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Regelinsolvenz
RegelinsolvenzAn dieser Stelle möchten wir Sie über die regelmäßige Insolvenz und die Besonderheiten gegenüber einer Konsumenteninsolvenz aufklären. Weil die beiden Vorgehensweisen ähnlich sind, sollten Sie dann unsere ausführlichen Hinweise zur privaten Insolvenz nachlesen. Sie erhalten so ein vollständiges Abbild der regulären Insolvenz. Außerdem werden wir Sie darüber unterrichten, welches Konkursverfahren für Sie geeignet ist.
Wie sieht eine reguläre Insolvenz aus? Regelmäßige Insolvenz ist das generelle Konkursverfahren nach deutschem Recht und wird im Volksmund - noch - als Insolvenz bezeichne. Wenn es sich bei dem Zahlungspflichtigen um eine physische Personen handeln sollte, besteht das Hauptziel darin, seine Solvenz wieder herzustellen und ihn von seinen Forderungen zu entbinden (nach drei, fünf oder sechs Jahren).
Die andere Möglichkeit ist die beauftragte Tätigkeit des Betriebes oder die so genannte verlagerte Umstrukturierung, d.h. der Verkauf von Unternehmensteilen an eine neue juristische Person (z.B. Gesellschaft oder UG). Für wen ist ein regulärer Insolvenzantrag möglich? Ein reguläres Insolvenzverfahren kann von selbstständigen Gläubigern eröffnet werden. Hierzu zählen sowohl Selbstständige, wie z. B. Einzelkaufleute und freie Mitarbeiter, als auch Mehrheitsaktionäre von Unternehmen, die gleichzeitig Vorstände sind.
Unter diese Insolvenzform fällt auch der frühere Selbstständige, wenn er bei mehr als 19 Gläubigern verschuldet ist oder noch Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis hat, z.B. aus Löhnen, Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen. Zur Regelinsolvenz gehören natürlich auch die klassische Unternehmensinsolvenz von Rechtspersonen, d.h. von Gesellschaften wie z. B. GbR (BGB Gesellschaft), AG, UG sowie den "quasi-legalen" Personen, die Personenhandelsgesellschaften sind, also GbR (BGB Gesellschaft), OHG u. Kg.
Privatpersonen und Freiberufler mit überschaubarem finanziellen Umfeld können jedoch einen Insolvenzantrag einreichen. Sie können sich durch einen weiteren Rest-Schuldenerlass (RSB) von ihren Verbindlichkeiten erlösen. Um zwischen regulärer und Verbraucher-Insolvenz zu unterscheiden, gibt es hier eine Grafik! Worin bestehen die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen regulärer und privater Insolvenz? Grundsätzlich ist die Konsumenteninsolvenz die einfachere und bequemere Form der regulären Insolvenz.
Für die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist es unerlässlich, einen Vergleich mit den Kreditgebern anzustreben. Im Falle einer regulären Insolvenz ist dies nicht erforderlich, so dass ein Antrag auf Insolvenz unverzüglich eingereicht werden kann.