Rentenversicherung Leistungen

Leistungen der Rentenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind unterschiedlich. Im Sozialgesetzbuch VI ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) geregelt. Gesetzliche Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grafik zeigt, wer Anspruch auf Rentenversicherungsleistungen hat und wie diese finanziert werden. Für stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen leisten Sie eine Zuzahlung.

Pensionen - nicht nur im Rentenalter

Früher wurden durch die deutsche Geschichtsschreibung und die in Deutschland bestehenden Sozialprinzipien spezielle Rentenformen geschaffen. Zum Beispiel gibt es (noch) die Alterspension für die Frau, für langjährige unter Tage tätige Bergarbeiter und für Menschen mit Behinderungen. Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die derzeit geltenden Pensionsarten.

Fünf Jahre Versicherung reichen aus, um die so genannten Standard-Altersrenten zu erhalten. Für Langzeitversicherte gibt es eine Alterspension und für besonders langfristig Versichere eine Alterspension. Sie können daher früher in den Ruhestand gehen, wenn Sie einen Invaliditätsgrad von mind. 50 haben. Haben Sie die Wartefrist von 25 Jahren mit dauerhafter Untertagearbeit ab dem vollendeten sechzigsten Geburtstag vollendet, haben Sie Anrecht auf diese Alterspension.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Ausfall eines Verwandten unterstützt. Wenn Sie aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit nicht mehr oder nur noch auf Stundenbasis tätig sein können, kann eine Invalidenrente dazu beitragen, die finanziellen Verluste aufzufangen. Nichtsdestotrotz gibt es Pensionäre mit kleinen Pensionen, die keinen Sozialhilfeanspruch haben - vielleicht auch Sie.

Übersicht über die Leistungen der Rentenversicherung

Zum gesetzlichen Leistungsumfang der Rentenversicherung gehören die Auszahlung von Alters-, Invaliden-, Witwen-, Witwen- und Waisenrente, die Gesundheitsvorsorge für Pensionäre, die Umsetzung von Rehabilitierungsmaßnahmen sowie die Betreuung und Aufklärung von Versicherten und Unternehmen. Krankenhaus des Klinikverbandes der Rentenversicherung Nord-Bayern in Bischofsgrün. In der Rentenversicherung sind auch medizinische Behandlungen für behinderte oder von Behinderung betroffene Personen versichert, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu bewahren.

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen die: Auszahlung der Altersrente, Auszahlung von Erwerbsminderungsrenten (Invalidenrente), Auszahlung von Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwen- und Waisenrenten), Auszahlung von Subventionen an die Rentnerkrankenkasse (KVdR), Beratungen und Informationen für die Versicherten und Unternehmen. Bei der Auszahlung von Ruhegehältern sind bestimmte Altersbeschränkungen einzuhalten.

Darüber hinaus sind die Renten versicherungspflichtig und unterliegen persönlichen Bedingungen. Versicherte Renten werden prinzipiell bewilligt, wenn die für die betreffende Pension geforderte Wartefrist abgelaufen ist. Die Pension muss ebenfalls angemeldet werden. Die Wartefrist ist die Mindestdauer, zu der Sie gehören müssen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können (Mindestversicherungszeit).

Berücksichtigt man die Altersbeschränkungen in der Rentenversicherung, dann seit 1916 in der Arbeiterrente und bereits seit 1912 in der Angestelltenrente, so stellt im Grunde genommen das sechzigste Lebensjahr die für alle geltende Standardaltersbeschränkung dar. Für die Jahrgänge 1947 und später erhöht sich das ordentliche Rentenalter von Jahr zu Jahr um einen weiteren Tag.

Die 1958 Jahrgänge haben dann ein Rentenalter von 66 Jahren. Darüber hinaus gibt es die Option, unter gewissen Bedingungen eine vorzeitige Altersrente zu erhalten; dies trifft auf die Schwerbehinderten (ebenfalls stufenweise von 60 auf 62 Jahre) und die sogenannten Langzeitversicherten (63 Jahre) zu. Vorruhestandsleistungen für Damen (ab 60 Jahren) und für Erwerbslose und nach der Teilpensionierung ( "ab 63 Jahren") wurden ab 2012 gestrichen.

Im Falle einer Frühpensionierung werden die Pensionen durch Abzüge (einschließlich detaillierter Beträge, Aufteilung und Rentenentwicklung ) ermäßigt. Die Pensionsabzüge (versicherungsmathematisch neutraler Abzug) gelten für die ganze Laufzeit der Rente und nicht nur für den Zeitraum bis zum Eintritt der regulären Altersgrenze. Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - oder vor 2001 die Rente wegen Berufsunfähigkeit - steht seit dem Start der Rentenversicherung im Mittelpunkt der Aufgaben des GRV.

