Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
Beschwerdestelle Rentenversicherung
Reklamationsstelle Rentenversicherungder Deutschen Rentenversicherung in Weiden i.d.OPf. im Telefonverzeichnis Firmensuche
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Reklamationsstelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Hallo, kann mir jemand mitteilen, ob es eine Beschwerdestelle der Deutsche Rentenversicherung Rheinland gibt, an die ich einen Brief schicken kann? In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den dort ansässigen Direktor. Sollte für diese Kalenderwoche kein Sachverständiger des DRV Rheinland vorgesehen sein, wird ein Angestellter eines anderen DRV kaum in der Lage sein, diese Frage zu klären.
Guten Tag Norman, für den DRV Rheinland die oberste (!) Beschwerdestelle/Aufsichtsbehörde: Hallo....
Deutschlandpensionsversicherung Rheinland Service Center ?
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Danke für Ihre Beurteilung! Die Mehrheit der Bürger Deutschlands ist im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung für das hohe Lebensalter versichert. 1,99 /Min. aus dem dt. Netz. Ein SMS-Antrag kostet in Deutschland nur 1,99 ? (VF D2-Anteil 0,12 ?).
Deutscher Rentenversicherungsverband und Datensicherheit
Beschwerde der Aufsichtsbehörden gegen den Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Peter Schaar. Jetzt haben wir erneut versucht, vom Vorstand der Rentenversicherung eine Abmahnung gegen die skandalöse administrative Praxis der Rentenversicherung zu erhalten, wie sie in einem solchen Falle gesetzlich vorgesehen ist! Dies ist unsere Aufsichtsklage gegen den leitenden Angestellten des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung....
Natürlich wussten wir damals nicht, dass diese Stelle kein ernsthaftes Kontrollinteresse an der Rentenversicherung hat und ihre Rechtsverletzungen publik macht.... Das beweist auch die erneute Schlagzeile der Rentenversicherung, denn sie hat das unzureichend datengesicherte Betriebsystem Windows XP viel zu lange leichtsinnig genutzt....
Meine sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionäre, die Situation: Im Jahr 2003 beantragte XXXXXXXXXXXXXXX eine Invalidenrente bei der Deutsche Rentenversicherung Bundes wegen einer chronisch schmerzhaften Krankheit mit umfangreichen Begleitsymptomen und der daraus folgenden Erwerbsunfähigkeit. Der ärztliche Dienst der Rentenversicherung hat im Rahmen des Widerspruchsverfahrens mit Sachverständigengutachten vom 2. September 2004 festgestellt, dass ihr Einsatz aufgrund der zeitlichen Abfolge und des Schweregrades der Krankheit gerechtfertigt war, und schließlich die Anforderung eines Therapieberichtes beim therapiebehandelnden Therapeuten angeordnet.
Dabei haben die Beamten des DRV-Bundes das vorhandene ärztliche Urteil des eigenen ärztlichen Beratungsdienstes, das den Versicherten klar begünstigt, (unserer Meinung nach unrechtmäßig und verfassungswidrig) und auch den Antrag des betriebsärztlichen Dienstes auf Einholung des oben genannten Gutachtens ignoriert, aber das tatsächlich beendete behördliche Verfahren illegal fortgesetzt und letztendlich mit einer Abweisung des Rentenantrags beendet.
Der DRV Bundes hat nicht nur die externen Angaben einer seither gestorbenen Person illegal mit denjenigen der Person XXXXXXXXXXXXX gemischt, sondern im weiteren Verlauf des Verfahrens auch unrechtmäßig an die Verhandlungsgerichte weitergegeben, die in keinem direkten oder indirekten sachlichen Zusammenhang mit dem Gesuch stünden.
Zudem zerstörte der DRV Bundes die komplette Krankenakte von zwei von drei Rehabilitationsmaßnahmen, die ohne Abschrift durchgeführt wurden, so dass die betroffenen Gerichtshöfe die vielen sinnlosen Heilungsbemühungen der Krankenkasse nicht mehr direkt anerkennen konnten! Vor allem die Zerstörung der Dateien der 2002 nur 13 Monaten später, am 9. September 2003, 20 Tage nach Rentenantrag des Versicherungsnehmers, erfolgten Rehabilitationsmaßnahme, betrachten wir als grobe Rechtsverletzung und einen offenkundigen Verstoss - unter anderem gegen 84 SGB X Abs. 2 (Aktenvernichtung trotz leicht erkennbaren, bestehenden schutzwürdigen Interesses des Versicherten).
