Bausparvertrag Wohnungsbauprämie

Baudienstleistungsvertrag Wohnungsbauprämie

Die Bausparer können regelmäßig Geld vom Staat erhalten: Wohnbauprämie (WoP). Der Wohnungsbaupreis macht das Bausparen attraktiv. Bei der Wohnbauförderung handelt es sich um eine staatliche Förderung des privaten Wohnungsbaus. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Bauherren mit einer Wohnungsbauprämie.

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Durch die staatliche Wohnbauförderung kommen Sie rascher in die eigenen vier WÃ?nde. Gute Neuigkeiten - aber jetzt wollen Sie wissen, wie viel Wohnungsbauprämie Sie sich für Ihren privaten Bausparvertrag absichern können, oder? Bei uns ist der Weg zur Wohnungsbauprämie (WoP) ganz einfach: Sie bekommen Ihren Lebenslauf zu Beginn eines jeden Jahres mit Ihrem jährlichen Kontoauszug und den zugehörigen Urkunden.

Die Prämien werden elektronisch beantragt. Das Bewerbungsformular muss komplett ausgefüllt und an uns zurückgeschickt werden. Die Steuerbehörde entscheidet über die Vergabe der Wohnungsbauprämie nach der Zweijahresfrist. Die Frist, in der Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, ist zwei Jahre nachträglich. Wichtig: Wenn Ihr Wohnungsbauprämienantrag bewilligt wird, ist er permanent an eine Wohnnutzung des Sparkapitals gekoppelt, d.h. die Prämien dürfen nur für Baumaßnahmen genutzt werden.

Wohnbauförderung - was ist das? Der Wohnungsbauprämie ist eine der wichtigsten öffentlichen Subventionen für die Investitionsgüter. Sie ist neben der Mitarbeitersparzulage und dem Wohn-Riester eine dritte sinnvolle Option für die öffentliche Bausparförderung. Der Wohngeldzuschuss wurde 1952 ins Leben gerufen, um Arbeitern mit niedrigem Lohnniveau die Chance zur Kapitalbildung und zum Wohnungseigentumserwerb zu geben.

Wer die nachfolgenden Bedingungen erfüllte, kann von der Wohnungsbauprämie profitieren: Wem steht eine Wohnungsbauprämie zu? Die Wohnungsbauprämie steht prinzipiell jedem, der seinen festen Wohnort in Deutschland hat, ab einem Alter von 15 Jahren zu. Das Aufgeld wird auf Bauspareinlagen aus Bausparverträgen gezahlt. Der steuerpflichtige Gewinn darf 25.600 EUR pro Jahr für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete nicht überschreiten.

Pro Kopf und Jahr werden höchstens 512 EUR mit 8,8 Prozentpunkten finanziert. Der Höchstbetrag der Wohnungsbauprämie liegt bei 45 EUR pro Kopf. Grundvoraussetzung ist eine Ersparnis von mind. 50? im Jahr. Der geförderte Bausparvertrag muss für Wohnzwecke genutzt werden. Der Tip: Wer Vermögensbildungsleistungen (vL) erhält, aber die Einkommensgrenze für die Vergabe der Mitarbeitersparzulage (ASZ) übersteigt, kann die Wohnungsbauprämie (WoP) für die vL beantrag.

Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie bei einem Zins von 0,1% für 45 EUR jährlich 45.000 EUR investieren müssen? Für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie dürfen Einzelpersonen höchstens 25.600 EUR und Ehegatten 51.200 EUR steuerpflichtiges Einkommen haben.

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