mit der Pensionsreform des früheren Arbeits- und Sozialministers Walter Riester im Jahr 2001 wurde die staatliche Altersversorgung um eine weitere Privatrente, die so genannten Riester-Rente, ergänzt.
Der Zuschuss setzt sich aus einem Riester-Grundbetrag von 154 EUR pro Jahr und einem Kindergeld von 185 EUR pro Jahr zusammen. Der Zuschuss für jedes ab 2008 geborene Baby beläuft sich auf 300 EUR im Jahr. In der Einkommenssteuererklärung können Spenden bis zu 2.100 EUR als Sonderausgaben in Anspruch genommen werden.
Wer die erforderlichen Minimalbeiträge zahlt, bekommt vollständige Unterstützung vom Staat. Sie sind vom Privateinkommen abhaengig und betragen vier Prozentpunkte des Einkommens des Vorjahres, also mind. 60 EUR pro Jahr, jedoch max. 2.100 EUR (inkl. Zulagen). Anlagefonds werden sowohl unmittelbar als auch mittelbar im Zuge der Riester-Rente unterstützt, beispielsweise durch eine anlageorientierte Altersvorsorge.
Der Vorteil der Riester-Rente mit Anlagefonds gegenüber anderen Riester-Produkten ist groß: Die Anleger profitieren von den Fondsvorteilen wie Insolvenzsicherung und den Möglichkeiten von Preiserhöhungen. Bei der Riester-Rente werden die Einzahlungen einschließlich der Boni auch zu Anfang der Ausschüttungsphase mitgarantiert. Darüber hinaus sind Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus Riester-Sparfonds nicht quellensteuerpflichtig.
Bei einem Riester-Vertrag in der Lebens-/Rentenversicherung oder im Fonds-Sparplan werden in der Regel Kommissionen und andere Anschaffungskosten von den über fünf Jahre gezahlten Prämien in Abzug gebracht (sog. "Zillmerisierung"). Beginnt der Riester-Sparer beispielsweise mit der maximalen Monatsprämie von 175 EUR (2.100 EUR p.a.), betragen die extrapolierten Anschaffungs- und Verkaufskosten in den ersten 5 Jahren 3.485 EUR bei einer unterstellten Vertragsdauer von 30 Jahren.
Von den Prämien werden die Anschaffungs- und Distributionskosten von 5,5 % in fünf jährlichen Raten in Abzug gebracht (sog. "Zillmerisierung"), so dass das Kapital für den Riester-Retter nicht zur Einlage bereitsteht! Wenn der Sparende jedoch zunächst mit dem minimalen Beitrag von 5 EUR pro Kalendermonat (60 EUR p. a.) anfängt, werden in den ersten 5 Jahren nur 108 EUR an Anschaffungs- und Distributionskosten berechnet.
Wie bei einem regelmässigen Fondserwerb unterliegen diese Beträge dem entsprechenden Aufschlag am Tag der Auszahlung.