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Rentenversicherung Steuer
PensionsversicherungssteuerFür Leistungen. - Eine Risikolebensversicherung mit Einmalprämie gilt steuerlich nicht als Mietvertrag.
Interessantes über Renten- und Lebensversicherungsverträge
Es ist dann vernünftiger, das ganze Kapital in die Rentenversicherung zu investieren und den Alterungsprozess zu bewältigen. Es gibt eine Reihe von Dingen, die aus steuerlicher Perspektive zu erwägen sind. Beitragszahlungen an Renten- und Lebensversicherungspolicen können als Pensionsaufwand von der Steuer einbehalten werden. Pensionsversicherungen mit und ohne Kapitaloption und eine Lebensversicherung müssen eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben.
Vereinfacht gesagt heißt das Recht auf Kapitalwahl, dass der Versicherungsnehmer nach dem Auslaufen der Privatrente selbst bestimmen kann, ob das angesammelte Einkommen ausbezahlt wird. Kann man Renten- und Lebensversicherungen einfordern? Beitragszahlungen gelten für steuerliche Zwecke als Pensionsaufwand und können beim Steueramt einbezahlt werden. Zudem können die seit 2004 geleisteten Beitragszahlungen nur noch bis zu 88% betragen.
Im Falle von Pensionsversicherungen ohne Kapitaloption sind es gar 100%. Die Gesamthöhe der Pensionsaufwendungen ist prinzipiell limitiert und für Nichtfachleute nur sehr schwierig kalkulierbar. Schlimme Nachricht für diejenigen, die eine Rentenversicherung mit fondsgebundener Versicherung haben. Nicht weil sie einen für sich in Anspruch nehmen, sondern nur aus steuerlicher Perspektive. Die fondsgebundenen Pensionsversicherungen können unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht von der Steuer einbehalten werden.
Daher können Beitragszahlungen nicht als Sonderaufwand in der Position "Vorsorgeaufwand" ausgewiesen werden. Bei fondsgebundener Lebensversicherung ist die Situation anders. Bei der Riester-Rente oder der Basisrente sind die geleisteten Beitragszahlungen nachzuweisen. In der Riester-Rente werden Auszahlungen bis zu 2.100 innerhalb eines Kalenderjahres als Sonderaufwendungen steuerrechtlich mitberücksichtigt. Kalkulieren Sie jetzt Ihre Steuerrückerstattung!
Steuer: Steuern: Was Sie für Ihre Privatrente bezahlen
Mehr und mehr Konsumenten wollen sich mit der Privatvorsorge gegen Vermögensschäden im hohen Lebensalter schützen. Mehr als 16 Mio. Menschen haben bereits eine Riester-Rente bezogen (Stand 2017). Jeder, der sich mit der Privatvorsorge befasst, sollte sich auch mit dem Steuerproblem beschäftigen. Beispielsweise wird ein Teil der geleisteten Beitragszahlungen als Sonderaufwand in der Einkommensteuererklärung erfasst.
Dafür müssen die Pensionszahlungen jedoch mit dem gesamten Personalsteuersatz besteuert werden. Die Steuer hat daher einen negativen Einfluss auf die Höhe der Rente, die beim Abschluß einer Privatrente immer berücksichtigt werden muß. Was mit der Steuerpolitik geschieht, ist vor allem davon abhängig, ob es sich um eine subventionierte oder ungedeckte Altersversorgung handele.
Derjenige, der eine Riester-Rente bezieht, wird wohl zuerst an die staatliche Beihilfe denken. Darüber hinaus ist es auch eine steuerbegünstigte Pensionskasse. Steueranreize sind besonders für Alleinstehende mit hohem Verdienst attraktiv, da sie weniger von den Zuschüssen erhalten. Beitragszahlungen zur Riester-Rente können als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung beansprucht werden.
Der Höchstbetrag beträgt 2.100 EUR pro Jahr. Sind die Abgaben in der Steuermeldung angegeben, nimmt das Steueramt eine so genannte günstige Steuerveranlagung vor. Liegt die Steuerrückerstattung über der Bonuszahlung, wird die Differenzbeträge zurückerstattet. Auszahlungen aus einer Riester-Rente sind in anderen Angaben enthalten und müssen daher in voller Höhe besteuert werden.
Die Höhe der tatsächlichen Steuerbelastung richtet sich immer nach dem gesamten Einkommen des Steuerzahlers. Mit dementsprechend hohem Zusatzeinkommen muss mit einer Steuerquote von 30 Prozentpunkten oder mehr gerechnet werden. In der Regel ist der Personalsteuersatz im höheren Lebensalter geringer als im Erwerbsleben. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die steuerlichen Anreize für die Riester-Rente immer als Steuerstundung und nicht als Schenkung des Bundes betrachtet werden.
