Auszahlung Betriebliche Altersvorsorge Steuerpflichtig

Ausschüttung betriebliche Altersversorgung Steuerpflichtig

Die Besteuerung meiner betrieblichen Altersversorgung in der Auszahlungsphase? gilt auch für die Teilkapitalauszahlung, die ebenfalls voll steuerpflichtig ist. Gesundheitsschädliche Auszahlung des subventionierten Pensionsvermögens. In der Auszahlungsphase ist die betriebliche Altersversorgung steuerpflichtig, die betriebliche Altersversorgung zu ermäßigten Sätzen.

Steuerlexikon: Betriebliche Altersvorsorge

und einer lebenslangen Rente im Sinne des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). Das bedeutet, dass der Mitarbeiter seine "Riester-Förderung" über die betriebliche Altersvorsorge auch ohne Abschluss eines privaten Vertrages durchsetzen kann. Seit dem 1. Januar 2002 haben die Mitarbeiter das Recht auf eine Gehaltsumwandlung von bis zu 4 Prozent der Einkommensgrenze in der Rentenversicherung.

Die Arbeitgeberin muss mit dem Mitarbeiter eine oder mehrere Umsetzungsmethoden vereinbaren. Wird keine Vereinbarung getroffen, kann der Mitarbeiter in jedem Falle den Abschluß einer direkten Versicherung fordern. Tarifreservierungen sind zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 3 BetrAVG). Ist dagegen in einem Kollektivvertrag geregelt, dass der gesetzliche Anspruch nach 1a BetrAVG für jeden Mitarbeiter ausgeschöpft werden kann, so sind diese Vorschriften für die Umsetzung der aufgeschobenen Altersversorgung in tariflichen Betrieben (auch in Betrieben mit Anwendungsverträgen) maßgebend.

Vorhandene "Umwandlungen" müssen einbezogen werden (§ 1a Abs. 2 BetrAVG). Für die Altersvorsorge besteht eine direkte Versicherungspolice. Pro Mitarbeiter werden 2.600 Euro pro Jahr in die direkte Versicherung einbezahlt. Ein weiterer Vergütungsanspruch des Mitarbeiters besteht daher nicht. Ein " freiwilliger " weiterer Umtausch ist jedoch für steuerliche Zwecke zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Anwartschaft auf Gehaltsumwandlung in den Jahren 2002 bis 2004 geht einher mit der Option, Beiträge aus einem ersten Arbeitsverhältnis gemäß (vgl. oben Ziffer 2.1.) zu leisten.

Seit 2005 werden Zahlungen in einen Rentenfonds, eine direkte Versicherung und eine Rentenkasse steuerbefreit betrachtet, wenn die Zuwendungen in eine fondsfinanzierte Vorsorgeeinrichtung einfließen, wenn es sich bei den Zuwendungen um Erstanstellungen und spätere Zuwendungen als Pensionszahlungen handeln.

Ein Beispiel für Entgeltumwandlung: Bisher hat der Dienstgeber seine Mitarbeiter durch eine direkte Versicherung mitversichert. Für 2010 wollen die Mitarbeiter einen zusätzlichen steuerfreien Beitrag in einer Pensionskasse in Hoehe von 2.640 Euro leisten. Das bisherige Direktversicherungssystem soll beibehalten werden. Die Vergütungsumwandlung ist nur bis zu einem Betrag von EUR 2.640 (= 4 Prozent des BBG der RV) möglich.

Sollte der Dienstgeber jedoch einer umfangreicheren Entlohnung zustimmen, können die Wünsche der Mitarbeiter erfüllt werden: Pensionskasse EUR 2.640 (steuerfreie Zahlungen). Der Freibetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage zuzüglich 1.800 Euro kann ab 2005 für neue Zusagen je Arbeitsverhältnis verwendet werden. In dem Jahr des Wechsels des Arbeitgebers kann der Mitarbeiter den Freibetrag für jeden einzelnen Mitarbeiter in Anspruch nehmen, sofern dieser angemessene Beitragszahlungen erbringt.

Die steuerbefreiten Abgaben müssen nicht in die Lohnabrechnungsbescheinigung eingetragen werden (siehe ). Bei Beiträgen oberhalb der Pauschalgrenze fallen Abgaben und Steuern an (ggf. Zuschüsse mit Bonus/Sonderabzug). Dieser Freibetrag wird um einen Festbetrag von 1.800 EUR pro Jahr aufgestockt. Der Anstieg betrifft nur die Arbeitgeberbeiträge aufgrund einer nach dem 31.12.2004 eingegangenen Pensionszusage (neue Fälle).

Über die steuerneutrale Überweisungsmöglichkeit der Auszahlungsverpflichtung für nachträgliche Pensionsleistungen entscheidet die AG. Die Pensionskasse verlangt eine Deckungsrückstellung von 5 Millionen Euro. Nachträgliche Pensionszahlungen an Mitarbeiter entsprechen den sonstigen Erträgen gemäß IAS 39.

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