Invalidenrenten, die in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt werden, können in Voll- oder Teilinvalidenrenten unterteilt werden (siehe Invalidenrenten). Wenn Sie nur weniger als sechs Arbeitsstunden pro Tag (mindestens aber drei Stunden) arbeiten können, erhalten Sie eine Teilinvalidenrente. Beträgt die Restdienstzeit weniger als drei Arbeitsstunden, wird eine Vollinvalidenrente zuerkannt.

Ermäßigungen gelten auch für den Erhalt von Invalidenrenten, wenn diese vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres einbezahlt werden. Die Invalidenrente wird bei Erreichung der regulären Altersgrenze in eine reguläre Altersrente umgewandelt, deren Auszahlungsbetrag zumindest dem bisherigen Wert entsprich. Für Rentner ab 65 Jahren wird nicht zwischen Altersrente und Erwerbsminderungsrente differenziert.

Pensionen aufgrund eingeschränkter Ertragskraft sind von großer gesellschaftspolitischer Wichtigkeit - zumal es auf dem Privatversicherungsmarkt kaum ein realistisches Angebot für dieses Wagnis gibt. Der hohen gesellschaftspolitischen Aktualität wird auch dadurch Rechnung getragen, dass Arbeitnehmer aus Berufen wie Bergleuten, Bau- oder Holzberufen einen besonders hohen Anteil an Invaliditätsrenten haben, während diejenigen in Organisations-, Verwaltungs- und Verwaltungsberufen weniger betroffen sind.

Als Ursache für die Minderung der Erwerbsfähigkeit gewinnen allerdings zunehmend die psychischen Krankheiten an Gewicht. Bei der Beantragung einer Invalidenrente überprüft der GRV zunächst, ob eine Rehabilitierung nicht möglich ist. Invaliditätsrenten und Rehabilitationsleistungen hängen unmittelbar damit zusammen. Grundsätzlich geht es darum, Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder von eingeschränkter Erwerbsfähigkeit bedrohten Versicherten medizinisch zu behandeln, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu bewahren.

Diese basiert auf dem Prinzip der "Rehabilitation vor der Pensionierung", da es für die Versicherten gesellschaftlich besser und für die Versicherten oder die Wirtschaft billiger ist, wenn möglich die Erwerbstätigkeit wiederherzustellen, anstatt eine dauerhafte Altersrente zu zahlt. Die Hinterbliebenenrente wird auch als Sterbegeld oder Sterbegeld genannt. Eine Hinterbliebenenrente findet sich bereits in den Anfängen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersvorsorge zu Beginn des vergangenen Jahrtausends.

Die Grundidee der Todesfallrente besteht darin, den Unterhaltsberechtigten, zu denen der Betroffene gezwungen war, eine halbe Waisenrente zu zahlen, wenn ein unterhaltsberechtigter Familienangehöriger noch bis zum Alter von achtzehn Jahren (unter Sonderbedingungen bis zum Alter von siebenundzwanzig Jahren) aufrechterhalten wird. Die große Witwen-/Witwerrente wird mit 55 und 60 vom Hundert des Rentenanspruchs des Erblassers ermittelt.

Ein Leistungsbereich der GRV ist die Teilnahme an der Rentenversicherung (KVdR). Pensionäre haben in der GKV die selben Sachleistungsansprüche wie aktive Krankenversicherte (natürlich nicht auf Geldleistungen bei Krankheit). Die Beitragssätze im SVdR entsprechen den Beitragssätzen zur Krankenkasse einschließlich der Sonderbeiträge.

Der Beitragsbetrag wird zur Haelfte vom GRV (KVdR-Zuschuss) uebernommen, die andere Haelfte ist von den Rentnern selbst zu zahlen und wird vom GRV selbst an den SV verrechnet. Die Rentner müssen - wie alle in der GKV Versichert - seit 2005 einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten der Pension zahlen.

Bei der Auszahlung der Rente werden nur die Nettopensionen nach Abzugsfähigkeit der einzelnen Kassen- und Pflegekassenbeiträge ausbezahlt. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, betriebliche Altersversorgung, Beamtenrenten und Pensionen aus bäuerlicher Altersvorsorge unterliegen zusätzlich den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Allerdings sind die eigentlichen Kosten der Rentnerkrankenkassen nur zum Teil durch Zuschüsse zum PKV erstattet.

Die jüngeren Versicherten leisten - im Rahmen des Solidaritätsausgleichs in der GKV - mit ihren Leistungen einen wesentlichen Beitrag zur Abdeckung der unverhältnismäßig großen medizinischen Kosten im höheren Lebensalter.

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