Diese Krankenakten scheinen trotz des andauernden Prozesses ebenfalls zerstört worden zu sein; sie stehen nicht in den Akten des Gerichts. Auf Grund eines doppelten Büroversehens` durch den verantwortlichen Mitarbeiter Herrn XXXXXXXXXXXXX ging unser Eintrag erst nach knapp einem Jahr (!) in die Betonverarbeitung (!), nachdem wir mehrfach gefragt hatten.
Der Antrag der Versicherungsnehmerin an den Petitionsausschuss des Bundestags zu Beginn des Jahres 2011 wurde zurückgewiesen, da uns keine amtliche Bescheinigung über die illegale Führung der Akten vorliegt. Für das oben genannte Büroversehen" entschuldigte sich XXXXX in jedem Fall explizit, so dass wir ihm zu diesem Zeitpunkt keine Absicht unterstellten. Ihr Vertreter, Hr. XXXXXXXXXXX, hat die unrechtmäßige Zerstörung von beweiskräftigen ärztlichen Dokumenten im Zusammenhang mit den vorgenommenen Rehabilitationsmaßnahmen durch den DRV-Bund bedauerlicherweise nicht angeprangert, sondern nur die widerrechtliche Stellungnahme der Datenschutzbehörde des DRV-Bundes, die unserer Meinung nach dies zunächst ohne Angabe der zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften und Hinweise legitimiert.
Im Jahr 2009 haben wir es als Angestellter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bisher versäumt, Herr XXXXXXXX zu einer deutlichen Aussage und Aussage zu veranlassen, dass mindestens die Zerstörung der Rehabilitationsakten von 2002 im Jahr 2003, also exakt 20 Tage nach dem Antrag auf Invaliditätsrente, also in einem fortlaufenden Versorgungsverfahren und obwohl die Versicherten bis zu diesem Zeitpunkt ununterbrochen krank waren, eine klare Rechtsverletzung hinsichtlich einer Übertretung von 84 SGB X Absatz 2 Sätze 2 darstellt: "Sozialdaten müssen gelöscht werden, wenn ihre Aufbewahrung inakzeptabel ist.
Auch werden sie gelöscht, wenn ihre Kenntnisse nicht mehr notwendig sind, damit die zuständige Behörde die ihr obliegenden Tätigkeiten rechtmäßig ausführen kann und kein Anlass zu der Vermutung gegeben ist, dass die Datenlöschung die schutzwürdigen Belange der betroffene Person beeinträchtigen würde. Für den rechtswidrigen Inhalt der rechtswidrigen Vernichtung von Akten sind die diversen von Ihnen angesprochenen innerbetrieblichen DRV-Bund-Anweisungen zu Sperrfristen natürlich unerheblich, da die von Ihrem damaligen Arbeitnehmer, Herr XXXXXXXX, genannten sehr knappen Sperrfristen nur für solche Sachverhalte zutreffen, die tatsächlich als erledigt anzusehen sind, zudem handelt es sich nicht in erster Linie um eine Strafrechtsbeurteilung......
Natürlich ist die bereits 20 Tage vorher bestehende krankheitsbedingte Abwesenheit der versicherten Person von ca. 1,5 Jahren zum Antragszeitpunkt und die Beantragung einer verminderten Erwerbsfähigkeitsrente mehr als ein Anlass zu der Vermutung, dass "die Streichung die schutzwürdigen Belange der betreffenden Personen beeinträchtigt". "Ihr Angestellter XXXXXXXXXXXXX hätte diese ganze Angelegenheit schon vor einem Jahr klären können und sollen; er hat vielmehr immer die Stellung des DRV-Bundes repräsentiert......
Herr XXXXXXXX haben wir mehrfach und ausführlich in schriftlicher Form erläutert, warum die Streichung/Zerstörung der vorgenannten Dateien einen Verstoß gegen die Prinzipien des gesetzeskonformen Verwaltungsverfahrens darstellen ( 84 Abs. 2 S. 2): Hier war und ist "Grund zu der Vermutung zu erkennen, dass die schutzwürdigen Belange der betreffenden Person durch die Streichung gefährdet sind"!
Unser mehrfacher und umfangreicher Versuch, eine unabhängige und gesetzeskonforme Beurteilung durch Ihren Arbeitnehmer XXXXXXXX zu erhalten, ist seit mehr als einem Jahr erfolglos geblieben - aufgrund der ausführlichen und sinnlosen Korrespondenz sind wir nun bedauerlicherweise überzeugt, dass Ihr Arbeitnehmer XXXXXXXXXXX überhaupt nicht bereit und/oder in der Position ist, dies zu tun,
dieser an sich einfache und klar erkennbare Umstand zu ermitteln und geeignete gesetzliche weitere Gründe vorzubringen, namentlich auch eine Klage nach 25 BDSG - Herrn XXXXX ist offensichtlich die Meinung, der Vorgang sei nicht gravierend und hier wäre keine angemessene behördliche Klage vonnöten! Wir hoffen immer noch, dass dies nur einen individuellen Anwendungsfall und ein einzelnes Missverhalten Ihres Mitarbeiters repräsentiert und nicht Ihrem allgemeinen Verfahren gegenüber der Rechtsunterworfenen' ist.
