Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Muss Direktversicherung bei Auszahlung Versteuert werden
Müssen Direktversicherungen bei der Auszahlung besteuert werden?Besteuerung der Zahlung
Seit Jahren ist das Themenfeld Vorsorge und Steuerersparnis mit der Direktversicherung verknüpft. Aufgrund der Lohnumwandlung und der Arbeitgeberfinanzierung sind die Beitragszahlungen mindestens für alle nach 2005 geschlossenen Verträge umsatzsteuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen können alte Verträge pauschal besteuert werden, was sich bei der Auszahlung durchaus als Vorzug erweist. Mitarbeiter, die vor 2005 einen direkten Versicherungsvertrag in Rentenversicherungsform geschlossen hatten, konnten bis Ende Juli 2005 darüber befinden, ob sie die Pauschalsteuer beibehalten wollten oder nicht.
Beim pauschalen Steuersatz verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Gehalts. Jeder Betrag wird von Ihrem Auftraggeber als Versicherungsprämie an die Versicherung gezahlt. Der umgerechnete Lohn wird pauschal mit rund 21% besteuert. Zu den Hauptvorteilen der Direktversicherung mit Pauschalversteuerung gehört, dass eine nachträgliche Einmalzahlung nicht steuerpflichtig ist.
Wird die Pension als Lebensrente ausgezahlt, wird ein Teil der Pension versteuert, der je nach Lebensalter zu Beginn der Pension niedrig ist. In den seit Jahresmitte 2005 gültigen Vorschriften des Renteneinkommensgesetzes sind höhere Zulagen für die Steuerabzugsfähigkeit der Beiträge zur Direktversicherung vorgesehen. Sie müssen auf das in Prämienzahlungen umgerechnete Salär keine Steuer mehr entrichten, können aber keine unversteuerten Ausschüttungsbeträge mehr einziehen.
Für die Steuerveranlagung ist dann zum Zahlungszeitpunkt der Einkommensteuersatz maßgebend. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschliesslich in einer lebenslangen Pension. Sie können zwar eine Menge Steuer einsparen, aber Sie sollten sich das Ganze mal verhältnismäßig anschauen. Weil es eine Pflicht gibt, auf den ausgezahlten Betrag einen Beitrag zur GKV zu leisten. Dies betrifft ohne Ausnahme alle Erstversicherungen, unabhängig davon, wann sie geschlossen wurden.
Für den Falle, dass Sie die Direktversicherung in privater Hand betreiben, gibt es besondere Regelungen zur Senkung der Beitragspflichten.
Veränderungen in der Pension
Die Renten haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Sie müssen einmalige Einkünfte aus einer Lebensversicherungspolice besteuern, wenn Sie Ihre Versicherungspolice nach dem Stichtag 30. September 2004 abgeschlosse. Das Gleiche trifft auf die Privatrente zu, wenn Sie bei Vertragsablauf eine Einmalzahlung statt einer mont.
Bei Abschluss einer Lebens- oder Pensionsversicherung mit einer Gesamtdauer von mind. zwölf Jahren gilt folgende Änderung für Ihre Rente: Wenn Sie nach Ihrem sechzigsten Geburtstag eine Pauschalzahlung erhalten, müssen Sie nur 25% Kapitalertragssteuer auf 50% Ihres Gewinns zahlen. Ansonsten wird die Kapitalertragssteuer auf das Gesamteinkommen errechnet.
Die folgende Veränderung der Pension ist ebenso wichtig: Sie können keine Lebensversicherungsbeiträge von der Mehrwertsteuer abziehen. Steuerabzugsfähig sind nur Pensionsaufwendungen, für die eine lebenslängliche Rentenzahlung an Sie erst ab dem Alter von sechzig Jahren geplant ist. Seit 2005 wird für Lebens- und Rentenversicherungen das Halb-Einkommensverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass Sie bei einer Laufzeit von zwölf Jahren zukünftig die halbe Gewinnbeteiligung besteuern müssen.
Veränderungen gab es auch in der Direktversicherung. Bisher konnten Sie als Mitarbeiter bis zu 1.752 EUR pro Jahr in eine Direktversicherung zahlen und diese mit nur 20 % pauschal besteuern. Für ab dem 1. Jänner 2005 abgeschlossene Kontrakte ist dies nicht mehr möglich. Für die Direktversicherung gilt zukünftig das Gleiche wie für andere Arten der beruflichen Vorsorge wie zum Beispiel Rentenfonds oder Rentenfonds.
Bis zu vier Prozentpunkte der Beitragsbemessungsgrundlage können Sie umsatzsteuerfrei bezahlen. Als Gegenleistung müssen Sie bei der Auszahlung die volle Steuer auf zukünftige Einkünfte zahlen. Bei der klassischen Pensionsversicherung und der Vereinbarung einer lebenslangen Zahlung wird diese mit dem sogenannten Einkommensanteil besteuert. Der Betrag des Einkommensanteils richtet sich nach dem Lebensalter, ab dem die Pension an Sie gezahlt wird.
Zu Beginn der Pensionierung im Alter von 65 Jahren werden es zukünftig nur noch 18% sein. Auch die neue Grundrente, die so genannte Rürup-Rente, wird - anders als die traditionelle Pensionsversicherung - weiterhin mit steuerlichen Anreizen ausgestattet. Bei Verheiratung bis zu einer Höhe von jährlich EUR 40000 die früheste Rente ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, die Krankenkasse sieht keine Auszahlung vor.
Bereits seit 2005 können Sie 60 % des Beitrags von Ihrem zu versteuernden Ergebnis einbehalten. Im Jahr 2025 wird eine 100-prozentige Absetzbarkeit erzielt - in zwei Prozentschritten pro Jahr. Der Zuschuss umfasst aber auch Beitragszahlungen zur obligatorischen Altersvorsorge und zur beruflichen Altersvorsorge. Unsere neutralen Fachleute helfen Ihnen, damit Sie immer von der besten Vorsorgelösung für Ihr Unternehmen profitiert.