Besteuerung Rentenversicherung

Die Besteuerung der Rentenversicherung

Pensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen nur teilweise der Besteuerung. nur bei Beendigung, Verkauf oder Fälligkeit der Besteuerung. Als Rentner müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgber zum Thema Rentenbesteuerung. Das BMF regelt wichtige Punkte in der Lebens- und Rentenversicherung neu.

Pensionsbesteuerung: Eine Gerechtigkeitsfrage

Die Besteuerung von Altersrenten ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2002 seit 2005 durch das Renteneinkommensgesetz erstmals reglementiert. Pensionen aus der Rentenversicherung sind nur teilweise steuerpflichtig. Wenn Sie seit 2005 oder früher eine Pension erhalten haben, müssen Sie nur 50 % Steuern zahlen.

Der restliche Anteil von 50 % wird für die Ermittlung des Rentenzuschusses verwendet. Diese wird im Jahr nach Eintritt in den Ruhestand festgelegt und wird in der Regel Jahr für Jahr zur Steuersenkung angewendet. Die zu versteuernde Komponente der Pension (steuerpflichtige Komponente) hängt vom Jahr ab, in dem die Pension beginnt. Bis 2020 wird sie sich um zwei und bis 2040 um je einen weiteren Punkt auf 100 Punkte pro Jahr erhöhen.

Zugleich werden die während der Beschäftigungsphase in die Altersversorgung geleisteten Beitragszahlungen schrittweise von der Einkommenssteuer befreit. In der Informationsgrafik wird dargestellt, wie sich der zu versteuernde Rentenanteil von 50 auf 100 % im Rentenjahr 2040 erhöhen wird. Beispielsweise wird der zu versteuernde Teil bereits 80 % betragen, wenn die Menschen im Jahr 2020 in den Ruhestand treten.

In 15 Jahren wird sich der zu versteuernde Teil der Pension um 30 % erhöht haben. Sie wird in den 20 Jahren bis 2040 um weitere 20 Prozentpunkte steigen. In der Informationsgrafik wird dargestellt, wie sich der zu versteuernde Rentenanteil von 50 auf 100 % im Rentenjahr 2040 erhöhen wird.

Beispielsweise wird der zu versteuernde Teil bereits 80 % betragen, wenn die Menschen im Jahr 2020 in den Ruhestand treten. In 15 Jahren wird sich der zu versteuernde Teil der Altersrente um 30 % erhöht haben. Sie wird in den 20 Jahren bis 2040 um weitere 20 Prozentpunkte steigen. Dazu zählen nicht nur die Renteneinnahmen, sondern auch andere Einkünfte, z.B. Mieterträge oder eine Ruhegeld.

Bei Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Löhne, Renten), von denen ein steuerlicher Abzug erfolgt ist, ist eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, wenn neben dem Lohneinkommen vor allem auch Ruhegehälter mit einem zu versteuernden Anteil von mehr als 410 EUR vereinnahmt worden sind. Der zu versteuernde Teil der Pension und des übrigen zu versteuernden Einkommens kann in der Einkommenssteuererklärung von den Aufwendungen, Sonderaufwendungen und Sonderbelastungen abgezogen werden.

Der Höchstbetrag der steuerfreien jährlichen Bruttorenten aus der Rentenversicherung, der Pensionskasse, der landwirtschaftlichen Altersversorgung, der beruflichen Vorsorge und aus Grundrentenverträgen in den Bemessungszeiträumen 2017 und 2018 ist den zum Download verfügbaren Rentenbesteuerungsübersichten zu entnehmen. Weil Pensionäre je nach dem Jahr, in dem sie in den Ruhestand treten, unterschiedliche Besteuerungsniveaus haben, werden in den Rubriken die maximalen steuerfreien Pensionen im Jahr 2017 und 2018 für jedes Jahr der Pensionierung ausgewiesen.

Pensionäre werden daher wie alle anderen Staatsbürger nach dem Effizienzprinzip versteuert. Mit dem so genannten Rentenbescheinigungsverfahren können Pensionäre und die Finanzverwaltung die Pensionen korrekt und lückenlos in die Einkommenssteuererklärung einbeziehen. Hinter diesem fachlichen Auskunftsverfahren steht, dass z.B. gesetzliche Krankenkassen, berufliche Vorsorgeeinrichtungen, Rentenfonds, Rentenkassen, Direktversicherungen und Träger der Riester-/Basisrente dem Finanzamt die von ihnen geleisteten Rentenzahlungen mitteilen müssen.

Dazu gehören die gesetzlichen Renten, die betriebliche Altersversorgung, die Riester-/Basisrente und die privaten Rentenversicherungen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann das für die Besteuerung der Pensionäre verantwortliche Steueramt im konkreten Fall für eine angemessene Besteuerung sorgen. Altersvorsorgebeiträge sind in der Akquisitionsphase bis zu einem Jahreshöchstbetrag steuerfrei und stellen somit einen Leistungsanreiz für die betriebliche Altersversorgung dar.

In der Informationsgrafik wird der abzugsfähige Beitrag zur Altersversorgung von 60 auf 100 Prozent bis 2025 anwachsen. Der Selbstbehalt erhöht sich um zwei Punkte pro Jahr und betrifft alle jährlichen Beitragszahlungen zur Altersversorgung bis zum maximalen Beitrag zur Knappschaft (West) (für 2017: 23.362 EUR / für 2018: 23.712 EUR).

In der Informationsgrafik wird der abzugsfähige Beitrag zur Altersversorgung von 60 auf 100 Prozent bis 2025 anwachsen. Der Selbstbehalt erhöht sich um zwei Punkte pro Jahr und betrifft alle jährlichen Beitragszahlungen zur Altersversorgung.

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