nicht seriös genug für Ihren Angestellten XXXXXXXX, um einen offiziellen Verweis an den Verwaltungsrat des DRV-Bundes zu begründen......... Natürlich sehen wir das auch ganz anders, zumal wir auch eine diesbezügliche Klage an den Vorsitzenden des Vorstands des DRV-Bundes, Cord Peter Lubinski, weitergeleitet haben, jedoch ohne jede Reaktion: 1 Bei einem Verstoss gegen die allgemeinen Prinzipien der Verwaltungspraxis sowie einem klaren Verstoss gegen 84, Abs. 1 SGB X, in dem der DRV-Bund schlüssige ärztliche Dokumente besitzt - im Rechtssinne!
- in einem fortlaufenden administrativen Verfahren zum Schaden der Versicherungsnehmer, wobei aus den oben genannten GrÃ?nden leicht zu erkennen war, dass dies ohne Zweifel mit einer "BeeintrÃ?chtigung der schutzwÃ?rdigen Belange der Betroffenen" einhergeht! Ungeachtet unserer wiederholten Anfragen war Mr. XXXXXXX noch nicht willens oder in der Lage, dies zu nennen und zu mahnen!
Auf Grund der chronologischen Reihenfolge und auch der Umstand, dass der DRV Bundes trotz vermeintlicher Überprüfung' noch keine einzige Rechtsverletzung einräumt, gehen wir hier bewusst davon aus, so sind wir der Meinung. der Sachverhalt der Sorgerechtsverletzung nach 133 SGB - aufgrund der langen Verspätung der Klärung ist dies aber mittlerweile unerheblich, weil sie gesetzlich verankert ist, im Verwaltungsrecht (und im Verfassungsrecht) existiert und natürlich weiterhin der schwere Zustand der Ungerechtigkeit durch die vielen Rechtsverletzungen des DRV-Bundes gilt, einschließlich der schwerwiegenden und schwerwiegenden rechtlichen Folgen für den Versicherten, der die Invalidenrente noch unrechtmäßig verweigert wird!
Wir dürfen nicht auf die eigene Erkenntnis des DRV-Bundes warten! Nach unserer Auffassung gibt es hier überhaupt keinen Anlass, 25 BDSG S. 2 im Sinn des DRV-Bundes günstig zu handhaben, d.h. von einer behördlichen Klage des Vorstands des DRV-Bundes Abstand zu nehmen, da es sich weder um ein"´unerheblichen" noch um einen zwischenzeitlich behobenen Fehler handele - bisher hat der DRV-Bund die von ihm zu vertretenden Rechtsverletzungen jedenfalls nicht willkürlich eingeräumt oder deren Auswirkungen nicht ausgeregelt!
Wir bitten Sie aus den hier dargelegten Beweggründen, endlich klar und unmissverständlich klarzustellen, dass die Zerstörung der ärztlichen Dokumente der 2002 erfolgten Rehabilitationsmaßnahme am 9. September 2003, d.h. trotz eines bekannt gewordenen aktuellen Krankenstandes und während eines andauernden Versorgungsverfahrens, durch die Administration des DRV Bundes offenkundig gesetzwidrig war, wozu Sie Ihren Arbeitnehmer XXXXXXXX über obligatorische und rechtskonforme Verwaltungshandlungen unterrichten, haben Sie selbstredend.
Wir ersuchen Sie aus aktuellen Gründen (Anträge werden seit 11/2010 bei Ihrer Abteilung eingereicht und vom Petitionsausschuss des Bundestags geprüft), diese so schnell wie möglich zu bearbeiten. Ein Exemplar dieses Briefes wird ebenfalls mit der heutigen Briefpost an den Petitionsausschuss des Bundestags geschickt. Einleitung einer Beschwerde an den Gesamtvorstand der Rentenversicherung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf die die Versicherungsnehmerin Elke Ries einen gesetzlichen Anspruch hat!
Auch der Petitionsausschuss des Bundestags hat es mittlerweile vorzogen, die Belange dieser so genannten'´Bundes Körperschaft des Öffentlichen Rechts' über die Belange der Betreffenden zu stellen ´Bundes'Elke Ries, trotz der vielen Rechtsverletzungen durch den DRV Bundesverband, die wir ausführlich und nachvollziehbar nachgewiesen haben.