Die Steuerabgrenzung kann bei längerer Laufzeit auch einen interessanten Zinseszins-Effekt haben. Auch aus dem Verhältnis der Staatszuschüsse zu den Riester-Prämien resultieren Zins und Zinseszins. Dabei sind nur die vereinnahmten Freibeträge und Steuervergünstigungen zurückzuzahlen. Der durch die steuerlichen Vorteile generierte Zins wird in voller Höhe beibehalten.
Der Ankauf von selbst genutzten Wohnungen wird bei Wohnen durch den Staat subventioniert. Diese unterliegt wie die anderen Riester-Verträge auch der Nachversteuerung. Eine Rente im herkömmlichen Sinne zahlt der Wohnungsriester jedoch nicht. Deshalb unterscheidet sich die Steuerbelastung von den Klassikern der Riester-Produkte. Während der Sparphase wird dieser mit einem jährlichen Zinssatz von 2 Prozentpunkten unterlegt.
Die Steuergutschrift bei Eintritt in den Ruhestand errechnet sich dann aus der Höhe des Zuschusses und der Zinsen. Das Wohnförderungskonto wird ab dem Zeitpunkt der Pensionierung bis zum Alter von mindestens 80 Jahren mit dem individuellen Satz versteuert. Wahlweise kann die fällige Steuer auch in einer einzigen Höhe bei Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden. Dabei wird ein Rabatt von 30% auf die Steuerbelastung eingeräumt.
Selbständige und freie Mitarbeiter können von der Riester-Rente nicht leben. Aus diesem Grund wurde 2005 die Rürup-Rente als weitere staatliche Rentenversicherung aufgesetzt. In diesem Fall erhält der Sparende keinen Bonus, sondern profitiert von großen Vorteilen. Einzelpersonen können bis zu EUR 20000 und Ehepaare bis zu EUR 40000 pro Jahr investieren.
In der Einlagephase werden dann folgende Steuervergünstigungen gewährt: Im Jahr 2005 konnten 60 % der Maximalbeträge als Sonderaufwendungen in Anspruch genommen werden. Damit sind bereits 80 % für 2015 anrechenbar. Von 2025 an übernimmt das Steueramt dann die gesamten Maximalbeträge als Auslagen. Diese steuerbegünstigte Altersversorgung ist auch für Mitarbeiter mit einer sehr hohen Steuerbelastung von Interesse.
In manchen Fällen kann der Zuschuss sogar größer sein als beim Abschluß einer Riester-Rente. Die Rürup-Pension wird bei deren Ausschüttung zusätzlich mitbesteuert. Hierbei hängt die Steuerverpflichtung bzw. der steuerfreie Betrag der Pension vom jeweiligen Jahr ab. Derjenige, der im Jahr 2015 zum ersten Mal eine Leistung aus der Rürup-Rente bezieht, muss 70 vom Hundert der Leistung abführen.
Der Rest von 30 Prozentpunkten bleibt auf Dauer unversteuert. Der zu versteuernde Teil wird bis 2020 pro Jahr um zwei Prozentpunkte steigen, nach 2020 nur noch um ein Prozentpunkt. Von 2040 an ist die vollständige Zahlung dann steuerbar. So muss zum Beispiel jeder, der am 1. Januar 2015 erstmals eine Monatsrente von 500 EUR erhält, 70 % zahlen, also 4.200 EUR Steuer pro Jahr.
Der Restbetrag von 1.800 EUR bleibt dann als lebenslange Steuerbefreiung ausbezahlt. Der Beitrag für eine Privatrente ergibt sich aus dem Jahreseinkommen des Versicherungsnehmers. In diesem Zusammenhang wurden bereits Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Für die nach dem Stichtag des Inkrafttretens der Rentenversicherung können die Beitragszahlungen nicht mehr angerechnet werden. Im Falle von Privatrentenversicherungen hat der Versicherte das Recht, das Kapital zu wählen.
Sie können also selbst bestimmen, ob das Restguthaben sofort oder in monatlicher Höhe ausbezahlt wird. Bei Monatszahlungen besteht jedoch ein steuerlicher Vorteil auf Lebenszeit. Dies ist ein fester prozentualer Anteil, der vom Renteneintrittsalter abhängt und während der ganzen Ausschüttungsphase beibehalten wird.
Wenn die Pensionszahlung im Alter von fünfzig Jahren einsetzt, liegt der steuerpflichtige Einkommensanteil bei 30 vH. Infolgedessen müssen nur 18% der ausgezahlten Pension zu Beginn der Auszahlung im Alter von 65 Jahren besteuert werden. Gleiches gilt auch für Pensionszahlungen aus einer Zeitrente. Mit dieser Art der Privatvorsorge zahlen Sie einmal mehr und erhalten dafür eine lebenslängliche Monatsrente.